Epidemiengesetz. Teilrevision

Details

ID
20250069
Title
Epidemiengesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 20. August 2025 zur Teilrevision des Epidemiengesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Epidemiengesetz: Revision bringt Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien schützen. Zu diesem Zweck schlägt er eine Änderung des Epidemiengesetzes vor. Mit der Revision sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen optimiert und Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpft werden. Insbesondere wird die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt. Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 20. August 2025 ans Parlament überwiesen.</p><p class="Standard_d">Während der Covid-19-Pandemie hat sich das Epidemiengesetz (EpG) insgesamt bewährt. In einigen Bereichen sind jedoch Anpassungen erforderlich, um die Prävention und die Bewältigung künftiger Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu verbessern. Die Revision des EpG soll die Bevölkerung besser vor übertragbaren Krankheiten schützen und gleichzeitig die Antibiotikaresistenzen bekämpfen. Sie berücksichtigt die von zahlreichen Akteuren im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Stellungnahmen und die Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zuständigkeiten klären</p><p class="Standard_d">Die neue Regelung klärt die Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit. Bund und Kantone werden zudem verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan, der eine Übersicht über die Massnahmen gibt, mit denen sich die Schweiz für Epidemien rüsten und sie bewältigen kann. Bevor der Bundesrat eine besondere Lage erklärt, muss er künftig das Parlament und die Kantone konsultieren. Die Kantone bleiben hauptsächlich zuständig für das Anordnen von Einschränkungen im Krisenfall, z. B. Verbote von Veranstaltungen. Sollte es sich hingegen als notwendig erweisen, hat der Bund die Kompetenz, schweizweite Massnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage sieht vor, dass die Kantone den niederschwelligen Zugang zu Impfungen erleichtern müssen, vor allem in Apotheken. Der Bund kann künftig die anonymisierten Daten der Krankenversicherer verwenden, um Impfmassnahmen zu erarbeiten, umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zudem wird ein Teil des spezifischen Covid-19-Gesetzes in das EpG integriert. Dies betrifft insbesondere Finanzhilfen für die Wirtschaft, wenn sie aufgrund von Massnahmen, die in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage ergriffen werden, schwere wirtschaftliche Verluste erleidet.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Überwachung verbessern</p><p class="Standard_d">Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Systeme sind, die eine schnelle Einschätzung der epidemiologischen Lage und die rechtzeitige Einleitung geeigneter Massnahmen ermöglichen. Die Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten, wie das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Genomsequenzierung bestimmter Krankheitserreger, werden mit den neuen Regelungen digitalisiert, besser vernetzt und insgesamt gestärkt. Dank optimierter Überwachungssysteme auf nationaler Ebene können neue Bedrohungen schneller erkannt und die Auswirkungen der von Bund und Kantonen ergriffenen Massnahmen besser evaluiert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern sicherstellen</p><p class="Standard_d">Medizinische Güter wie Impfstoffe, Hygiene- und Atemschutzmasken, Spritzen und Schutzausrüstung sind für die Bekämpfung von Epidemien von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich sind die Kantone und Private für die Versorgung zuständig. Die Revision präzisiert und erweitert aber die subsidiäre Kompetenz des Bundesrats in diesem Bereich. Die Vorlage sieht vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind. Im Falle einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit müssen die Gesundheitseinrichtungen zudem ihre Bestände an wichtigen medizinischen Gütern und ihre Kapazitäten an Spitalbetten melden und auch Lagerbestände, etwa an Atemschutzmasken, anlegen. Die Gesetzesrevision beinhaltet auch eine Optimierung bei der Finanzierung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die vom Bund beschafft werden, indem die Regeln vereinfacht und die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Antibiotikaresistenzen bekämpfen</p><p class="Standard_d">Auch die wachsende Zahl antibiotikaresistenter Krankheitserreger stellt eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Aus diesem Grund sieht die Revision des Gesetzes die Einführung neuer Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Prävention von therapieassoziierten Infektionen (nosokomiale Infektionen) vor. Die Bereitstellung von Antibiotika wird durch finanzielle Anreize gefördert, um die Forschung und Entwicklung zu stärken sowie die Verfügbarkeit neuer Antibiotika in der Schweiz zu sichern. Schliesslich wird der One-Health-Ansatz gestärkt, der sich auf die gegenseitige Abhängigkeit der Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt konzentriert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. August 2025 zur Teilrevision des Epidemiengesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2026 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen vierjährigen Zahlungsrahmen für Beiträge an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2026 2 Beschluss gemäss Entwurf
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über einen vierjährigen Verpflichtungskredit für Finanzhilfen für die Entwicklung antimikrobieller Substanzen
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2026 2 Beschluss gemäss Entwurf
  • Number
    4
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 22.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will wirtschaftsfreundlicheres Epidemiengesetz</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das vom Bundesrat nach der Corona-Pandemie erneuerte Epidemiengesetz ist im Ständerat recht gut angekommen. Er genehmigte es klar, baute aber Schranken für das staatliche Handeln ein und verstärkte die Hilfe für die Wirtschaft im Fall einer Pandemie.</strong></p><p class="Standard_d">So schrieb der Ständerat am Dienstag ins Gesetz, dass eine "besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit" dann vorliegt, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers "deutlich erhöht" ist. Der Bundesrat hatte die Formulierung "erhöht" vorgeschlagen.</p><p class="Standard_d">Auch will die kleine Kammer, dass Massnahmen "auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet sein" sollen. Beide Ergänzungen hatte die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) beantragt.</p><p class="Standard_d">Ein Einzelantrag von Peter Hegglin (Mitte/ZG) wurde ebenfalls gutgeheissen. Ihm zufolge soll im Gesetz stehen, dass bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen in einer Pandemie auch das Prinzip der Nichtdiskriminierung berücksichtigt werden muss.</p><p class="Standard_d">Angenommen wurde auch ein SGK-S-Antrag zu Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen in einer Pandemie. Er sieht zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen, verbürgten Bankkrediten zur Liquiditätssicherung eine Entschädigungspflicht für ungedeckte laufende Kosten und Erwerbsausfälle von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden vor.</p><p class="Standard_d">Diese À-fonds-perdu-Beiträge sollen nach einer dreissigtägigen Karenzfrist ausgerichtet und mehrheitlich durch die für die Anordnung der Massnahmen verantwortliche Behörde finanziert werden. Während der Bundesrat für Finanzhilfen eine Kann-Formulierung vorschlug, verpflichtet nun der Ständerat mit seiner Formulierung den Staat zum Handeln, wie mehrfach betont wurde.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nichteintretensantrag gescheitert</p><p class="Standard_d">Mit 41 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Rat nach der Eintretensdebatte einen Antrag von Pirmin Schwander (SVP/SZ) auf Nichteintreten ab. Fast ebenso klar scheiterte ein Rückweisungsantrag von ihm.</p><p class="Standard_d">Der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni sagte zuvor im Namen der SGK-S, bei einem Ja zu den Anträgen Schwander bliebe das geltende Gesetz in Kraft. Drei Elemente sprächen aber im Vergleich zum heute geltenden Gesetz für den neuen Erlass in der von der Kommission vorgeschlagenen Form.</p><p class="Standard_d">Erstens akzentuiere die neue Vorlage die Verhältnismässigkeit und strebe an, dass in einer Pandemie stets die weniger einschneidenden Massnahmen getroffen würden. Zweitens sei der Artikel, in dem ausgeführt werde, wann ein Impfobligatorium in Kraft träte, restriktiver formuliert. Und drittens schreibe der Rat dank einem Antrag der SGK-S ein ganzes Entschädigungskonzept ins Gesetz.</p><p class="Standard_d">Maya Graf (Grüne/BL) sagte, es handle sich um eine gute, austarierte Vorlage. Auch Damian Müller (FDP/LU) hielt fest, die Vorlage ziehe wichtige Lehren aus der Pandemie. Die Kommission habe in zentralen Punkten gute Präzisierungen vorgenommen. Esther Friedli (SVP/SG) sagte, sie stimme ohne Begeisterung zu, sei aber dank der Eingriffe der Kommission für Eintreten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rücksicht auf Covid-19-Evaluationen</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte die Vorlage im Sommer 2025 präsentiert. Die Vorlage berücksichtigt nicht nur Stellungnahmen, die in der Vernehmlassung eingingen, sondern auch Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.</p><p class="Standard_d">Im erneuerten Gesetz wird laut Bundesrat die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit geklärt. Bund und Kantone werden zudem verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan.</p><p class="Standard_d">Bevor der Bundesrat eine besondere Lage erklärt, muss er künftig das Parlament und die Kantone konsultieren.</p><p class="Standard_d">Die Kantone bleiben hauptsächlich zuständig für das Anordnen von Einschränkungen im Krisenfall, zum Beispiel Verbote von Veranstaltungen. Sollte es sich hingegen als notwendig erweisen, hat der Bund die Kompetenz, schweizweite Massnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.</p><p class="Standard_d">Die Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten, wie das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Genomsequenzierung bestimmter Krankheitserreger, werden mit den neuen Regelungen digitalisiert, besser vernetzt und insgesamt gestärkt.</p><p class="Standard_d">Bund kann Güter selber herstellen</p><p class="Standard_d">Die Revision präzisiert und erweitert auch, wann der Bund bei der Bereitstellung von medizinischen Gütern wie Impfstoffen und Schutzmasken tätig werden muss. Sie sieht vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
23.09.2026 13:48

Back to List