Epidemiengesetz. Teilrevision

Details

ID
20250069
Title
Epidemiengesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 20. August 2025 zur Teilrevision des Epidemiengesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Epidemiengesetz: Revision bringt Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen</strong></p><p><strong>Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien schützen. Zu diesem Zweck schlägt er eine Änderung des Epidemiengesetzes vor. Mit der Revision sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen optimiert und Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpft werden. Insbesondere wird die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt. Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 20. August 2025 ans Parlament überwiesen.</strong></p><p>Während der Covid-19-Pandemie hat sich das Epidemiengesetz (EpG) insgesamt bewährt. In einigen Bereichen sind jedoch Anpassungen erforderlich, um die Prävention und die Bewältigung künftiger Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu verbessern. Die Revision des EpG soll die Bevölkerung besser vor übertragbaren Krankheiten schützen und gleichzeitig die Antibiotikaresistenzen bekämpfen. Sie berücksichtigt die von zahlreichen Akteuren im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Stellungnahmen und die Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie.</p><p>&nbsp;</p><p>Zuständigkeiten klären</p><p>Die neue Regelung klärt die Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit. Bund und Kantone werden zudem verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan, der eine Übersicht über die Massnahmen gibt, mit denen sich die Schweiz für Epidemien rüsten und sie bewältigen kann. Bevor der Bundesrat eine besondere Lage erklärt, muss er künftig das Parlament und die Kantone konsultieren. Die Kantone bleiben hauptsächlich zuständig für das Anordnen von Einschränkungen im Krisenfall, z. B. Verbote von Veranstaltungen. Sollte es sich hingegen als notwendig erweisen, hat der Bund die Kompetenz, schweizweite Massnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.</p><p>Die Vorlage sieht vor, dass die Kantone den niederschwelligen Zugang zu Impfungen erleichtern müssen, vor allem in Apotheken. Der Bund kann künftig die anonymisierten Daten der Krankenversicherer verwenden, um Impfmassnahmen zu erarbeiten, umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zudem wird ein Teil des spezifischen Covid-19-Gesetzes in das EpG integriert. Dies betrifft insbesondere Finanzhilfen für die Wirtschaft, wenn sie aufgrund von Massnahmen, die in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage ergriffen werden, schwere wirtschaftliche Verluste erleidet.</p><p>&nbsp;</p><p>Überwachung verbessern</p><p>Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Systeme sind, die eine schnelle Einschätzung der epidemiologischen Lage und die rechtzeitige Einleitung geeigneter Massnahmen ermöglichen. Die Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten, wie das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Genomsequenzierung bestimmter Krankheitserreger, werden mit den neuen Regelungen digitalisiert, besser vernetzt und insgesamt gestärkt. Dank optimierter Überwachungssysteme auf nationaler Ebene können neue Bedrohungen schneller erkannt und die Auswirkungen der von Bund und Kantonen ergriffenen Massnahmen besser evaluiert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern sicherstellen</p><p>Medizinische Güter wie Impfstoffe, Hygiene- und Atemschutzmasken, Spritzen und Schutzausrüstung sind für die Bekämpfung von Epidemien von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich sind die Kantone und Private für die Versorgung zuständig. Die Revision präzisiert und erweitert aber die subsidiäre Kompetenz des Bundesrats in diesem Bereich. Die Vorlage sieht vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind. Im Falle einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit müssen die Gesundheitseinrichtungen zudem ihre Bestände an wichtigen medizinischen Gütern und ihre Kapazitäten an Spitalbetten melden und auch Lagerbestände, etwa an Atemschutzmasken, anlegen. Die Gesetzesrevision beinhaltet auch eine Optimierung bei der Finanzierung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die vom Bund beschafft werden, indem die Regeln vereinfacht und die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Antibiotikaresistenzen bekämpfen</p><p>Auch die wachsende Zahl antibiotikaresistenter Krankheitserreger stellt eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Aus diesem Grund sieht die Revision des Gesetzes die Einführung neuer Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Prävention von therapieassoziierten Infektionen (nosokomiale Infektionen) vor. Die Bereitstellung von Antibiotika wird durch finanzielle Anreize gefördert, um die Forschung und Entwicklung zu stärken sowie die Verfügbarkeit neuer Antibiotika in der Schweiz zu sichern. Schliesslich wird der One-Health-Ansatz gestärkt, der sich auf die gegenseitige Abhängigkeit der Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt konzentriert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. August 2025 zur Teilrevision des Epidemiengesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen vierjährigen Zahlungsrahmen für Beiträge an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über einen vierjährigen Verpflichtungskredit für Finanzhilfen für die Entwicklung antimikrobieller Substanzen
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 18.11.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Um in einer nächsten Pandemie effektiver und besser koordiniert reagieren zu können, ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Epidemiengesetzes eingetreten. Sie spricht sich zudem dafür aus, dass die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen klarer geregelt werden.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 10 zu 2 Stimmen ist die Kommission auf die <strong>Revision des Epidemiengesetzes (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250069"><strong>25.069</strong></a><strong>)</strong> eingetreten. Mit dieser Revision zieht der Bundesrat die Lehren aus der Covid-19-Pandemie und will den Umgang der Schweiz mit künftigen Gesundheitskrisen verbessern. Sie setzt Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte sowie externer Evaluationen um. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in Krisen soll optimiert und Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen sollen wirksam bekämpft werden. Insbesondere wird auch die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt.</p><p class="Standard_d">Für die Kommission ist eine gesamtheitliche Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie zentral. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Revision des Epidemiengesetzes nur einen Teil davon abdeckt. Das Parlament, der Bund, die Kantone wie auch Dritte haben bereits umfassende Analysen zum Umgang der Schweiz mit Covid-19 durchgeführt. Zudem läuft aktuell das zweite Nationale Forschungsprogramm des Schweizerischen Nationalfonds im Zusammenhang mit der Pandemie. Die Kommission betont weiter, dass diese Revision die bestehenden, restriktiven Regeln zum Impfobligatorium nicht ändert. Auch wird die internationale Zusammenarbeit gestärkt, ohne jedoch internationalen Organisationen wie der WHO zusätzliche Kompetenzen zu erteilen.</p><p class="Standard_d">Zu Beginn ihrer Beratungen hat die Kommission umfassende Anhörungen durchgeführt und die Positionen der Kantone, der Sozialpartner sowie von Akteuren des Gesundheitswesens und der Wissenschaft eingeholt. Sie hat die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt und wird die Detailberatung der Vorlage im nächsten Quartal aufnehmen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
19.11.2025 08:14

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