Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)

Details

ID
20250063
Title
Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)
Description
Botschaft vom 19. September 2025 zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es umfasst ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen. Der Ständerat beginnt in der Wintersession mit der parlamentarischen Beratung.</strong></p><p class="Standard_d">Seit einigen Jahren steigen die Ausgaben des Bundes schneller als die Einnahmen. Bereits mit den Voranschlägen 2024 und 2025 mussten deshalb bedeutende Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden. Ab 2027 zeichnen sich trotz wachsender Einnahmen aber erneut strukturelle Defizite von über 2 Milliarden Franken ab, bis 2029 könnte das Defizit sogar auf über 4 Milliarden Franken steigen. Der Bundesrat hat deshalb bereits im März 2024 entschieden, dass es eine Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durch eine unabhängige Expertengruppe braucht und eine Bereinigung künftig nicht mehr nur über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen soll.</p><p class="Standard_d">Gestützt auf das Resultat der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie einer ersten Anhörung der Parteien, Kantone und Sozialpartner hat der Bundesrat anschliessend das Entlastungspaket 27 (EP27) erarbeitet und dieses Anfang Jahr in die ordentliche Vernehmlassung bei allen betroffenen und interessierten Kreisen gegeben. Ende Juni hat er unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse die Eckwerte für die Botschaft angepasst. Dabei ist der Bundesrat insbesondere den Kantonen entgegengekommen (siehe Medienmitteilung vom 25.6.2025). Wie bereits in früheren Entlastungsprogrammen ist es allerdings unvermeidlich, dass auch die Kantone von Massnahmen betroffen sind, zumal fast ein Drittel aller Ausgaben des Bundes an die Kantone fliesst.</p><p class="Standard_d">Am 19. September 2025 hat der Bundesrat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insgesamt umfasst das Paket knapp 60 Massnahmen, von denen mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Diese werden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Jene Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans unterbreiten.</p><p class="Standard_d">In der Botschaft hat der Bundesrat im Vergleich zu den Eckwerten von Ende Juni 2025 insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen:</p><p>&nbsp;</p><ul><li><p class="Standard_d"><strong>Klimapolitik:</strong> Die Kantone lehnen eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hat deshalb zusammen mit der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren geprüft, wie die Förderprogramme im Bereich Heizungsersatz und Energieeffizienz von Gebäuden angepasst werden können. Damit soll den Kantonen entgegengekommen werden, ohne dass Abstriche bei der Entlastungswirkung entstehen.&nbsp;<br>Künftig sollen aus der CO<sub>2</sub>-Abgabe bis zu 200 Millionen pro Jahr für den Ersatz von Heizungen und Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden eingesetzt werden können. Die Beiträge fliessen als Globalbeiträge an die Kantone; die Aufteilung unter den Kantonen erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone mindestens in gleichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Förderung neuartiger Technologien (max. 200 Mio. p.a.).<br>Durch die beabsichtigte Erhöhung der Wirkungseffizienz, insbesondere durch die Reduktion von Mitnahmeeffekten (d.h., die Massnahmen würden auch ohne Subventionen ergriffen), sollen allfällige negative Auswirkungen dieser Massnahme auf die Klimaziele möglichst aufgefangen werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Auslandangebot SRG: </strong>Der Bund verzichtet ab 2029 auf die finanziellen Beiträge an die SRG für das Auslandangebot und auf den Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Die Finanzierung von Angeboten wie Swissinfo und 3Sat durch den Bund wird ab 2027 eingestellt, der Beitrag an TV5Monde hingegen erst ab 2029. Die SRG wird jedoch gestützt auf ihren Programmauftrag weiterhin Online-Inhalte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung stellen; ab 2029 wird dieses Angebot in der Konzession geregelt werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Kürzung der Finanzhilfen beim Sport:</strong> Der Bundesrat hat beschlossen, den Förderbereich Jugend und Sport vollständig von Sparmassnahmen auszunehmen. Stattdessen sollen die Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) gekürzt werden.</p></li></ul><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 entlastet den Haushalt um 2,4 Milliarden (2027), 3,0 Milliarden (2028) und 3,1 Milliarden (2029). Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens betreffen die Ausgabenseite, 340 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, insbesondere die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern und die Versteigerung der Importkontingente im Bereich der Landwirtschaft. Die Eigenausgaben des Bundes werden bis 2028 um 300 Millionen gekürzt. Rund 190 Millionen davon entfallen auf die Personalausgaben, wobei mindestens 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonal erreicht werden. Die entsprechenden Massnahmen hat der Bundesrat grösstenteils bereits ergriffen, als letztes Element hat der Bundesrat ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. September 2025 beschlossen, dass die Mitarbeitenden ab 2027 einen Teil der Risikoprämie an die berufliche Vorsorge künftig selbst tragen müssen. Mit dieser letzten Massnahme kann er das Entlastungsziel bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals vollständig erzielen.</p><p class="Standard_d">Trotz Entlastungspaket wachsen die Bundesausgaben weiterhin stark. Allein von 2025 bis 2029 steigen die ordentlichen Ausgaben gemäss aktueller Finanzplanung um rund 14 Prozent von knapp 86 Mrd. auf über 98 Mrd. Franken. Mit dem Paket setzt der Bundesrat aber Prioritäten bei den Aufgaben des Bundes. So werden insbesondere zugunsten der sozialen und militärischen Sicherheit zahlreiche Bereiche des Bundes und auch die Bundesverwaltung langsamer wachsen als ursprünglich geplant. Bei den Sozialversicherungen erfolgen keinerlei Kürzungen.</p><p class="Standard_d">Noch nicht abschätzen lassen sich die Folgen der neuen US-Zölle auf die Bundesfinanzen, die vor allem auf der Einnahmenseite zu erwarten sind – und entsprechend mit Verzögerung spürbar werden dürften.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Folgen einer Ablehnung des Entlastungspakets</p><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 ist nur ein Zwischenschritt. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung drohen ab 2029 wieder Defizite in Milliardenhöhe. Sollte das EP27 abgelehnt oder stark verkleinert werden, müssten bereits früher neue Entlastungsmassnahmen ergriffen werden. Diese dürften erneut primär die schwach gebundenen Ausgaben treffen, weil kurzfristig kaum andere Optionen bestehen. Zu diesen Ausgabenbereichen gehören unter anderem die Bildung und Forschung, die Entwicklungszusammenarbeit, die Landwirtschaft und die Armee. Insgesamt wären in diesen Bereichen gemäss aktueller Finanzplanung Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig, um das Entlastungspaket zu ersetzen. Falls die Armee von solchen Kürzungen ausgenommen würde, träfe es die anderen Bereiche stärker.</p><p class="Standard_d">Ohne EP27 würde eine Gegenfinanzierung des ungebremsten Kostenwachstums beim Bund nötig. Um abzuschätzen, welche gesamtwirtschaftlichen Folgen das EP27 oder ein Verzicht auf das EP27 hätten, hat die Eidgenössische Finanzverwaltung eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Analyse von BAK Economics vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen. Ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen der Mehrwertsteuererhöhung.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen</p><p class="Standard_d">Nun beginnt die parlamentarische Beratung: Zuerst in den Kommissionen, anschliessend in der Wintersession im Erstrat (Ständerat). In der Frühlingssession 2026 findet voraussichtlich die Beratung im Zweitrat statt. Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden, falls das Referendum ergriffen wird. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 geplant.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. September 2025 zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt
    Resolutions
    Date Council Text
    17.12.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">Mitbericht der &nbsp;Kommission&nbsp;für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates</h3><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 28.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Das <strong>Entlastungspaket 2027 (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063"><strong>25.063</strong></a><strong>)</strong> schlägt umfassende Massnahmen vor, um die Bundesfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Die KVF-N stellt fest, dass dies vor allem durch markante Einsparungen im Verkehrsbereich und ebenso substantiellen Massnahmen im Medienbereich erreicht werden soll. Die Kommission weist darauf hin, dass die Vorschläge des Bundesrates mit einem markanten Leistungsabbau in der Mobilität aber auch im medialen Service public einhergehen. Die Kommission hat aus diesem Grund mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Mitbericht zuhanden der FK-N beschlossen. Darin beantragt die KVF-N:</p><ul><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 14</strong>. Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr.&nbsp;</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 24</strong>. Redimensionierung des Auslandangebots der SRG.</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die M<strong>assnahme 35</strong>. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen.</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 39.</strong> BIF: Kürzung der Einlagen.</p></li><li><p class="Standard_d">die Anpassung der <strong>Massnahme 41</strong>. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Demnach soll, wie bereits von der KVF-S zuhanden der FK-S beantragt, das CO<sub>2</sub>-Gesetz dahingehenden angepasst werden, dass statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 30 neu 40 Millionen Franken für den konzessionierten Personenverkehr bereitgestellt werden sollen (Art. 41a Abs. 1).</p></li></ul><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.12.2025 und 18.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat ist weniger sparwillig als der Bundesrat</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Sparpaket des Bundes wird zum Päckchen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Sparpaket zur mittelfristigen Sanierung der Bundesfinanzen wird immer kleiner. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrats um mehr als ein Drittel abgespeckt.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Die beschlossenen Mehrausgaben für Armee und AHV in den kommenden Jahren müssen andernorts kompensiert werden. Eine Expertengruppe hatte im Herbst 2024 ein Sparpotenzial von jährlich 4 bis 5 Milliarden Franken identifiziert. Der Bundesrat nahm in der Folge eine Auswahl vor und präsentierte ein Paket mit 59 Massnahmen.</p><p class="Standard_d">Nach der Vernehmlassung ortete der Bundesrat über die Finanzplanjahre 2027, 2028 und 2029 hinweg noch ein Entlastungsvolumen von rund 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken. Die kleine Kammer strich das Paket nun am Mittwoch und Donnerstag weiter zusammen.</p><p class="Standard_d">Unter dem Strich resultiert noch ein Sparvolumen von etwa 1,4 bis 2,1 Milliarden Franken pro Jahr. In anderen Worten verzichtete der Ständerat auf über ein Drittel des ursprünglichen Pakets, genau genommen speckte er die Vorlage um 35 Prozent ab.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gebäudeprogramm soll weiterleben</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG), der sich im Vorfeld der Beratungen im Ständerat noch optimistisch zeigte, zog gegen Ende der elfstündigen Debatte eine durchzogene Bilanz: "Aus finanzpolitischer Sicht ist das sicher nicht befriedigend."</p><p class="Standard_d">Die über zwei Tage verteilte Debatte war teilweise emotional. Dutzende Anträge gaben zu reden. Insbesondere die Ratslinke versuchte immer wieder, das Plenum vom Verzicht auf weitere Kürzungen zu überzeugen - oft erfolglos, aber mit einer grossen Ausnahme.</p><p class="Standard_d">Auf Antrag von Mathias Zopfi (Grüne/GL) verzichtete eine deutliche Mehrheit darauf, das kantonale Gebäudeprogramm, mit dem der Ersatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen unterstützt wird, zu streichen. Der Bund solle auch künftig Fördermittel in angemessener Höhe bereitstellen, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Kritikerinnen und Kritiker der Streichung argumentierten, dass die Reduzierung des Gebäudeprogramms ein falsches Signal in Zeiten des Klimawandels senden würde und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schwächen könnte. Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter sah die Kürzungen als notwendig an, um das Budget zu entlasten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Viele verworfene Vorschläge</p><p class="Standard_d">Generell hatte die Finanzministerin im Ständerat einen schweren Stand. Zahlreiche vom Bundesrat angeregte Gesetzesänderungen zur Entlastung des Haushalts wurden abgelehnt. So auch die vom Bundesrat vorgeschlagene höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule und die geplante Erhöhung der Versteigerungen von landwirtschaftlichen Zollkontingenten - die einzigen zwei Massnahmen, welche die Einnahmen betreffen. Diese Massnahmen waren bereits in der Vernehmlassung namentlich von bürgerlicher Seite scharf kritisiert worden.</p><p class="Standard_d">Auch ausgabenseitig setzte sich der Bundesrat nur bei rund der Hälfte der 15 Hauptmassnahmen durch, welche den Grossteil der Entlastung ausmachen sollen. Ja sagte der Ständerat etwa zu Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung in Höhe von jährlich 300 Millionen Franken und zur verkürzten Deckung der Sozialhilfekosten der Kantone mit Globalpauschalen für vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende.</p><p class="Standard_d">Oft verhallte der Appell von Keller-Sutter, in weiteren Bereichen Finanzhilfen des Bundes zu kürzen oder ganz zu streichen. Die Finanzministerin argumentierte, dass die Ausgaben in den vergangenen Jahren vielerorts stark gewachsen seien. Auch mit dem Entlastungspaket des Bundesrats könnten die Ausgaben bei weiterhin soliden Einnahmen über alles gesehen weiterhin um über zwei Prozent jährlich steigen.</p><p class="Standard_d">Der in den vergangenen Monaten öffentlich aufgebaute Druck von Interessengruppen und Kantonen scheint im Ständerat gewirkt zu haben. Der Respekt vor einem allfälligen Referendum und einer Volksabstimmung war zuweilen spür- und auch hörbar.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Linke wehren sich weiterhin</p><p class="Standard_d">Profitiert hat - schon fast traditionell - unter anderem die Landwirtschaft. In diesem Bereich wurden gleich mehrere Anträge auf Verzicht der Kürzungen angenommen. Das Agrarbudget sei in der Vergangenheit kaum gewachsen, argumentierte die meist bürgerliche Mehrheit. Zudem sei die Marktsituation für viele Landwirtschaftsprodukte sehr herausfordernd.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetzespaket mit 34 zu 10 Stimmen angenommen. Nun ist der Nationalrat am Zug. Der zeitliche Druck ist hoch. Die ersten Entlastungsmassnahmen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.</p><p class="Standard_d">Falls ein Referendum gegen die Gesetzesvorlage zustande kommt, müsste die Abstimmung spätestens im Herbst 2026 stattfinden. Insbesondere die Linke kritisiert das Sparpaket weiterhin scharf und spricht von einer "Kahlschlagpolitik" (Grüne) und einem "Abbau auf Kosten der Zukunft" (Gewerkschaft VPOD).</p><p class="Standard_d">Selbst bürgerliche Ständeratsmitglieder mahnten im Hinblick auf die weiteren Beratungen des Geschäfts im Parlament zu Vorsicht: "Wir müssen schon aufpassen, wo wir überall sparen wollen", sagte etwa Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Finanzkommission&nbsp;des Nationalrates vom 16.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Nachdem die FK-N bereits an ihrer Sitzung vom <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-fk-n-2025-10-24.aspx?lang=1031">23. und 24. Oktober 2025</a> während zweier Tage umfassende Anhörungen zum Entlastungspaket 27 (EP27) durchgeführt hatte, hat sie nun die Eintretensdebatte zum EP27 geführt. Die Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen eingetreten. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass nur mit der Annahme des EP27 eine nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen möglich ist und verhindert werden kann, dass die Sparmassnahmen ausschliesslich über die schwach gebundenen Ausgaben umgesetzt werden müssen. Die Kommissionsminderheit bezweifelt, dass es bei den Bundesausgaben strukturelle Schwierigkeiten gibt.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat acht Anträge abgelehnt, welche die Rückweisung an den Bundesrat verlangten und diesen beauftragt hätten, zuerst die Vorlage «Entflechtung&nbsp;27» zu behandeln (mit 17 zu 8&nbsp;Stimmen), die Schuldenbremse zu reformieren (zwei Anträge, jeweils mit 17 zu 8&nbsp;Stimmen), auf Leistungsabbau und Lastenverschiebungen zu verzichten und dafür Anpassungen bei den bestehenden Steuervergünstigungen vorzunehmen (17 zu 8&nbsp;Stimmen), die Verluste aus den Steuerreformen der letzten Jahre zu korrigieren (mit 17 zu&nbsp;8 Stimmen), die höheren Investitionen in die Landesverteidigung über einen Fonds zu finanzieren (mit 17 zu 7&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung), eine Regulierungsfolgenabschätzung für das EP27 durchzuführen (mit 17 zu 8&nbsp;Stimmen) sowie Lenkungsabgaben gegenüber Leistungsabbau zu bevorzugen (mit 17 zu 8&nbsp;Stimmen).</p><p class="Standard_d">In der Folge hat die FK-N die Detailberatung des EP27 aufgenommen und sich im Beisein der diversen betroffenen Departemente mit den Massnahmen des Entwurfs auseinandergesetzt. Anwesend waren neben der Vorsteherin des EFD auch die jeweiligen Departementsvorstehenden.</p><p class="Standard_d">Die Kommission wird die Detailberatung am 29./30. Januar und am 19./20. Februar 2026 fortsetzen und anschliessend die Gesamtabstimmung durchführen. Die FK-N wird nach Abschluss der Detailberatung am 20. Februar zu ihren Beschlüssen kommunizieren.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates</h3><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 20.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Der Bundesrat verabschiedete am 19.&nbsp;September&nbsp;2025 die Botschaft zum Entlastungspaket&nbsp;2027 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>). Dieses umfasst rund 60&nbsp;Massnahmen, mit denen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren wieder ins Gleichgewicht gebracht werden sollen. Die Kommission hat sich mit den Massnahmen befasst, die für die Aussenpolitik von Bedeutung sind, und wird einen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission ihres Rates verfassen. Sie hat im Rahmen ihrer Beratungen drei Anträge auf Anpassung des Entlastungspaketes angenommen: (1) die Streichung der Kürzung der Ausgaben für die Auslandschweizerbeziehungen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, (2) den Verzicht auf Kürzung des Kredits des BAFU für internationale Kommissionen und Organisationen mit 13 zu 10 Stimmen und (3) die Streichung der Änderung von Artikel 28 RTVG (Publizistisches Angebot für das Ausland), mit 13 zu 11 Stimmen. Weitere Anträge bezüglich der Massnahmen 1, 2, 3 und 21 des Entlastungpakets wurden beraten, fanden aber keine Mehrheit in der Kommission.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen (APK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:apk.cpe@parl.admin.ch">apk.cpe@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-apk">Aussenpolitische Kommission (APK)</a></p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">Mitbericht der Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates</h3><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 23.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die WBK-N hat sich erneut mit dem Entlastungspaket 27 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) beschäftigt. Nach der Deliberation werden nun der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) die folgenden Empfehlungen unterbreitet.</p><p class="Standard_d">Ein zentraler Anteil der im Entlastungspaket 27 vorgesehenen Massnahmen betreffen den Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Die Kommission empfiehlt der FK-N bezüglich der folgenden Massnahmen dem Ständerat zu folgen:</p><ul><li><p class="Standard_d">Die<strong> Massnahme 26 </strong>(Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen) soll gemäss Ständerat angepasst werden (Annahme mit 15 zu 8 Stimmen, bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 27</strong> (Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen) soll gestrichen werden (Annahme mit 16 zu 8 Stimmen, bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 28</strong> (Kürzung des Bundesbeitrags für Innosuisse) soll gestrichen werden (Annahme mit 16 zu 9 Stimmen). Die Finanzmassnahme soll gemäss Ständerat von 10% auf 5% angepasst werden (Annahme mit 14 zu 10 Stimmen, bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 29</strong> (Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz) soll gestrichen werden (Annahme mit 14 zu 10 Stimmen, bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die<strong> Massnahme 30</strong> (Kürzung der Innovations- und Projektbeiträge in der Berufsbildung) soll gemäss Ständerat angepasst werden (Annahme mit 14 zu 11 Stimmen).</p></li></ul><p class="Standard_d">Hinsichtlich der geplanten Anpassungen im Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 im Bereich Forschung, Bildung und Innovation hat die Kommission folgende Empfehlungen verabschiedet.</p><ul><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 6</strong> (Stärkung der Nutzerfinanzierung im ETH-Bereich) soll gemäss Ständerat für das Jahr 2027 angepasst werden (Annahme mit 16 zu 8 Stimmen, bei&nbsp;<br>1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 7</strong> (Kürzung des Bundesbeitrages für den SNF) soll gemäss Ständerat von 10% auf 5% angepasst werden (Annahme mit 16 zu 9 Stimmen).</p></li></ul><p class="Standard_d">Weiter äussert sich die WBK-N wie folgt:</p><ul><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 3</strong> (Reduktion des Beitrags für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum in Genf) soll gemäss Ständerat angepasst werden (Annahme mit 15 zu 10 Stimmen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 9</strong> (Massnahmen im Kulturbereich) soll gemäss Ständerat angepasst werden (Annahme mit 15 zu 9 Stimmen, bei 1 Enthaltungen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 10</strong> (Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung) soll gestrichen werden (Annahme mit 19 zu 1 Stimmen, bei 5 Enthaltungen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 11</strong> (Kürzung der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung) soll gemäss Ständerat angepasst werden (Annahme mit 15 zu 8 Stimmen, bei 2 Enthaltungen)</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 24 </strong>(Redimensionierung des Auslandangebots der SRG) soll gestrichen werden. Die damit verbundene Massnahme im Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 soll ausserdem gestrichen werden (Annahme mit 13 zu 10 Stimmen, bei 2 Enthaltungen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 47</strong> (Verzicht auf Förderung im Bereich Bildung und Umwelt) soll gestrichen werden (Annahme mit 14 zu 11 Stimmen). Die damit verbundene Massnahme im Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 soll gemäss Ständerat angepasst werden (Annahme mit 14 zu 11 Stimmen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die <strong>Massnahme 57</strong> (Änderung Subventionsgesetz) soll gestrichen werden (Annahme mit 14 zu 11 Stimmen).</p></li></ul><p class="Standard_d">Die Empfehlungen werden in Form eines Mitberichts an die zuständige Finanzkommission übermittelt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">Mitbericht der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie&nbsp; des Nationalrates</h3><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 27.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">In ihrem Mitbericht zum Entlastungspaket 27 (EP 27, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) zuhanden der Finanzkommission beantragt die UREK-N mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, bei der Förderung im Gebäudebereich gemäss Beschluss des Ständerates zu entscheiden. Die ständerätliche Version, die auf einem Kompromissvorschlag der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) beruht, überzeugt die Kommission: Sie stellt einerseits die Fortführung einer wirksamen Gebäudepolitik sicher und ermöglicht andererseits eine jährliche Entlastung des Bundeshaushalts um 200 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">Auch bei vielen weiteren Massnahmen des EP 27 in ihrem Sachbereich spricht sich die Kommission dafür aus, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, namentlich bei den Fördermassnahmen im Bereich Bildung und Umwelt sowie beim Fonds Landschaft Schweiz. Abweichend vom Ständerat beantragt die Kommission in ihrem Mitbericht mit 13 zu 12 Stimmen, auf die vorgesehene Kürzung der Verbundaufgaben im Umweltbereich zu verzichten. Betroffen wären insbesondere Bundesmittel zur Unterstützung der Kantone beim Schutz vor Naturgefahren sowie bei weiteren zentralen Aufgaben. Eine pauschale Kürzung um 10 Prozent wäre aus Sicht der Kommission heikel und würde die Planungssicherheit der Kantone beeinträchtigen.</p><p class="Standard_d">Mehrere Minderheiten beantragen, den Anträgen des Bundesrates zu folgen, einzelne Massnahmen zu ändern oder ganz auf sie zu verzichten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Finanzkommission&nbsp;des Nationalrates vom 20.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat die Beratung des Entlastungspakets 27 für den Bundeshaushalt (EP 27; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) abgeschlossen und die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Sie folgt weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Allerdings beantragt sie zusätzliche Entlastungen in Form einer stärkeren Beteiligung des Agrarsektors an den Sparmassnahmen, einer Erhöhung der Importzölle im Agrar- und Ernährungssektor sowie der Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop; PLB) für systemrelevante Banken. Von bestimmten Budgetkürzungen – insbesondere im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), im regionalen Personenverkehr und bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich – will sie jedoch absehen.</p><p class="Standard_d">Nachdem die FK-N über 160&nbsp;Anträge und vier Mitberichte von Sachbereichskommissionen beraten hatte, hat sie das EP&nbsp;27 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8&nbsp;Stimmen angenommen. Die Anträge der Kommissionsmehrheit würden zu Einsparungen von 1,71&nbsp;Milliarden Franken für das Jahr&nbsp;2027, von 2,07&nbsp;Milliarden Franken für 2028 und von 2,15&nbsp;Milliarden Franken für 2029 führen. Zum Vergleich: Die Beschlüsse des Ständerates in der Wintersession&nbsp;2025 hätten Einsparungen von 1,49&nbsp;Milliarden Franken für 2027, von 1,98&nbsp;Milliarden Franken für 2028 und von 2,07&nbsp;Milliarden Franken für 2029 zur Folge.</p><p class="Standard_d">Die Kommission folgt weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Zwischen den Anträgen der FK-N und den Beschlüssen des Ständerates bestehen nur noch 19&nbsp;Differenzen, von denen 2 Gesetzesänderungen erfordern. Die anderen Differenzen betreffen ausschliesslich den Finanzplan und bedürfen keiner Gesetzesänderungen.</p><p class="Standard_d">Das EP&nbsp;27 wird in der Frühjahrssession&nbsp;2026 beraten. Dann gilt es, die Differenzen zwischen den Räten zu bereinigen und die Vorlage in der Schlussabstimmung zu verabschieden, damit im September&nbsp;2026 gegebenenfalls ein Referendum durchgeführt werden kann und die Gesetzesänderungen am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2027 in Kraft treten können. Eine Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten. 9&nbsp;Minderheiten wiederum beantragen, die Vorlage mit jeweils einem anderen Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen. Mit 92 Minderheitsanträgen werden Änderungen an der Vorlage verlangt. Unter anderem sollen die Alkohol- und die Tabaksteuer oder der Preis für die Autobahnvignette angehoben werden.</p><p class="Standard_d">Die FK-N hat ihre Beschlüsse am 20.&nbsp;Februar&nbsp;2026 im Rahmen eines <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-13270"><i>Point de presse</i></a><i> </i>den Medien vorgestellt. Die Beilage zu dieser Medienmitteilung enthält eine Übersicht über sämtliche Beschlüsse der Kommission. Im Folgenden werden nur die Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates ausgeführt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Erhöhung des Beitrags des Agrarsektors zu den Entlastungsmassnahmen</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat entschied, im Bereich der Landwirtschaft fast gänzlich auf Kürzungen zu verzichten. Die Kommission hingegen möchte, dass sich der Agrarsektor mit etwas mehr als 50&nbsp;Millionen Franken pro Jahr an den Entlastungsmassnahmen beteiligt.</p><p class="Standard_d">Die FK-N beantragt mit 12 zu 8&nbsp;Stimmen bei 5&nbsp;Enthaltungen, gezielte Anpassungen bei den Einfuhrzöllen im Agrar- und Lebensmittelbereich vorzunehmen, sodass Mehreinnahmen von rund 175&nbsp;Millionen Franken pro Jahr generiert würden. Diese Einnahmen sollen zu 25&nbsp;Prozent aus Futtermitteln und zu 75&nbsp;Prozent aus anderen Agrargütern und Lebensmitteln stammen. Die Anpassungen sollen unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz umgesetzt werden und auf die Stärkung der heimischen Produktion und der Versorgungssicherheit abzielen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Einführung eines PLB für systemrelevante Banken</strong></p><p class="Standard_d">Die FK-N beantragt mit 19 zu 6&nbsp;Stimmen, per 2027 einen PLB für systemrelevante Banken einzuführen. Der Bundesrat soll durch eine entsprechende Änderung des Bankengesetzes ermächtigt werden, eine solche Liquiditätssicherung per Verordnung einzuführen. Die Bundesversammlung hätte dann im Rahmen der Beratung des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230062">23.062</a> die Möglichkeit, die Modalitäten dieses PLB zu präzisieren.</p><p class="Standard_d">Mit einem PLB ab 2027 will die Kommission den Finanzsektor rasch stabiler machen. Ausserdem würden dadurch die Bundesfinanzen um 140&nbsp;Millionen Franken pro Jahr entlastet, da die systemrelevanten Banken eine Pauschale zur Kompensation des Risikos des Bundes und zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen entrichten müssten.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Verzicht auf Kürzungen im EDI, im regionalen Personenverkehr und bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich mit 13 zu 12&nbsp;Stimmen gegen die von der Finanzkommission des Ständerates beantragten und vom Ständerat angenommenen zusätzlichen Kürzungen im EDI ausgesprochen, die zu Einsparungen von 30&nbsp;Millionen Franken pro Jahr bei den laufenden Ausgaben des Departements und zu einer Senkung von dessen freiwilligen Beiträgen an internationale Organisationen um 1,8&nbsp;Millionen Franken pro Jahr führen würden.</p><p class="Standard_d">Ferner beantragt die FK-N mit 13 zu 11&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung, den Finanzplan für die Ausgaben im regionalen Personenverkehr an den Verpflichtungskredit, welchen die Bundesversammlung im Rahmen der Beratung der Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250055">25.055</a> («Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028. Verpflichtungskredit») genehmigt hatte, anzupassen. Dies hätte zusätzliche Ausgaben von rund 70&nbsp;Millionen Franken pro Jahr zur Folge.</p><p class="Standard_d">Die FK-N beantragt mit 13 zu 12&nbsp;Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat genehmigten Kürzungen in Höhe von 50&nbsp;Millionen Franken bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich gänzlich zu verzichten. Sie hält diese Aufgaben für überaus wichtig und ist der Meinung, dass zunächst im Rahmen der Vorlage «Entflechtung&nbsp;27» die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen geklärt werden sollte.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p>
Updated
02.03.2026 11:23

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