Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
Details
- ID
- 20250071
- Title
- Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
- Description
- Botschaft vom 12. September 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und weiterer Erlasse im Bereich der internationalen Zusammenarbeit</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse verabschiedet. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, den schweizerischen Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die aktuellen Anforderungen im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft anzupassen.</strong></p><p class="Standard_d">Die internationale Kooperation der Schweizer Aufsichtsbehörden im Finanzsektor hat zum Ziel, die Integrität, Transparenz und Stabilität der Märkte zu wahren und den Kundenschutz sicherzustellen. Gleichzeitig unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit und globale Vernetzung des Schweizer Finanzsystems. Wie Abklärungen ergeben haben, weist der bestehende Rechtsrahmen diesbezüglich Verbesserungsbedarf auf.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlägt deshalb Anpassungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und im Nationalbankgesetz (NBG) vor. Im FINMAG stehen folgende Änderungen im Fokus:</p><ul><li><p class="Standard_d">Gezielte Einschränkung des Kundenverfahrens bei Amtshilfeverfahren der FINMA in Fällen von Marktmissbrauch</p></li><li><p class="Standard_d">Einführung eines neuen Artikels zur internationalen Zusammenarbeit bei Anerkennungs- und Prüfverfahren ausländischer Behörden</p></li><li><p class="Standard_d">Präzisierung der Regelungen zur direkten Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte an ausländische Stellen</p></li><li><p class="Standard_d">Schaffung einer neuen Bestimmung zur grenzüberschreitenden Zustellung von Dokumenten zu Aufsichtszwecken</p></li><li><p class="Standard_d">Erweiterung der Regelungen über grenzüberschreitende Prüfungen</p></li></ul><p class="Standard_d">Im RAG soll ein klarer Rechtsrahmen für Fernprüfungen durch ausländische Revisionsaufsichtsbehörden geschaffen und im NBG die Mitwirkung der Schweizerischen Nationalbank an internationalen Prüf- und Anerkennungsverfahren ausdrücklich gesetzlich verankert werden.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung, die von September 2024 bis im Januar 2025 gedauert hat, grundsätzlich positiv aufgenommen. Aufgrund der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden hat der Bundesrat die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet, um insbesondere die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. September 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.12.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 13.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission beantragt oppositionslos, auf die vom Ständerat bereits beratene Vorlage zur Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250071">25.071</a>) einzutreten. Die vom Ständerat vorgenommene Anpassung von Artikel 42c lehnt die WAK-N hingegen mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, weil sie darin eine Aufweichung des Kundenschutzes sieht. Die vom Bundesrat beantragte Formulierung sei ein praktikabler Mittelweg zwischen dem Kundenschutz und den Interessen der Finanzinstitute. Auch bei allen übrigen Bestimmungen beantragt die Kommission, dem Bundesrat zu folgen. Sie stimmte dem Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
- Updated
- 15.01.2026 07:11