Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)

Details

ID
20250063
Title
Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)
Description
Botschaft vom 19. September 2025 zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es umfasst ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen. Der Ständerat beginnt in der Wintersession mit der parlamentarischen Beratung.</strong></p><p class="Standard_d">Seit einigen Jahren steigen die Ausgaben des Bundes schneller als die Einnahmen. Bereits mit den Voranschlägen 2024 und 2025 mussten deshalb bedeutende Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden. Ab 2027 zeichnen sich trotz wachsender Einnahmen aber erneut strukturelle Defizite von über 2 Milliarden Franken ab, bis 2029 könnte das Defizit sogar auf über 4 Milliarden Franken steigen. Der Bundesrat hat deshalb bereits im März 2024 entschieden, dass es eine Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durch eine unabhängige Expertengruppe braucht und eine Bereinigung künftig nicht mehr nur über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen soll.</p><p class="Standard_d">Gestützt auf das Resultat der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie einer ersten Anhörung der Parteien, Kantone und Sozialpartner hat der Bundesrat anschliessend das Entlastungspaket 27 (EP27) erarbeitet und dieses Anfang Jahr in die ordentliche Vernehmlassung bei allen betroffenen und interessierten Kreisen gegeben. Ende Juni hat er unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse die Eckwerte für die Botschaft angepasst. Dabei ist der Bundesrat insbesondere den Kantonen entgegengekommen (siehe Medienmitteilung vom 25.6.2025). Wie bereits in früheren Entlastungsprogrammen ist es allerdings unvermeidlich, dass auch die Kantone von Massnahmen betroffen sind, zumal fast ein Drittel aller Ausgaben des Bundes an die Kantone fliesst.</p><p class="Standard_d">Am 19. September 2025 hat der Bundesrat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insgesamt umfasst das Paket knapp 60 Massnahmen, von denen mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Diese werden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Jene Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans unterbreiten.</p><p class="Standard_d">In der Botschaft hat der Bundesrat im Vergleich zu den Eckwerten von Ende Juni 2025 insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen:</p><p>&nbsp;</p><ul><li><p class="Standard_d"><strong>Klimapolitik:</strong> Die Kantone lehnen eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hat deshalb zusammen mit der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren geprüft, wie die Förderprogramme im Bereich Heizungsersatz und Energieeffizienz von Gebäuden angepasst werden können. Damit soll den Kantonen entgegengekommen werden, ohne dass Abstriche bei der Entlastungswirkung entstehen.&nbsp;<br>Künftig sollen aus der CO<sub>2</sub>-Abgabe bis zu 200 Millionen pro Jahr für den Ersatz von Heizungen und Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden eingesetzt werden können. Die Beiträge fliessen als Globalbeiträge an die Kantone; die Aufteilung unter den Kantonen erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone mindestens in gleichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Förderung neuartiger Technologien (max. 200 Mio. p.a.).<br>Durch die beabsichtigte Erhöhung der Wirkungseffizienz, insbesondere durch die Reduktion von Mitnahmeeffekten (d.h., die Massnahmen würden auch ohne Subventionen ergriffen), sollen allfällige negative Auswirkungen dieser Massnahme auf die Klimaziele möglichst aufgefangen werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Auslandangebot SRG: </strong>Der Bund verzichtet ab 2029 auf die finanziellen Beiträge an die SRG für das Auslandangebot und auf den Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Die Finanzierung von Angeboten wie Swissinfo und 3Sat durch den Bund wird ab 2027 eingestellt, der Beitrag an TV5Monde hingegen erst ab 2029. Die SRG wird jedoch gestützt auf ihren Programmauftrag weiterhin Online-Inhalte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung stellen; ab 2029 wird dieses Angebot in der Konzession geregelt werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Kürzung der Finanzhilfen beim Sport:</strong> Der Bundesrat hat beschlossen, den Förderbereich Jugend und Sport vollständig von Sparmassnahmen auszunehmen. Stattdessen sollen die Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) gekürzt werden.</p></li></ul><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 entlastet den Haushalt um 2,4 Milliarden (2027), 3,0 Milliarden (2028) und 3,1 Milliarden (2029). Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens betreffen die Ausgabenseite, 340 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, insbesondere die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern und die Versteigerung der Importkontingente im Bereich der Landwirtschaft. Die Eigenausgaben des Bundes werden bis 2028 um 300 Millionen gekürzt. Rund 190 Millionen davon entfallen auf die Personalausgaben, wobei mindestens 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonal erreicht werden. Die entsprechenden Massnahmen hat der Bundesrat grösstenteils bereits ergriffen, als letztes Element hat der Bundesrat ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. September 2025 beschlossen, dass die Mitarbeitenden ab 2027 einen Teil der Risikoprämie an die berufliche Vorsorge künftig selbst tragen müssen. Mit dieser letzten Massnahme kann er das Entlastungsziel bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals vollständig erzielen.</p><p class="Standard_d">Trotz Entlastungspaket wachsen die Bundesausgaben weiterhin stark. Allein von 2025 bis 2029 steigen die ordentlichen Ausgaben gemäss aktueller Finanzplanung um rund 14 Prozent von knapp 86 Mrd. auf über 98 Mrd. Franken. Mit dem Paket setzt der Bundesrat aber Prioritäten bei den Aufgaben des Bundes. So werden insbesondere zugunsten der sozialen und militärischen Sicherheit zahlreiche Bereiche des Bundes und auch die Bundesverwaltung langsamer wachsen als ursprünglich geplant. Bei den Sozialversicherungen erfolgen keinerlei Kürzungen.</p><p class="Standard_d">Noch nicht abschätzen lassen sich die Folgen der neuen US-Zölle auf die Bundesfinanzen, die vor allem auf der Einnahmenseite zu erwarten sind – und entsprechend mit Verzögerung spürbar werden dürften.</p><p class="Standard_d">Folgen einer Ablehnung des Entlastungspakets</p><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 ist nur ein Zwischenschritt. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung drohen ab 2029 wieder Defizite in Milliardenhöhe. Sollte das EP27 abgelehnt oder stark verkleinert werden, müssten bereits früher neue Entlastungsmassnahmen ergriffen werden. Diese dürften erneut primär die schwach gebundenen Ausgaben treffen, weil kurzfristig kaum andere Optionen bestehen. Zu diesen Ausgabenbereichen gehören unter anderem die Bildung und Forschung, die Entwicklungszusammenarbeit, die Landwirtschaft und die Armee. Insgesamt wären in diesen Bereichen gemäss aktueller Finanzplanung Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig, um das Entlastungspaket zu ersetzen. Falls die Armee von solchen Kürzungen ausgenommen würde, träfe es die anderen Bereiche stärker.</p><p class="Standard_d">Ohne EP27 würde eine Gegenfinanzierung des ungebremsten Kostenwachstums beim Bund nötig. Um abzuschätzen, welche gesamtwirtschaftlichen Folgen das EP27 oder ein Verzicht auf das EP27 hätten, hat die Eidgenössische Finanzverwaltung eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Analyse von BAK Economics vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen. Ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen der Mehrwertsteuererhöhung.</p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen</p><p class="Standard_d">Nun beginnt die parlamentarische Beratung: Zuerst in den Kommissionen, anschliessend in der Wintersession im Erstrat (Ständerat). In der Frühlingssession 2026 findet voraussichtlich die Beratung im Zweitrat statt. Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden, falls das Referendum ergriffen wird. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 geplant.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. September 2025 zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<p>Mitbericht der Kommissionen für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommissionen für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates vom 08.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich mit dem Entlastungspaket 27 befasst und hat beschlossen, bezüglich der Bereiche Bildung, Forschung, Sport und Kultur einen Mitbericht an die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) zu richten.</p><p class="Standard_d">Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zum Entlastungspaket&nbsp;27 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) hat die WBK-S Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung, Innovation, Forschung, Sport und Kultur angehört, darunter Vertreterinnen und Vertreter von swissuniversities, des ETH-Rates, des Schweizerischen Nationalfonds und von Innosuisse. Zudem hat sie Fragen der Diversität, Gleichstellung und Weiterbildung thematisiert. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ausgetauscht.</p><p class="Standard_d">Zu den Auswirkungen des Entlastungspakets im Kulturbereich hat die Kommission den Verband educationsuisse für die Schweizerschulen im Ausland sowie Pro Helvetia und den Verband der Museen der Schweiz angehört.</p><p class="Standard_d">Basierend auf diesen Anhörungen hat die WBK-S beschlossen, einen Mitbericht mit folgenden Anträgen an die Finanzkommission zu richten:</p><ul><li><p class="Standard_d">In den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sollen bestimmte Sparmassnahmen weniger weitreichend sein. In den Augen der Kommission werden diese Bereiche durch die aktuell vorgeschlagenen Massnahmen zu stark belastet, weshalb die vorgesehenen Sparmassnahmen weniger weit gehen sollen (Annahme mit 7 zu 2&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">Die Einsparungen sollen ohne Gesetzesänderungen und ohne Lastenverschiebungen auf die Kantone im Hochschulbereich erzielt werden (Annahme mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).</p></li><li><p class="Standard_d">An den im Massnahmepunkt 1.6.9 (Einfrieren der Ausgaben im Kulturbereich bis 2030) vorgesehenen Einfrierungen ist festzuhalten, die ab 2028 geplanten zusätzlichen Kürzungen von 3&nbsp;Millionen Franken sollen jedoch auf andere Budgetpositionen als die Schweizerschulen im Ausland verteilt werden (Annahme mit 5 zu 0&nbsp;Stimmen bei 4 Enthaltungen).</p></li><li><p class="Standard_d">Die Finanzierungen im NASAK-Bereich (Sportanlagen) sollen ohne eine Kürzung der Gelder für Jugend &amp; Sport aufrechterhalten werden (Annahme mit 9 zu 1 Stimmen).</p></li><li><p class="Standard_d">Schliesslich beantragt die WBK-S, auf die Revision des Subventionsgesetzes zu verzichten und diese vom Entlastungspaket zu trennen, da sie es für notwendig hält, dass der Bundesrat vorgängig eine Folgeabschätzung durchführt. Dieser Antrag ist zurückzuführen auf die Unsicherheiten, die diese Änderung mit sich bringt, sowie auf die Befürchtungen, die von verschiedenen betroffenen Kreisen hinsichtlich der Plafonierung der öffentlichen Beiträge auf 50&nbsp;Prozent der Kosten für die unterstütze Aufgabe geäussert wurden (Annahme mit 6 zu 0&nbsp;Stimmen bei 4 Enthaltungen).</p></li></ul><p class="Standard_d">Mitbericht der &nbsp;Kommission&nbsp;für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Ständerates&nbsp;&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Ständerates vom 17.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat sich in Bezug auf das Entlastungspaket 27 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) und den darin vorgesehenen Sparmassnahmen im Verkehrs- und Medienbereich mit verschiedenen Mitberichtsanträgen befasst. Mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, sich im Rahmen eines Mitberichts mit verschiedenen Anträgen an die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) zu richten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sieht im Entlastungspaket 27 umfassende Massnahmen vor, um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Von den Kürzungen ist der Bereich Verkehr massgeblich betroffen, aber auch für den Medienbereich sind markante Massnahmen vorgesehen. Die KVF-S hat sich intensiv mit jenen vorgeschlagenen Massnahmen und deren Konsequenzen für den Service public auseinandergesetzt, welche von den eingereichten Mitberichtsanträgen angesprochen worden sind. Um die damit einhergehenden Angebotseinbussen zu verhindern, hat sie zuhanden der FK-S, welche das Entlastungspaket vorberatet, einen Mitbericht verabschiedet. Darin beantragt die KVF-S:</p><ul><li><p class="Standard_d">mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung den Verzicht auf die<strong> Massnahme 24. Redimensionierung des Auslandangebots der SRG</strong>.</p></li><li><p class="Standard_d">mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Verzicht auf die<strong> Massnahme 33. Kürzung der indirekten Presseförderung.</strong></p></li><li><p class="Standard_d">mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Verzicht auf die<strong> Massnahme 35. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen.</strong></p></li><li><p class="Standard_d">mit 8 zu 3 Stimmen den Verzicht auf die<strong> Massnahme 39. BIF: Kürzung der Einlagen.</strong></p></li><li><p class="Standard_d">einstimmig die Anpassung der <strong>Massnahme 41. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. </strong>Demnach soll das CO2-Gesetz dahingehenden angepasst werden, dass statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 30 neu 40 Millionen Franken für den konzessionierten Personenverkehr bereitgestellt werden sollen (Art. 41a Abs. 1).</p></li><li><p class="Standard_d">mit 8 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen den Verzicht auf die<strong> Massnahme 44. Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen</strong>.</p></li></ul><p class="Standard_d">Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission&nbsp;des Ständerates&nbsp;&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Aussenpolitischen Kommission des Ständerates vom 17.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Der Bundesrat verabschiedete am 19.&nbsp;September&nbsp;2025 die Botschaft zum Entlastungspaket&nbsp;2027 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>). Dieses umfasst rund 60&nbsp;Massnahmen, mit denen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren wieder ins Gleichgewicht gebracht werden sollen. Die Kommission hat sich mit den Massnahmen befasst, die für die Aussenpolitik von Bedeutung sind, und wird einen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission ihres Rates verfassen. Sie hat im Rahmen ihrer Beratungen mit 5 zu 0&nbsp;Stimmen bei 5&nbsp;Enthaltungen einen Antrag angenommen, der verlangt, den Auslandsbeitrag des Bundes an die SRG beizubehalten und auf die Kündigung der internationalen Vereinbarung über TV5&nbsp;Monde zu verzichten. Der Antrag, die Ausgaben für die Auslandschweizerbeziehungen nicht zu kürzen, ist hingegen mit 4 zu 2&nbsp;Stimmen bei 3&nbsp;Enthaltungen abgelehnt worden.<strong>&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>Mitbericht der &nbsp;Kommission&nbsp;für soziale Sicherheit und Gesundheit&nbsp;des Ständerates&nbsp;&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 21.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">In einem Mitbericht an die federführende Finanzkommission ihres Rates (FK-S) hat sich die SGK-S mit dem <strong>Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063"><strong>25.063</strong></a><strong>)</strong> befasst. Sie beantragt der FK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule zu verzichten. Die Kommission betont, dass die finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes auf der Ausgabenseite liegen. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine Änderung der steuerlichen Regeln untergrabe das Vertrauen in das Dreisäulensystem und belaste breite Bevölkerungsschichten unnötig zusätzlich. Mit 8 Stimmen bei 3&nbsp;Enthaltungen beantragt die SGK-S weiter, die Änderung des Subventionsgesetzes aus der Vorlage zu streichen. Diese sei unklar, sorge für viel Unsicherheit, treffe Organisationen im Bereich soziale Sicherheit und Gesundheit direkt und führe nicht zu Einsparungen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Finanzkommission&nbsp;des Nationalrates vom 24.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat während zwei Tagen diverse betroffene Akteure zu den Auswirkungen des Entlastungspakets 27 (EP27) angehört. Sie wird die Beratung der Vorlage im Januar 2026 fortsetzen, nachdem der Ständerat die Vorlage als Erstrat in der Wintersession 2025 beraten hat.</p><p class="Standard_d">Die Finanzkommission des Nationalrates wird am 15./16. Januar 2026 mit ihrer Beratung beginnen. Aufgrund dieses engen Zeitplans beschloss die Kommission, die Anhörungen bereits am 23./24. Oktober 2025 durchzuführen. Angesichts der grossen Tragweite der Vorlage wurden 26 Akteure angehört.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat ist Erstrat bei der Beratung des Entlastungspakets 2027 (EP27; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) und wird die Vorlage bereits in der Wintersession 2025 beraten.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der schieren Menge der tangierten Akteure nahm die Kommission eine möglichst repräsentative Selektion vor. Es war nicht möglich, alle Betroffenen anzuhören.</p><p class="Standard_d">In verschiedenen inhaltlichen Blöcken liess sich die Kommission von den Betroffenen über die Auswirkungen der geplanten Entlastungsmassnahmen auf deren Arbeit informieren.</p><p class="Standard_d">Die Kantone sind besonders von den Entlastungsmassnahmen des Bundes betroffen, schliesslich tragen sie rund die Hälfte des geplanten Entlastungsvolumens. Ein erster Block war daher der Diskussion mit der Konferenz der Kantonsregierungen gewidmet, deren Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren den Bundesrat zu Anpassungen der Vorlage gebracht hatte. Da die beantragten Massnahmen auch für die dritte Staatsebene erhebliche Auswirkungen haben, wurden auch der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband angehört.</p><p class="Standard_d">Ein zweiter Block umfasste verschiedene Vertretungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften, namentlich economiesuisse, den Schweizerischen Arbeitgeberverband, den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse.</p><p class="Standard_d">Der dritte, thematisch gegliederte Block bestand aus Direktbetroffenen in den Bereichen Landwirtschaft (Schweizer Bauernverband, die Kleinbauern-Vereinigung, Schweizer Fleisch-Fachverband); Entwicklungszusammenarbeit (Alliance Sud, Caritas Schweiz); Bildung und Forschung (ETH-Rat, swissuniversities, Schweizerischer Nationalfonds,); Kultur und Sport (Taskforce Culture, Swiss Olympics), Tourismus (Schweizer Tourismus-Verband,); Energie/Nachhaltigkeit/Klima und Umwelt (aeesuisse, Bauenschweiz, Umweltallianz), Medien (Verlegerverband Schweizer Medien, SRG) sowie Bundespersonal (Personalverband des Bundes).</p><p class="Standard_d">Die Anhörungen haben gezeigt, dass für die Entlastungsbemühungen des Bundesrats per se zwar allgemein Verständnis aufgebracht wird. Es zeigte sich jedoch, dass sich auf Ebene der einzelnen Massnahmen grosser Widerstand aufseiten der betroffenen Akteure bildet. Die Diskussionen waren anspruchsvoll, fanden aber in einem konstruktiven Klima statt. Teilweise wurden von Betroffenen auch konkrete Alternativvorschläge eingebracht.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p><p>&nbsp;</p><p>Mitbericht der &nbsp;Kommission&nbsp;für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 28.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Das <strong>Entlastungspaket 2027 (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063"><strong>25.063</strong></a><strong>)</strong> schlägt umfassende Massnahmen vor, um die Bundesfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Die KVF-N stellt fest, dass dies vor allem durch markante Einsparungen im Verkehrsbereich und ebenso substantiellen Massnahmen im Medienbereich erreicht werden soll. Die Kommission weist darauf hin, dass die Vorschläge des Bundesrates mit einem markanten Leistungsabbau in der Mobilität aber auch im medialen Service public einhergehen. Die Kommission hat aus diesem Grund mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Mitbericht zuhanden der FK-N beschlossen. Darin beantragt die KVF-N:</p><ul><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 14</strong>. Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr.&nbsp;</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 24</strong>. Redimensionierung des Auslandangebots der SRG.</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die M<strong>assnahme 35</strong>. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen.</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 39.</strong> BIF: Kürzung der Einlagen.</p></li><li><p class="Standard_d">die Anpassung der <strong>Massnahme 41</strong>. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Demnach soll, wie bereits von der KVF-S zuhanden der FK-S beantragt, das CO<sub>2</sub>-Gesetz dahingehenden angepasst werden, dass statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 30 neu 40 Millionen Franken für den konzessionierten Personenverkehr bereitgestellt werden sollen (Art. 41a Abs. 1).</p></li></ul><p class="Standard_d">Mitbericht der Kommission&nbsp;für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 31.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich mit dem Entlastungspaket 27 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) befasst und in diesem Zusammenhang die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) angehört. In einem Mitbericht an die Finanzkommission des Ständerates beantragt sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 3&nbsp;Enthaltungen, dass im Gebäudebereich auch künftig Fördermittel in angemessener Höhe bereit stehen. Auf Bundesebene soll ein Fördervolumen von maximal 450 Millionen Franken sichergestellt werden. Dies kann erreicht werden, indem die Teilzweckbindung der CO<sub>2</sub>-Abgabe auf 45 Prozent erhöht wird und das auf die Industrie ausgerichtete Förderprogramm für neuartige Technologien und Prozesse&nbsp;wie bisher aus dem allgemeinen Bundeshaushalt und nicht über die CO<sub>2</sub>-Abgabe finanziert wird, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Dadurch verringern sich die Einsparungen in der Klimapolitik zwar von rund 400 auf 200 Millionen Franken pro Jahr, doch kann so – in Verbindung mit einer Optimierung der Förderung – eine wirksame Energiepolitik im Gebäudebereich gewährleistet und das erfolgreiche Gebäudeprogramm fortgeführt werden.</p><p class="Standard_d">Im Weiteren beantragt die Kommission in ihrem Mitbericht, die Förderung der forstlichen Aus- und Weiterbildung beizubehalten. Zudem spricht sie sich gegen die Revision des Subventionsgesetzes aus. Schliesslich beantragt die Kommission, auf die Kürzung der Verbundaufgaben im Umweltbereich zu verzichten.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Die zuständigen Kommissionssekretärinnen und Kommissionssekretäre</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Finanzkommission des Ständerates vom 03.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat während zwei Tagen diverse betroffene Institutionen zu den Auswirkungen des Entlastungspakets 27 angehört. Sie beginnt nun im Rahmen der Subkommissionssitzungen die Vorberatung und führt Ende Oktober und im November die Eintretensdebatte und Detailberatung durch.</strong></p><p class="Standard_d">Nachdem im Rahmen der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27 (EP27) für den Bundeshaushalt (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a> s) mehr als 1500 Stellungnahmen eingegangen waren, beschloss die Finanzkommission vor Beginn der Detailberatung des Geschäfts umfassende Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchzuführen. Aufgrund der schieren Menge der tangierten Akteure nahm die Kommission eine möglichst repräsentative Selektion vor und sah zwei Tage für deren Durchführung vor.</p><p class="Standard_d">In verschiedenen inhaltlichen Blöcken liess sich die Kommission von den Betroffenen über die Auswirkungen der geplanten Entlastungsmassnahmen auf deren Arbeit informieren. Die Kantone sind besonders von den Entlastungsmassnahmen des Bundes betroffen, schliesslich tragen sie rund die Hälfte des geplanten Entlastungsvolumens. Ein erster Block war daher der Diskussion mit der Konferenz der Kantonsregierungen gewidmet, deren Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren den Bundesrat zu Anpassungen der Vorlage gebracht hatte.</p><p class="Standard_d">Ein zweiter Block umfasste verschiedene Vertretungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften, namentlich Economiesuisse, den Schweizerischen Arbeitgeberverband, den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund und den Personalverband des Bundes.</p><p class="Standard_d">Der dritte, thematisch gegliederte, Block bestand aus Direktbetroffenen in den Bereichen: Landwirtschaft (Schweizer Bauernverband, Schweizer Fleisch-Fachverband); Entwicklungszusammenarbeit (Alliance Sud, Swiss Tropical and Public Health Institute, Vestergaard Sàrl); Bildung und Forschung (ETH-Rat, Swissuniversities, Schweizerischer Nationalfonds, FH Schweiz, Innosuisse); Kultur und Sport (Taskforce Culture, Swiss Olympics), Tourismus und Verkehr (Schweizer Tourismus-Verband, Verband Schweizer Flugplätze, Skyguide); Energie/Nachhaltigkeit/Klima und Umwelt (aeesuisse, Bauenschweiz, Lignum Schweiz, WWF Schweiz) und Presseförderung (Verlegerverband Schweizer Medien, Mediengewerkschaft SSM).</p><p class="Standard_d">Die Anhörungen haben gezeigt, dass für die Entlastungsbemühungen des Bundesrats per se zwar allgemein Verständnis aufgebracht wird. Es zeigte sich jedoch, dass sich auf Ebene der einzelnen Massnahmen grosser Widerstand aufseiten der betroffenen Akteure bildet. Die Diskussionen waren anspruchsvoll, fanden aber in einem konstruktiven Klima statt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen</p><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket für den Bundeshaushalt wird im Oktober in den Subkommissionen vorberaten. Die FK-S nimmt die Beratung an ihrer nächsten Plenarsitzung vom 27. und 28. Oktober&nbsp;2025 mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung auf und schliesst diese am 27. und 28. November&nbsp;2025 ab. Das Geschäft wird in der Wintersession 2025 im Ständerat beraten.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Finanzkommission des Ständerates vom 29.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat Eintreten zum Entlastungspaket 27 (EP27) für den Bundeshaushalt (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063"><strong>25.063</strong></a><strong>) beschlossen und die Detailberatung des Geschäfts aufgenommen. Zudem hat sie, wie an ihrer Sitzung vom 25. und 26. August 2025 beschlossen, die Kantone zur Thematik einer Bundessteuerpflicht für Kantonalbanken angehört.</strong></p><p class="Standard_d">Die Finanzkommission ist nach einer ausführlichen Debatte mit 9 zu 4 Stimmen auf das Entlastungspaket 27 eingetreten. Für die Mehrheit ist das Entlastungspaket 27 unverzichtbar, da ansonsten die Vorgabe der Schuldenbremse in den Budgets der nächsten Jahre nur mit einer starken Kürzung der ungebundenen Ausgaben eingehalten werden kann. Davon betroffen wären unter anderem die Landwirtschaft, die Entwicklungszusammenarbeit oder die Bildung und Kultur. Um das zu verhindern, müssen auch die gesetzlich gebundenen Ausgaben einen Beitrag an die Entlastung des Bundeshaushaltes leisten. Eine Minderheit der FK-S wollte aufgrund der weitreichenden Auswirkungen zahlreicher Sparmassnahmen nicht auf das Geschäft eintreten. Sie hätte sich eine Kombination von Sparmassnahmen, Mehreinnahmen und Revision der Schuldenbremse gewünscht.</p><p class="Standard_d">In der Folge hat die FK-S die Detailberatung des Entlastungspakets 27 begonnen und sich im Beisein der diversen betroffenen Departemente mit den Massnahmen des Entwurfs auseinandergesetzt. Anwesend waren neben der Vorsteherin des EFD auch die jeweiligen Departementsvorstehenden. Die Kommission wird ihre Beratung zum Entlastungspaket 27 am 27./28. November 2025 fortführen und anlässlich dieser Sitzung die Schlussabstimmung durchführen.</p><p class="Standard_d">Bereits entschieden hat die Kommission über die Massnahme Nr. 57 des Entlastungspakets 27, die eine Änderung des Subventionsgesetzes vorsieht. Diese Massnahme hatte in der Vernehmlassung und im Rahmen der Anhörungen viele Fragen, Ängste und Verunsicherung ausgelöst. Die FK-S beantragt dem Ständerat deshalb, die Anpassung des Subventionsgesetzes aus der EP27-Vorlage herauszulösen und sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Damit verbunden ist der Auftrag, die verschiedenen aufgeworfenen Fragen zu klären und insbesondere auch eine Regulierungsfolgeabschätzung durchzuführen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Anhörung zur Möglichkeit einer Bundessteuerpflicht für Kantonalbanken</p><p class="Standard_d">Nachdem sich die FK-S in ihrer <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-2025-08-26-fk-s.aspx?lang=1031">August-Sitzung</a>, auch im Hinblick auf die Beratung des EP27, bereits ausführlicher mit der Steuerpflicht der Kantonalbanken auf Bundesebene auseinandergesetzt hatte, führte sie nun wie geplant eine Anhörung mit einer Vertretung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) durch. Sie diskutierte anschliessend über das weitere Vorgehen und kam zum Schluss, dass offene Fragen in den Bereichen öffentliche Finanzen, nationaler Finanzausgleich und im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen bestehen, gleichzeitig aber auch Themen wie die Organisationsfreiheit der Kantone, die generelle Besteuerung öffentlich-rechtlicher Anstalten sowie föderalistische Überlegungen einbezogen werden müssen. Eine Auslegeordnung in dieser Sache ist aus Sicht der FK-S zwar wünschenswert, gehört thematisch jedoch in den Kompetenzbereich der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben. Die FK-S wird der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates ihr Anliegen daher in einem Brief erläutern und diese ersuchen, sich mit den sich stellenden Fragen zu befassen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p>
Updated
28.11.2025 17:13

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