Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)
Details
- ID
- 20250063
- Title
- Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)
- Description
- Botschaft vom 19. September 2025 zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es umfasst ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen. Der Ständerat beginnt in der Wintersession mit der parlamentarischen Beratung.</strong></p><p class="Standard_d">Seit einigen Jahren steigen die Ausgaben des Bundes schneller als die Einnahmen. Bereits mit den Voranschlägen 2024 und 2025 mussten deshalb bedeutende Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden. Ab 2027 zeichnen sich trotz wachsender Einnahmen aber erneut strukturelle Defizite von über 2 Milliarden Franken ab, bis 2029 könnte das Defizit sogar auf über 4 Milliarden Franken steigen. Der Bundesrat hat deshalb bereits im März 2024 entschieden, dass es eine Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durch eine unabhängige Expertengruppe braucht und eine Bereinigung künftig nicht mehr nur über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen soll.</p><p class="Standard_d">Gestützt auf das Resultat der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie einer ersten Anhörung der Parteien, Kantone und Sozialpartner hat der Bundesrat anschliessend das Entlastungspaket 27 (EP27) erarbeitet und dieses Anfang Jahr in die ordentliche Vernehmlassung bei allen betroffenen und interessierten Kreisen gegeben. Ende Juni hat er unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse die Eckwerte für die Botschaft angepasst. Dabei ist der Bundesrat insbesondere den Kantonen entgegengekommen (siehe Medienmitteilung vom 25.6.2025). Wie bereits in früheren Entlastungsprogrammen ist es allerdings unvermeidlich, dass auch die Kantone von Massnahmen betroffen sind, zumal fast ein Drittel aller Ausgaben des Bundes an die Kantone fliesst.</p><p class="Standard_d">Am 19. September 2025 hat der Bundesrat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insgesamt umfasst das Paket knapp 60 Massnahmen, von denen mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Diese werden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Jene Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans unterbreiten.</p><p class="Standard_d">In der Botschaft hat der Bundesrat im Vergleich zu den Eckwerten von Ende Juni 2025 insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen:</p><p> </p><ul><li><p class="Standard_d"><strong>Klimapolitik:</strong> Die Kantone lehnen eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hat deshalb zusammen mit der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren geprüft, wie die Förderprogramme im Bereich Heizungsersatz und Energieeffizienz von Gebäuden angepasst werden können. Damit soll den Kantonen entgegengekommen werden, ohne dass Abstriche bei der Entlastungswirkung entstehen. <br>Künftig sollen aus der CO<sub>2</sub>-Abgabe bis zu 200 Millionen pro Jahr für den Ersatz von Heizungen und Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden eingesetzt werden können. Die Beiträge fliessen als Globalbeiträge an die Kantone; die Aufteilung unter den Kantonen erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone mindestens in gleichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Förderung neuartiger Technologien (max. 200 Mio. p.a.).<br>Durch die beabsichtigte Erhöhung der Wirkungseffizienz, insbesondere durch die Reduktion von Mitnahmeeffekten (d.h., die Massnahmen würden auch ohne Subventionen ergriffen), sollen allfällige negative Auswirkungen dieser Massnahme auf die Klimaziele möglichst aufgefangen werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Auslandangebot SRG: </strong>Der Bund verzichtet ab 2029 auf die finanziellen Beiträge an die SRG für das Auslandangebot und auf den Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Die Finanzierung von Angeboten wie Swissinfo und 3Sat durch den Bund wird ab 2027 eingestellt, der Beitrag an TV5Monde hingegen erst ab 2029. Die SRG wird jedoch gestützt auf ihren Programmauftrag weiterhin Online-Inhalte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung stellen; ab 2029 wird dieses Angebot in der Konzession geregelt werden.</p></li><li><p class="Standard_d"><strong>Kürzung der Finanzhilfen beim Sport:</strong> Der Bundesrat hat beschlossen, den Förderbereich Jugend und Sport vollständig von Sparmassnahmen auszunehmen. Stattdessen sollen die Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) gekürzt werden.</p></li></ul><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 entlastet den Haushalt um 2,4 Milliarden (2027), 3,0 Milliarden (2028) und 3,1 Milliarden (2029). Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens betreffen die Ausgabenseite, 340 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, insbesondere die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern und die Versteigerung der Importkontingente im Bereich der Landwirtschaft. Die Eigenausgaben des Bundes werden bis 2028 um 300 Millionen gekürzt. Rund 190 Millionen davon entfallen auf die Personalausgaben, wobei mindestens 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonal erreicht werden. Die entsprechenden Massnahmen hat der Bundesrat grösstenteils bereits ergriffen, als letztes Element hat der Bundesrat ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. September 2025 beschlossen, dass die Mitarbeitenden ab 2027 einen Teil der Risikoprämie an die berufliche Vorsorge künftig selbst tragen müssen. Mit dieser letzten Massnahme kann er das Entlastungsziel bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals vollständig erzielen.</p><p class="Standard_d">Trotz Entlastungspaket wachsen die Bundesausgaben weiterhin stark. Allein von 2025 bis 2029 steigen die ordentlichen Ausgaben gemäss aktueller Finanzplanung um rund 14 Prozent von knapp 86 Mrd. auf über 98 Mrd. Franken. Mit dem Paket setzt der Bundesrat aber Prioritäten bei den Aufgaben des Bundes. So werden insbesondere zugunsten der sozialen und militärischen Sicherheit zahlreiche Bereiche des Bundes und auch die Bundesverwaltung langsamer wachsen als ursprünglich geplant. Bei den Sozialversicherungen erfolgen keinerlei Kürzungen.</p><p class="Standard_d">Noch nicht abschätzen lassen sich die Folgen der neuen US-Zölle auf die Bundesfinanzen, die vor allem auf der Einnahmenseite zu erwarten sind – und entsprechend mit Verzögerung spürbar werden dürften.</p><p class="Standard_d">Folgen einer Ablehnung des Entlastungspakets</p><p class="Standard_d">Das Entlastungspaket 2027 ist nur ein Zwischenschritt. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung drohen ab 2029 wieder Defizite in Milliardenhöhe. Sollte das EP27 abgelehnt oder stark verkleinert werden, müssten bereits früher neue Entlastungsmassnahmen ergriffen werden. Diese dürften erneut primär die schwach gebundenen Ausgaben treffen, weil kurzfristig kaum andere Optionen bestehen. Zu diesen Ausgabenbereichen gehören unter anderem die Bildung und Forschung, die Entwicklungszusammenarbeit, die Landwirtschaft und die Armee. Insgesamt wären in diesen Bereichen gemäss aktueller Finanzplanung Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig, um das Entlastungspaket zu ersetzen. Falls die Armee von solchen Kürzungen ausgenommen würde, träfe es die anderen Bereiche stärker.</p><p class="Standard_d">Ohne EP27 würde eine Gegenfinanzierung des ungebremsten Kostenwachstums beim Bund nötig. Um abzuschätzen, welche gesamtwirtschaftlichen Folgen das EP27 oder ein Verzicht auf das EP27 hätten, hat die Eidgenössische Finanzverwaltung eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Analyse von BAK Economics vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen. Ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen der Mehrwertsteuererhöhung.</p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen</p><p class="Standard_d">Nun beginnt die parlamentarische Beratung: Zuerst in den Kommissionen, anschliessend in der Wintersession im Erstrat (Ständerat). In der Frühlingssession 2026 findet voraussichtlich die Beratung im Zweitrat statt. Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden, falls das Referendum ergriffen wird. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 geplant.</p>
- Objectives
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- 0
- Text
- Botschaft vom 19. September 2025 zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 24.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat während zwei Tagen diverse betroffene Akteure zu den Auswirkungen des Entlastungspakets 27 (EP27) angehört. Sie wird die Beratung der Vorlage im Januar 2026 fortsetzen, nachdem der Ständerat die Vorlage als Erstrat in der Wintersession 2025 beraten hat.</p><p class="Standard_d">Die Finanzkommission des Nationalrates wird am 15./16. Januar 2026 mit ihrer Beratung beginnen. Aufgrund dieses engen Zeitplans beschloss die Kommission, die Anhörungen bereits am 23./24. Oktober 2025 durchzuführen. Angesichts der grossen Tragweite der Vorlage wurden 26 Akteure angehört.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat ist Erstrat bei der Beratung des Entlastungspakets 2027 (EP27; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063">25.063</a>) und wird die Vorlage bereits in der Wintersession 2025 beraten.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der schieren Menge der tangierten Akteure nahm die Kommission eine möglichst repräsentative Selektion vor. Es war nicht möglich, alle Betroffenen anzuhören.</p><p class="Standard_d">In verschiedenen inhaltlichen Blöcken liess sich die Kommission von den Betroffenen über die Auswirkungen der geplanten Entlastungsmassnahmen auf deren Arbeit informieren.</p><p class="Standard_d">Die Kantone sind besonders von den Entlastungsmassnahmen des Bundes betroffen, schliesslich tragen sie rund die Hälfte des geplanten Entlastungsvolumens. Ein erster Block war daher der Diskussion mit der Konferenz der Kantonsregierungen gewidmet, deren Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren den Bundesrat zu Anpassungen der Vorlage gebracht hatte. Da die beantragten Massnahmen auch für die dritte Staatsebene erhebliche Auswirkungen haben, wurden auch der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband angehört.</p><p class="Standard_d">Ein zweiter Block umfasste verschiedene Vertretungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften, namentlich economiesuisse, den Schweizerischen Arbeitgeberverband, den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse.</p><p class="Standard_d">Der dritte, thematisch gegliederte Block bestand aus Direktbetroffenen in den Bereichen Landwirtschaft (Schweizer Bauernverband, die Kleinbauern-Vereinigung, Schweizer Fleisch-Fachverband); Entwicklungszusammenarbeit (Alliance Sud, Caritas Schweiz); Bildung und Forschung (ETH-Rat, swissuniversities, Schweizerischer Nationalfonds,); Kultur und Sport (Taskforce Culture, Swiss Olympics), Tourismus (Schweizer Tourismus-Verband,); Energie/Nachhaltigkeit/Klima und Umwelt (aeesuisse, Bauenschweiz, Umweltallianz), Medien (Verlegerverband Schweizer Medien, SRG) sowie Bundespersonal (Personalverband des Bundes).</p><p class="Standard_d">Die Anhörungen haben gezeigt, dass für die Entlastungsbemühungen des Bundesrats per se zwar allgemein Verständnis aufgebracht wird. Es zeigte sich jedoch, dass sich auf Ebene der einzelnen Massnahmen grosser Widerstand aufseiten der betroffenen Akteure bildet. Die Diskussionen waren anspruchsvoll, fanden aber in einem konstruktiven Klima statt. Teilweise wurden von Betroffenen auch konkrete Alternativvorschläge eingebracht.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p><p> </p><p>Mitbericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 28.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Das <strong>Entlastungspaket 2027 (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250063"><strong>25.063</strong></a><strong>)</strong> schlägt umfassende Massnahmen vor, um die Bundesfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Die KVF-N stellt fest, dass dies vor allem durch markante Einsparungen im Verkehrsbereich und ebenso substantiellen Massnahmen im Medienbereich erreicht werden soll. Die Kommission weist darauf hin, dass die Vorschläge des Bundesrates mit einem markanten Leistungsabbau in der Mobilität aber auch im medialen Service public einhergehen. Die Kommission hat aus diesem Grund mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Mitbericht zuhanden der FK-N beschlossen. Darin beantragt die KVF-N:</p><ul><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 14</strong>. Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr. </p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 24</strong>. Redimensionierung des Auslandangebots der SRG.</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die M<strong>assnahme 35</strong>. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen.</p></li><li><p class="Standard_d">den Verzicht auf die <strong>Massnahme 39.</strong> BIF: Kürzung der Einlagen.</p></li><li><p class="Standard_d">die Anpassung der <strong>Massnahme 41</strong>. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Demnach soll, wie bereits von der KVF-S zuhanden der FK-S beantragt, das CO<sub>2</sub>-Gesetz dahingehenden angepasst werden, dass statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 30 neu 40 Millionen Franken für den konzessionierten Personenverkehr bereitgestellt werden sollen (Art. 41a Abs. 1).</p></li></ul><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.12.2025 und 18.12.2025</strong></h3><p><strong>Ständerat ist weniger sparwillig als der Bundesrat</strong></p><p><strong>Sparpaket des Bundes wird zum Päckchen</strong></p><p><strong>Das Sparpaket zur mittelfristigen Sanierung der Bundesfinanzen wird immer kleiner. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrats um mehr als ein Drittel abgespeckt. </strong></p><p>Die beschlossenen Mehrausgaben für Armee und AHV in den kommenden Jahren müssen andernorts kompensiert werden. Eine Expertengruppe hatte im Herbst 2024 ein Sparpotenzial von jährlich 4 bis 5 Milliarden Franken identifiziert. Der Bundesrat nahm in der Folge eine Auswahl vor und präsentierte ein Paket mit 59 Massnahmen.</p><p>Nach der Vernehmlassung ortete der Bundesrat über die Finanzplanjahre 2027, 2028 und 2029 hinweg noch ein Entlastungsvolumen von rund 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken. Die kleine Kammer strich das Paket nun am Mittwoch und Donnerstag weiter zusammen.</p><p>Unter dem Strich resultiert noch ein Sparvolumen von etwa 1,4 bis 2,1 Milliarden Franken pro Jahr. In anderen Worten verzichtete der Ständerat auf über ein Drittel des ursprünglichen Pakets, genau genommen speckte er die Vorlage um 35 Prozent ab.</p><p> </p><p>Gebäudeprogramm soll weiterleben</p><p>Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG), der sich im Vorfeld der Beratungen im Ständerat noch optimistisch zeigte, zog gegen Ende der elfstündigen Debatte eine durchzogene Bilanz: "Aus finanzpolitischer Sicht ist das sicher nicht befriedigend."</p><p>Die über zwei Tage verteilte Debatte war teilweise emotional. Dutzende Anträge gaben zu reden. Insbesondere die Ratslinke versuchte immer wieder, das Plenum vom Verzicht auf weitere Kürzungen zu überzeugen - oft erfolglos, aber mit einer grossen Ausnahme.</p><p>Auf Antrag von Mathias Zopfi (Grüne/GL) verzichtete eine deutliche Mehrheit darauf, das kantonale Gebäudeprogramm, mit dem der Ersatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen unterstützt wird, zu streichen. Der Bund solle auch künftig Fördermittel in angemessener Höhe bereitstellen, lautete der Tenor.</p><p>Kritikerinnen und Kritiker der Streichung argumentierten, dass die Reduzierung des Gebäudeprogramms ein falsches Signal in Zeiten des Klimawandels senden würde und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schwächen könnte. Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter sah die Kürzungen als notwendig an, um das Budget zu entlasten.</p><p> </p><p>Viele verworfene Vorschläge</p><p>Generell hatte die Finanzministerin im Ständerat einen schweren Stand. Zahlreiche vom Bundesrat angeregte Gesetzesänderungen zur Entlastung des Haushalts wurden abgelehnt. So auch die vom Bundesrat vorgeschlagene höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule und die geplante Erhöhung der Versteigerungen von landwirtschaftlichen Zollkontingenten - die einzigen zwei Massnahmen, welche die Einnahmen betreffen. Diese Massnahmen waren bereits in der Vernehmlassung namentlich von bürgerlicher Seite scharf kritisiert worden.</p><p>Auch ausgabenseitig setzte sich der Bundesrat nur bei rund der Hälfte der 15 Hauptmassnahmen durch, welche den Grossteil der Entlastung ausmachen sollen. Ja sagte der Ständerat etwa zu Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung in Höhe von jährlich 300 Millionen Franken und zur verkürzten Deckung der Sozialhilfekosten der Kantone mit Globalpauschalen für vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende.</p><p>Oft verhallte der Appell von Keller-Sutter, in weiteren Bereichen Finanzhilfen des Bundes zu kürzen oder ganz zu streichen. Die Finanzministerin argumentierte, dass die Ausgaben in den vergangenen Jahren vielerorts stark gewachsen seien. Auch mit dem Entlastungspaket des Bundesrats könnten die Ausgaben bei weiterhin soliden Einnahmen über alles gesehen weiterhin um über zwei Prozent jährlich steigen.</p><p>Der in den vergangenen Monaten öffentlich aufgebaute Druck von Interessengruppen und Kantonen scheint im Ständerat gewirkt zu haben. Der Respekt vor einem allfälligen Referendum und einer Volksabstimmung war zuweilen spür- und auch hörbar.</p><p> </p><p>Linke wehren sich weiterhin</p><p>Profitiert hat - schon fast traditionell - unter anderem die Landwirtschaft. In diesem Bereich wurden gleich mehrere Anträge auf Verzicht der Kürzungen angenommen. Das Agrarbudget sei in der Vergangenheit kaum gewachsen, argumentierte die meist bürgerliche Mehrheit. Zudem sei die Marktsituation für viele Landwirtschaftsprodukte sehr herausfordernd.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetzespaket mit 34 zu 10 Stimmen angenommen. Nun ist der Nationalrat am Zug. Der zeitliche Druck ist hoch. Die ersten Entlastungsmassnahmen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.</p><p>Falls ein Referendum gegen die Gesetzesvorlage zustande kommt, müsste die Abstimmung spätestens im Herbst 2026 stattfinden. Insbesondere die Linke kritisiert das Sparpaket weiterhin scharf und spricht von einer "Kahlschlagpolitik" (Grüne) und einem "Abbau auf Kosten der Zukunft" (Gewerkschaft VPOD).</p><p>Selbst bürgerliche Ständeratsmitglieder mahnten im Hinblick auf die weiteren Beratungen des Geschäfts im Parlament zu Vorsicht: "Wir müssen schon aufpassen, wo wir überall sparen wollen", sagte etwa Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p>
- Updated
- 13.01.2026 11:34