Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Details

ID
20250077
Title
Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Description
Botschaft vom 26. September 2025 zu einem Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.09.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Gelder für gemeinnützigen Wohnungsbau aufstocken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Dies hat der Bundesrat am 26. September 2025 entschieden. So reagiert er auf die wachsenden Herausforderungen, die sich aus dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung für das Wohnungswesen ergeben.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» zur Ablehnung. Er anerkennt jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden sind. Deshalb hatte er Ende Januar 2025 ein Konzept für Begleitmassnahmen in verschiedenen Bereichen (u.a. bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Asylwesen sowie im Wohnungswesen) beschlossen.</p><p class="Standard_d">Im Bereich des Wohnungswesens hat der Bundesrat am 26. September 2025 die Botschaft für eine Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 verabschiedet. Dies erlaubt, dieses Förderinstrument bis mindestens Mitte der 2030er Jahre im bisherigen Ausmass weiter zu betreiben. Der Bund will damit dazu beitragen, dass langfristig preisgünstiger und qualitativ guter Wohnraum geschaffen und erhalten wird.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt</p><p class="Standard_d">Bereits seit einigen Jahren übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot. Von der zunehmenden Wohnungsknappheit sind nicht nur städtische Regionen betroffen, sondern vor allem auch touristische Berggemeinden sowie vermehrt auch andere Landesgegenden. Die Zuwanderung ist ein wesentlicher, aber nicht der alleinige Faktor für diese Entwicklung. Auch die wirtschaftliche und die demografische Entwicklung spielen eine Rolle. Die mangelnde Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum betrifft vor allem Haushalte mit tiefen Einkommen, aber vermehrt auch die (untere) Mittelschicht.</p><p class="Standard_d">Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung in der Verfassung verankert ist, spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes und für die Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung eine wichtige Rolle.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Fonds de Roulement</p><p class="Standard_d">Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Instrument der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Daraus werden gemeinnützigen Wohnbauträgern verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken gewährt.</p><p class="Standard_d">Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» am 9. Februar 2020 trat der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der eine Aufstockung des Fonds um 250 Millionen Franken über zehn Jahre vorsieht. Damit wird der Fondsbestand bis Ende 2029 auf voraussichtlich 754 Millionen Franken ansteigen. Mit der nun beantragten Aufstockung um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 soll der Fonds auf gut 900 Millionen Franken ansteigen. Damit und mit Darlehenslaufzeiten von 25 Jahren wird der Fonds in der Lage sein, aus den Darlehensrückzahlungen jährlich etwa 36 Millionen Franken neu zu vergeben. Das liegt zwar unter dem Schnitt der letzten 20 Jahre von 46 Millionen Franken. Ohne Aufstockung müsste die Vergabe von Darlehen jedoch ab 2030 deutlich reduziert werden.</p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 26. September 2025 zu einem Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
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    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030–2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 10.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich mit drei Vorlagen des Bundesrates zur Wohnraumförderung befasst, einerseits mit der Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250077">25.077</a>), andererseits mit einem Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250087">25.087</a>) und schliesslich mit einer Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250065">25.065</a>). Sie ist auf die ersten beiden Entwürfe mit je 17 zu 8 Stimmen eingetreten, stimmt in der Detailberatung dem jeweiligen Entwurf des Bundesrates zu und hat die beiden Entwürfe in der Gesamtabstimmung mit ebenfalls je 17 zu 8 Stimmen angenommen. In den Augen der Kommissionsmehrheit handelt es sich um bewährte Instrumente, deren Ziel es ist, erschwingliche Wohnungen bereitzustellen und so auch finanzschwachen und mittelständischen Haushalten den Zugang zum Wohnungsmarkt zu sichern. Gerade vor dem Hintergrund der teils dramatischen Wohnungsknappheit nicht nur in den Städten, sondern auch in touristischen Regionen hätten sie noch stärker an Bedeutung gewonnen und sollen deshalb weitergeführt werden. Die beantragten weitergehenden Aufstockungen des Fonds de roulement wie auch eine Erhöhung des Verpflichtungskredits fanden angesichts der angespannten Bundesfinanzen allerdings keine Mehrheit (abgelehnt mit je 16 zu 9 Stimmen).</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Kommission will gar nicht erst auf die beiden Vorlagen eintreten, weil die Wohnungsknappheit auf die starke Einwanderung zurückzuführen sei. Entsprechend sei das Problem dort zu lösen und nicht über die unveränderte Fortsetzung der Wohnraumförderung. Die entsprechenden Anträge wurden jedoch genauso abgelehnt wie ein Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredits (je 17 zu 8 Stimmen).</p><p class="Standard_d">Zu allen Anträgen der Kommission liegen Minderheitsanträge vor. Die Geschäfte kommen in der Frühjahrssession in den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Bereits im vergangenen Oktober war die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates zu einer Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250065">25.065</a>) eingetreten (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2025-10-14.aspx?lang=1031">Medienmitteilung</a> vom 14. Oktober 2025) und hatte danach beschlossen, vor der Detailberatung die Hauptbetroffenen anzuhören. Entsprechend hörte sie nun Vertretungen von Wohnen Schweiz, der Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Kantone Zürich und Waadt, des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands sowie von Wüest Partner an. Im Verlauf der anschliessenden Detailberatung zeigte sich, dass insbesondere die konkrete Ausgestaltung des anzuwendenden Kostenmietmodells nach wie vor offen ist. Laut Botschaft will der Bundesrat dieses Modell in der Verordnung regeln. Bevor die Kommission jedoch eine entsprechende Delegationsnorm beschliesst, möchte sie wissen, wie das Kostenmietmodell aussehen soll. Sie hat die Beratung deshalb sistiert, bis diese Frage weitgehend geklärt ist, und wird sich voraussichtlich im dritten Quartal wieder mit dem Geschäft befassen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
27.02.2026 11:35

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