Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung
Details
- ID
- 20250074
- Title
- Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung
- Description
- Botschaft vom 3. September 2025 zur Änderung des Heilmittelgesetzes
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Revision des Heilmittelgesetzes: Medikationssicherheit wird erhöht</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Heilmittelgesetz soll gewährleisten, dass in der Schweiz nur qualitativ hochwertige, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Mit einer Revision des Gesetzes will der Bundesrat die Digitalisierung im Behandlungsprozess fördern und damit die Medikationssicherheit erhöhen. Zudem werden Arzneimittel für neuartige Therapien klarer reguliert, um den Zugang der Bevölkerung zu innovativen Behandlungsformen zu verbessern. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Gesetzesrevision an seiner Sitzung vom 3. September 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln kann es zu Missverständnissen und Fehlern kommen, die die Patientensicherheit gefährden. Durch einen konsequenten Einsatz digitaler Instrumente bei der Medikation können solche Fehler reduziert werden.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlägt mit einer Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) entsprechende Änderungen vor. So müssen Verschreibungen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Damit kann jede Verschreibung eindeutig gelesen und digital übertragen werden, was das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten erhöht. Das elektronische Rezept trägt dazu bei, Fälschungen oder missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von Verschreibungen zu reduzieren.</p><p> </p><p class="Standard_d">Medikationsplan erhöht Patientensicherheit</p><p class="Standard_d">Neu sollen Patientinnen und Patienten zudem einen elektronischen Medikationsplan erhalten, der auch im elektronischen Patientendossier EPD abgelegt werden kann. Er enthält eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung. Damit sollen Fehleinnahmen reduziert und die Therapietreue erhöht werden. Ein Medikationsplan verbessert zudem den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen, reduziert Medikationsfehler und hilft, Wechselwirkungen zwischen eingenommenen Arzneimitteln frühzeitig zu erkennen.</p><p class="Standard_d">Mit der vorliegenden Revision des HMG sollen Gesundheitsfachpersonen künftig verpflichtet werden, den Medikationsplan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Die Patientin oder der Patient kann bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen.</p><p class="Standard_d">Für das elektronische Rezept und den Medikationsplan müssen Systeme verwendet werden, die einen sicheren Datenaustausch gewährleisten und interoperabel sind. Diese Systeme sollen durch private Akteure angeboten werden. Auf ein System, das vom Bund betrieben wird, wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.</p><p> </p><p class="Standard_d">Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie</p><p class="Standard_d">Bei Kindern ist die Medikation eine besondere Herausforderung. Es gibt nur wenige Arzneimittel, die spezifisch für Kinder zugelassen sind. Zudem müssen die Dosierungen jeweils individuell pro Kind anhand von Alter, Gewicht, Körpergrösse und weiteren relevanten Faktoren berechnet werden.</p><p class="Standard_d">Der Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung der Dosierungen (sogenannte «Clinical Decision Support Systems») kann Berechnungsfehler verhindern und damit die Anwendungssicherheit erhöhen. Die Pflicht zur Verwendung solcher Systeme gilt zunächst für Spitäler. In einem zweiten Schritt kann der Bundesrat die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche ausweiten.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien</p><p class="Standard_d">Neue wissenschaftliche Fortschritte in der Biomedizin haben zur Entwicklung verschiedener neuer Therapieformen geführt. Diese Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products; ATMP) werden mit der vorliegenden Revision im Heilmittelgesetz klarer geregelt.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz gleicht ihre Bestimmungen zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien an das EU-Recht an und schafft damit vergleichbare regulatorische Grundlagen. Gleichzeitig werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Kompatibilität zwischen den Märkten der EU und der Schweiz verstärkt. Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten zu gewährleisten.</p><p> </p><p class="Standard_d">Arzneimittel für neuartige Therapien in der Tiermedizin</p><p class="Standard_d">Auch in der Tiermedizin ist in Zukunft mit weiteren innovativen Behandlungsansätzen zu rechnen. Mit der vorliegenden Revision werden die Grundlagen geschaffen, damit Arzneimittel für neuartige Therapien auch im Veterinärbereich zugelassen werden können. Um Handelshemmnisse zu vermeiden und die Versorgungssicherheit mit Tierarzneimitteln zu gewährleisten, sind zudem verschiedene Anpassungen im Bereich der Zulassung notwendig. Um der Entwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika und andere antimikrobielle Wirkstoffe entgegenzuwirken, soll der Bundesrat neue Massnahmen vorsehen können.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. September 2025 zur Änderung des Heilmittelgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
- Resolutions
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Date Council Text 12.03.2026 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.03.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Pflicht für elektronische Arztrezepte nimmt erste Hürde</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat will eine Pflicht für die elektronische Verschreibung und Einlösung von Arztrezepten. Das Schweizer Gesundheitswesen soll damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Rat nahm eine entsprechende Revision des Heilmittelgesetzes am Donnerstag in der Gesamtabstimmung mit 128 gegen 62 Stimmen bei einer Enthaltung an. Der elektronische Medikationsplan soll eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung enthalten.</p><p class="Standard_d">Eintreten auf die Vorlage war im Rat unbestritten. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, so der Grundtenor. Die Vorlage "setzt dort an, wo es sinnvoll ist", sagte etwa Kris Vietze (FDP/TG) namens ihrer Fraktion. "Fortschritte bei der Digitalisierung in diesem Bereich werden die Sicherheit von Patientinnen und Patienten deutlich verbessern", sagte Patrick Hässig (GLP/ZH).</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit im Rat, bestehend aus Vertretenden der SVP, wollte eine "Kann"-Formulierung für die elektronische Verschreibung von Medikamenten im Gesetz verankern. Haftungsverschärfungen zulasten der Ärzteschaft lehne die SVP ab, sagte Thomas De Courten (SVP/BL). Daher lehne die Partei ein Obligatorium für E-Rezepte ab. Dieses würde die Patientensicherheit nicht erhöhen.</p><p class="Standard_d">Der Rat war aber der Meinung, dass eine "Kann"-Formulierung Effizienzgewinne wieder neutralisieren würde - und lehnte den Minderheitsantrag ab.</p><p class="Standard_d">Eine weitere Minderheit aus der Ratslinken, welche eine befristete Anwendung neuartiger Arzneimittel nur dann zulassen wollte, wenn ein gleichwertiges Mittel nicht "rechtzeitig" verfügbar ist, obsiegte derweil im Rat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Risiko von Fehlern reduzieren</p><p class="Standard_d">Die Revision soll laut der Landesregierung dabei helfen, Missverständnisse bei der Verschreibung und dem Einnehmen von Arzneimitteln zu vermeiden. Durch einen elektronischen Medikationsplan werde das Risiko von Fehlern reduziert. Auch trage das E-Rezept dazu bei, Fälschungen und missbräuchliche Einlösungen von Rezepten zu reduzieren.</p><p class="Standard_d">Im Rahmen der Revision werden weiter auch Spitäler verpflichtet, bei der Berechnung von Medikamenten-Dosierungen elektronische Systeme einzusetzen. Auch hat der Bundesrat die Kompetenz, die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche auszuweiten.</p><p class="Standard_d">Schliesslich soll eine klare Regulierung der Arzneimittel für neuartige Therapien dafür sorgen, dass die Bevölkerung raschen Zugang zu innovativen Behandlungsformen erhält.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 01.04.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Rezepte für Arzneimittel und Medikationspläne sollen künftig grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. So sollen die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit erhöht werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist auf die Revision 3a des Heilmittelgesetzes eingetreten und stimmt den Vorschlägen des Bundesrates zur Digitalisierung des Medikationsprozesses zu. Zudem verlangt sie, dass der Bund die Datenbank SwissPedDose weiterhin finanziert.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die <strong>Revision 3a des Heilmittelgesetzes (HMG; </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250074"><strong>25.074</strong></a><strong>)</strong> eingetreten. Mit dieser Revision sollen deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung des Medikationsprozesses erzielt, neue spezifische Regelungen zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien (<i>Advanced Therapy Medicinal Products</i>, ATMP) eingeführt sowie die Tierarzneimittelregeln an diejenigen der Europäischen Union angepasst werden.</p><p class="Standard_d">Die SGK-S hat sich an ihrer Sitzung in erster Linie mit den Änderungen betreffend die Digitalisierung der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln befasst. Im Bundesratsentwurf ist vorgesehen, dass die Verschreibung der Arzneimittel und die Erstellung der Medikationspläne auf elektronischem Weg zu erfolgen hat (Art. 26 und 26<i>a</i>). Die Kommission stimmt diesem Vorschlag zu, wie zuvor der Nationalrat. In ihren Augen kann die Digitalisierung des Medikationsprozesses nur mit einer solchen Pflicht endlich vorangetrieben und so das Risiko falscher Abgaben verringert sowie die Patientensicherheit erhöht werden. Die Patientinnen und Patienten können allerdings verlangen, die Verschreibung oder den Medikationsplan in Papierform zu erhalten.</p><p class="Standard_d">In Bezug auf die elektronischen Systeme zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen (Art. 26<i>b</i>) beantragt die Kommission, sich dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen und im Gesetz den allgemeineren Ausdruck «elektronische Systeme zur Entscheidunterstützung» zu verwenden. Einstimmig beantragt die Kommission hingegen, die zweite Änderung des Nationalrates abzulehnen: Die Verwendung solcher Systeme in Einrichtungen, die stationäre pädiatrische Behandlungen durchführen, soll auf die Berechnung der Dosierung von Medikamenten im Off-Label-Use beschränkt bleiben, wie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Die SGK-S beantragt ausserdem einstimmig, eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die den Bund verpflichtet, national harmonisierte Empfehlungen über die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln in der Pädiatrie zur Verfügung zu stellen (Art. 67<i>a</i> Abs. 1 und 2). Dadurch soll die weitere Finanzierung der Datenbank SwissPedDose sichergestellt werden, die während Jahren vom Bundesamt für Gesundheit finanziert wurde. Die Finanzierung wurde im Rahmen der Sparmassnahmen per 31. Dezember 2025 eingestellt.</p><p class="Standard_d">Die Kommission wird die Beratung der Revision 3a an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen. Sie hat die Verwaltung beauftragt, ihr zusätzliche Informationen zu verschiedenen Aspekten vorzulegen – darunter die allfällige Abschaffung des Verbots des Versandhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
- Updated
- 16.04.2026 07:59