Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032

Details

ID
20250076
Title
Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032
Description
Botschaft vom 12. September 2025 betreffend Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026 bis 2032
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Zentrale Ausgleichsstelle modernisiert ihre Dienstleistungen und verstärkt die Digitalisierung der 1. Säule</strong></p><p class="Standard_d"><strong>An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 66,1 Millionen Franken für die Jahre 2026–2032 überwiesen. Damit sollen die Organisation und die Informatiksysteme der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) modernisiert werden, insbesondere diejenigen der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Diese digitale Transformation kommt sowohl den Leistungsbeziehenden als auch den Partnerinstitutionen der ZAS in der Schweiz und im Ausland zugute.</strong></p><p class="Standard_d">Die ZAS führt die Zentralregister der 1. Säule und zahlt monatlich AHV/IV-Renten an mehr als eine Million Empfängerinnen und Empfänger im Ausland aus. Diese Auszahlungen erfolgen über die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Bis zum Abschluss des Digitalisierungsprogramms im Jahr 2032 sollen die Informatikmittel modernisiert sowie die Prozesse, die Organisation und die Formen der Zusammenarbeit angepasst werden. Ziel ist es, die Effizienz zu erhöhen sowie den Bedürfnissen der Versicherten und der Partnerinstitutionen gerecht zu werden.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Technische Modernisierung und neue Funktionalitäten</p><p class="Standard_d">Das Digitalisierungsprogramm sieht die Ablösung der aktuellen Informatikinfrastruktur durch eine einheitliche, modulare Lösung vor. Diese ermöglicht die automatisierte Datenübernahme in die Informationssysteme, eine verstärkte Automatisierung der Verarbeitung sowie den Datenaustausch mit den Partnerinstitutionen und den Versicherten. Neue Fachanwendungen modernisieren die digitale Leistungsverwaltung der ZAS, insbesondere der SAK und der IVSTA, und erleichtern somit den Austausch und die Koordination der Meldungen mit den Kantonen und internationalen Partnern sowie die Unterstützung bei der Prüfung von Leistungsansprüchen. Die Integration moderner Schnittstellenstandards gewährleistet einen sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch mit den Kantonen, den Institutionen und internationalen Partnern. Damit werden die Bearbeitungszeiten verkürzt und die administrativen Abläufe vereinfacht.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">An neue Herausforderungen angepasste öffentliche Dienstleistungen</p><p class="Standard_d">Das Digitalisierungsprogramm ermöglicht es der ZAS, wirksam auf das Bevölkerungswachstum, die zunehmende Mobilität der Menschen und die steigende Zahl internationaler Austauschvorgänge zu reagieren, die jedes Jahr zu einem höheren Fallvolumen führen. Dank der Automatisierung und Digitalisierung wird die Servicequalität verbessert, während die Kosten überschaubar bleiben.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Beitrag zur Modernisierung der 1. Säule auf nationaler Ebene</p><p class="Standard_d">Mit dieser Transformation orientiert sich die ZAS an der Digitalisierungsstrategie der Bundesverwaltung und leistet bei der Bearbeitung der Dossiers im Zusammenhang mit der 1. Säule einen Beitrag zur digitalen Weiterentwicklung. Das Programm ist auf die Digitalisierungsstrategie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) für die 1. Säule abgestimmt.</p><p class="Standard_d">Parallel dazu hat der Bundesrat die <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/lk54R4Z5iP_R6ZBSAXVd-">Botschaft zum neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)</a> verabschiedet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen. Kernstück der Vorlage ist eine neue elektronische Plattform für die 1. Säule. Diese baut auf Systemen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auf und soll von ihr betrieben werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. September 2025 betreffend Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026 bis 2032
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
Updated
07.10.2025 17:27

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