Entlastungspaket 27 (EP27) für den Bundeshaushalt
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- ID
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20250063
- Title
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Entlastungspaket 27 (EP27) für den Bundeshaushalt
- Description
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- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es umfasst ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen. Der Ständerat beginnt in der Wintersession mit der parlamentarischen Beratung.</strong></p><p class="Standard_d">Seit einigen Jahren steigen die Ausgaben des Bundes schneller als die Einnahmen. Bereits mit den Voranschlägen 2024 und 2025 mussten deshalb bedeutende Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden. Ab 2027 zeichnen sich trotz wachsender Einnahmen aber erneut strukturelle Defizite von über 2 Milliarden Franken ab, bis 2029 könnte das Defizit sogar auf über 4 Milliarden Franken steigen. Der Bundesrat hat deshalb bereits im März 2024 entschieden, dass es eine Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durch eine unabhängige Expertengruppe braucht und eine Bereinigung künftig nicht mehr nur über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen soll.</p><p class="Standard_d">Gestützt auf das Resultat der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie einer ersten Anhörung der Parteien, Kantone und Sozialpartner hat der Bundesrat anschliessend das Entlastungspaket 27 (EP27) erarbeitet und dieses Anfang Jahr in die ordentliche Vernehmlassung bei allen betroffenen und interessierten Kreisen gegeben. Ende Juni hat er unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse die Eckwerte für die Botschaft angepasst. Dabei ist der Bundesrat insbesondere den Kantonen entgegengekommen (siehe Medienmitteilung vom 25.6.2025). Wie bereits in früheren Entlastungsprogrammen ist es allerdings unvermeidlich, dass auch die Kantone von Massnahmen betroffen sind, zumal fast ein Drittel aller Ausgaben des Bundes an die Kantone fliesst.</p><p class="Standard_d">Am 19. September 2025 hat der Bundesrat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insgesamt umfasst das Paket knapp 60 Massnahmen, von denen mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Diese werden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Jene Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans unterbreiten.</p><p class="Standard_d">In der Botschaft hat der Bundesrat im Vergleich zu den Eckwerten von Ende Juni 2025 insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen:</p><p> </p><ul><li><p class="Standard_d"><strong>Klimapolitik:</strong> Die Kantone lehnen eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hat deshalb zusammen mit der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren geprüft, wie die Förderprogramme im Bereich Heizungsersatz und Energieeffizienz von Gebäuden angepasst werden können. Damit soll den Kantonen entgegengekommen werden, ohne dass Abstriche bei der Entlastungswirkung entstehen. <br>Künftig sollen aus der CO<sub>2</sub>-Abgabe bis zu 200 Millionen pro Jahr für den Ersatz von Heizungen und Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden eingesetzt werden können. Die Beiträge fliessen als Globalbeiträge an die Kantone; die Aufteilung unter den Kantonen erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone mindestens in gleichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Förderung neuartiger Technologien (max. 200 Mio. p.a.).<br>Durch die beabsichtigte Erhöhung der Wirkungseffizienz, insbesondere durch die Reduktion von Mitnahmeeffekten (d.h., die Massnahmen würden auch ohne Subventionen ergriffen), sollen allfällige negative Auswirkungen dieser Massnahme auf die Klimaziele möglichst aufgefangen werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Auslandangebot SRG: </strong>Der Bund verzichtet ab 2029 auf die finanziellen Beiträge an die SRG für das Auslandangebot und auf den Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Die Finanzierung von Angeboten wie Swissinfo und 3Sat durch den Bund wird ab 2027 eingestellt, der Beitrag an TV5Monde hingegen erst ab 2029. Die SRG wird jedoch gestützt auf ihren Programmauftrag weiterhin Online-Inhalte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung stellen; ab 2029 wird dieses Angebot in der Konzession geregelt werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Kürzung der Finanzhilfen beim Sport:</strong> Der Bundesrat hat beschlossen, den Förderbereich Jugend und Sport vollständig von Sparmassnahmen auszunehmen. Stattdessen sollen die Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) gekürzt werden.</p></li></ul><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 entlastet den Haushalt um 2,4 Milliarden (2027), 3,0 Milliarden (2028) und 3,1 Milliarden (2029). Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens betreffen die Ausgabenseite, 340 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, insbesondere die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern und die Versteigerung der Importkontingente im Bereich der Landwirtschaft. Die Eigenausgaben des Bundes werden bis 2028 um 300 Millionen gekürzt. Rund 190 Millionen davon entfallen auf die Personalausgaben, wobei mindestens 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonal erreicht werden. Die entsprechenden Massnahmen hat der Bundesrat grösstenteils bereits ergriffen, als letztes Element hat der Bundesrat ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. September 2025 beschlossen, dass die Mitarbeitenden ab 2027 einen Teil der Risikoprämie an die berufliche Vorsorge künftig selbst tragen müssen. Mit dieser letzten Massnahme kann er das Entlastungsziel bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals vollständig erzielen.</p><p class="Standard_d">Trotz Entlastungspaket wachsen die Bundesausgaben weiterhin stark. Allein von 2025 bis 2029 steigen die ordentlichen Ausgaben gemäss aktueller Finanzplanung um rund 14 Prozent von knapp 86 Mrd. auf über 98 Mrd. Franken. Mit dem Paket setzt der Bundesrat aber Prioritäten bei den Aufgaben des Bundes. So werden insbesondere zugunsten der sozialen und militärischen Sicherheit zahlreiche Bereiche des Bundes und auch die Bundesverwaltung langsamer wachsen als ursprünglich geplant. Bei den Sozialversicherungen erfolgen keinerlei Kürzungen.</p><p class="Standard_d">Noch nicht abschätzen lassen sich die Folgen der neuen US-Zölle auf die Bundesfinanzen, die vor allem auf der Einnahmenseite zu erwarten sind – und entsprechend mit Verzögerung spürbar werden dürften.</p><p class="Standard_d">Folgen einer Ablehnung des Entlastungspakets</p><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 ist nur ein Zwischenschritt. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung drohen ab 2029 wieder Defizite in Milliardenhöhe. Sollte das EP27 abgelehnt oder stark verkleinert werden, müssten bereits früher neue Entlastungsmassnahmen ergriffen werden. Diese dürften erneut primär die schwach gebundenen Ausgaben treffen, weil kurzfristig kaum andere Optionen bestehen. Zu diesen Ausgabenbereichen gehören unter anderem die Bildung und Forschung, die Entwicklungszusammenarbeit, die Landwirtschaft und die Armee. Insgesamt wären in diesen Bereichen gemäss aktueller Finanzplanung Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig, um das Entlastungspaket zu ersetzen. Falls die Armee von solchen Kürzungen ausgenommen würde, träfe es die anderen Bereiche stärker.</p><p class="Standard_d">Ohne EP27 würde eine Gegenfinanzierung des ungebremsten Kostenwachstums beim Bund nötig. Um abzuschätzen, welche gesamtwirtschaftlichen Folgen das EP27 oder ein Verzicht auf das EP27 hätten, hat die Eidgenössische Finanzverwaltung eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Analyse von BAK Economics vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen. Ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen der Mehrwertsteuererhöhung.</p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen</p><p class="Standard_d">Nun beginnt die parlamentarische Beratung: Zuerst in den Kommissionen, anschliessend in der Wintersession im Erstrat (Ständerat). In der Frühlingssession 2026 findet voraussichtlich die Beratung im Zweitrat statt. Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden, falls das Referendum ergriffen wird. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 geplant.</p>
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Finanzkommission des Ständerates vom 03.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat während zwei Tagen diverse betroffene Institutionen zu den Auswirkungen des Entlastungspakets 27 angehört. Sie beginnt nun im Rahmen der Subkommissionssitzungen die Vorberatung und führt Ende Oktober und im November die Eintretensdebatte und Detailberatung durch.</strong></p><p class="Standard_d">Nachdem im Rahmen der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27 (EP27) für den Bundeshaushalt (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a> s) mehr als 1500 Stellungnahmen eingegangen waren, beschloss die Finanzkommission vor Beginn der Detailberatung des Geschäfts umfassende Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchzuführen. Aufgrund der schieren Menge der tangierten Akteure nahm die Kommission eine möglichst repräsentative Selektion vor und sah zwei Tage für deren Durchführung vor.</p><p class="Standard_d">In verschiedenen inhaltlichen Blöcken liess sich die Kommission von den Betroffenen über die Auswirkungen der geplanten Entlastungsmassnahmen auf deren Arbeit informieren. Die Kantone sind besonders von den Entlastungsmassnahmen des Bundes betroffen, schliesslich tragen sie rund die Hälfte des geplanten Entlastungsvolumens. Ein erster Block war daher der Diskussion mit der Konferenz der Kantonsregierungen gewidmet, deren Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren den Bundesrat zu Anpassungen der Vorlage gebracht hatte.</p><p class="Standard_d">Ein zweiter Block umfasste verschiedene Vertretungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften, namentlich Economiesuisse, den Schweizerischen Arbeitgeberverband, den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund und den Personalverband des Bundes.</p><p class="Standard_d">Der dritte, thematisch gegliederte, Block bestand aus Direktbetroffenen in den Bereichen: Landwirtschaft (Schweizer Bauernverband, Schweizer Fleisch-Fachverband); Entwicklungszusammenarbeit (Alliance Sud, Swiss Tropical and Public Health Institute, Vestergaard Sàrl); Bildung und Forschung (ETH-Rat, Swissuniversities, Schweizerischer Nationalfonds, FH Schweiz, Innosuisse); Kultur und Sport (Taskforce Culture, Swiss Olympics), Tourismus und Verkehr (Schweizer Tourismus-Verband, Verband Schweizer Flugplätze, Skyguide); Energie/Nachhaltigkeit/Klima und Umwelt (aeesuisse, Bauenschweiz, Lignum Schweiz, WWF Schweiz) und Presseförderung (Verlegerverband Schweizer Medien, Mediengewerkschaft SSM).</p><p class="Standard_d">Die Anhörungen haben gezeigt, dass für die Entlastungsbemühungen des Bundesrats per se zwar allgemein Verständnis aufgebracht wird. Es zeigte sich jedoch, dass sich auf Ebene der einzelnen Massnahmen grosser Widerstand aufseiten der betroffenen Akteure bildet. Die Diskussionen waren anspruchsvoll, fanden aber in einem konstruktiven Klima statt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen</p><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket für den Bundeshaushalt wird im Oktober in den Subkommissionen vorberaten. Die FK-S nimmt die Beratung an ihrer nächsten Plenarsitzung vom 27. und 28. Oktober 2025 mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung auf und schliesst diese am 27. und 28. November 2025 ab. Das Geschäft wird in der Wintersession 2025 im Ständerat beraten.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p><p> </p><p class="Standard_d">Mitbericht der Kommissionen für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommissionen für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates vom 08.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich mit dem Entlastungspaket 27 befasst und hat beschlossen, bezüglich der Bereiche Bildung, Forschung, Sport und Kultur einen Mitbericht an die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) zu richten.</p><p class="Standard_d">Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zum Entlastungspaket 27 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) hat die WBK-S Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung, Innovation, Forschung, Sport und Kultur angehört, darunter Vertreterinnen und Vertreter von swissuniversities, des ETH-Rates, des Schweizerischen Nationalfonds und von Innosuisse. Zudem hat sie Fragen der Diversität, Gleichstellung und Weiterbildung thematisiert. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ausgetauscht.</p><p class="Standard_d">Zu den Auswirkungen des Entlastungspakets im Kulturbereich hat die Kommission den Verband educationsuisse für die Schweizerschulen im Ausland sowie Pro Helvetia und den Verband der Museen der Schweiz angehört.</p><p class="Standard_d">Basierend auf diesen Anhörungen hat die WBK-S beschlossen, einen Mitbericht mit folgenden Anträgen an die Finanzkommission zu richten:</p><ul><li><p class="Standard_d">In den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sollen bestimmte Sparmassnahmen weniger weitreichend sein. In den Augen der Kommission werden diese Bereiche durch die aktuell vorgeschlagenen Massnahmen zu stark belastet, weshalb die vorgesehenen Sparmassnahmen weniger weit gehen sollen (Annahme mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die Einsparungen sollen ohne Gesetzesänderungen und ohne Lastenverschiebungen auf die Kantone im Hochschulbereich erzielt werden (Annahme mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">An den im Massnahmepunkt 1.6.9 (Einfrieren der Ausgaben im Kulturbereich bis 2030) vorgesehenen Einfrierungen ist festzuhalten, die ab 2028 geplanten zusätzlichen Kürzungen von 3 Millionen Franken sollen jedoch auf andere Budgetpositionen als die Schweizerschulen im Ausland verteilt werden (Annahme mit 5 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die Finanzierungen im NASAK-Bereich (Sportanlagen) sollen ohne eine Kürzung der Gelder für Jugend & Sport aufrechterhalten werden (Annahme mit 9 zu 1 Stimmen).</p></li><li><p class="Standard_d">Schliesslich beantragt die WBK-S, auf die Revision des Subventionsgesetzes zu verzichten und diese vom Entlastungspaket zu trennen, da sie es für notwendig hält, dass der Bundesrat vorgängig eine Folgeabschätzung durchführt. Dieser Antrag ist zurückzuführen auf die Unsicherheiten, die diese Änderung mit sich bringt, sowie auf die Befürchtungen, die von verschiedenen betroffenen Kreisen hinsichtlich der Plafonierung der öffentlichen Beiträge auf 50 Prozent der Kosten für die unterstütze Aufgabe geäussert wurden (Annahme mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).</p></li></ul><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
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09.10.2025 08:04
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