Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Details
- ID
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20250077
- Title
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Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Gelder für gemeinnützigen Wohnungsbau aufstocken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Dies hat der Bundesrat am 26. September 2025 entschieden. So reagiert er auf die wachsenden Herausforderungen, die sich aus dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung für das Wohnungswesen ergeben.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» zur Ablehnung. Er anerkennt jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden sind. Deshalb hatte er Ende Januar 2025 ein Konzept für Begleitmassnahmen in verschiedenen Bereichen (u.a. bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Asylwesen sowie im Wohnungswesen) beschlossen.</p><p class="Standard_d">Im Bereich des Wohnungswesens hat der Bundesrat am 26. September 2025 die Botschaft für eine Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 verabschiedet. Dies erlaubt, dieses Förderinstrument bis mindestens Mitte der 2030er Jahre im bisherigen Ausmass weiter zu betreiben. Der Bund will damit dazu beitragen, dass langfristig preisgünstiger und qualitativ guter Wohnraum geschaffen und erhalten wird.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt</p><p class="Standard_d">Bereits seit einigen Jahren übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot. Von der zunehmenden Wohnungsknappheit sind nicht nur städtische Regionen betroffen, sondern vor allem auch touristische Berggemeinden sowie vermehrt auch andere Landesgegenden. Die Zuwanderung ist ein wesentlicher, aber nicht der alleinige Faktor für diese Entwicklung. Auch die wirtschaftliche und die demografische Entwicklung spielen eine Rolle. Die mangelnde Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum betrifft vor allem Haushalte mit tiefen Einkommen, aber vermehrt auch die (untere) Mittelschicht.</p><p class="Standard_d">Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung in der Verfassung verankert ist, spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes und für die Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung eine wichtige Rolle.</p><p> </p><p class="Standard_d">Der Fonds de Roulement</p><p class="Standard_d">Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Instrument der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Daraus werden gemeinnützigen Wohnbauträgern verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken gewährt.</p><p class="Standard_d">Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» am 9. Februar 2020 trat der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der eine Aufstockung des Fonds um 250 Millionen Franken über zehn Jahre vorsieht. Damit wird der Fondsbestand bis Ende 2029 auf voraussichtlich 754 Millionen Franken ansteigen. Mit der nun beantragten Aufstockung um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 soll der Fonds auf gut 900 Millionen Franken ansteigen. Damit und mit Darlehenslaufzeiten von 25 Jahren wird der Fonds in der Lage sein, aus den Darlehensrückzahlungen jährlich etwa 36 Millionen Franken neu zu vergeben. Das liegt zwar unter dem Schnitt der letzten 20 Jahre von 46 Millionen Franken. Ohne Aufstockung müsste die Vergabe von Darlehen jedoch ab 2030 deutlich reduziert werden.</p>
- Objectives
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0
- Text
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- Resolutions
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- Proceedings
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- Updated
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30.09.2025 09:35
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