Wohnraumförderungsgesetz. Änderung
Details
- ID
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20250065
- Title
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Wohnraumförderungsgesetz. Änderung
- Description
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Botschaft vom 20. Juni 2025 zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Kostenmiete für die Wohnraumförderung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat beantragt dem Parlament klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells bei vom Bund geförderten Wohnungen und für die staatlichen Mietzinskontrollen bei diesen Wohnungen. Er hat am 20. Juni 2025 die Botschaft für die entsprechende Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bund konzentriert seine aktuelle Wohnraumförderung auf die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Art. 33 ff. WFG). Er äufnet einen Fonds de Roulement, der von den gesamtschweizerischen Dachorganisationen treuhänderisch verwaltet wird. Daraus werden zinsgünstige Darlehen für den Bau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Mietwohnungen vergeben.</p><p class="Standard_d">Zusammen mit den Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat der Bund ein vereinfachtes Kostenmietmodell erarbeitet. Das Modell orientiert sich am tatsächlichen Aufwand für die Finanzierung und den Betrieb der Liegenschaften. Neu sollen insbesondere die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden können. Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise erleichtert das Modell sowohl die Festlegung als auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zwei Gesetzesänderungen</p><p class="Standard_d">Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage sieht nun zwei Gesetzesänderungen vor: Erstens ist für die Umsetzung des neuen Kostenmietmodells eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe notwendig (neuer Art. 38<i>a</i> WFG). Zweitens soll eine explizite Gesetzesrundlage für die staatliche Mietzinskontrolle bei den geförderten Wohnungen geschaffen werden (geänderter Art. 54 Abs. 1 WFG).</p><p class="Standard_d">Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren in der Vernehmlassung, die im Herbst 2024 durchgeführt worden war, breit unterstützt worden<i>. </i>Aufgrund der Rückmeldungen werden sie in der Botschaft noch in einem Punkt ergänzt: Für die Mietzinskontrollen wird eine Entflechtung vorgeschlagen; der Bund soll demnach dann auf Mietzinskontrollen verzichten können, wenn ein Projekt sowohl vom Bund als auch vom jeweiligen Kanton gefördert wird und wenn der Kanton selbst eine vergleichbare Mietzinskontrolle durchführt.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 20. Juni 2025 zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
- Resolutions
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1
- Text
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Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
- Resolutions
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- Proceedings
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- Updated
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15.10.2025 10:22
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