Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Änderung

Details

ID
20250079
Title
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Änderung
Description
Botschaft vom 8. Oktober 2025 zu Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Stellung der Ehepartner in landwirtschaftlichen Betrieben stärken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Mit dieser Teilrevision will er die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung stärken sowie den unternehmerischen Handlungsspielraum für Landwirtinnen und Landwirte erweitern.</strong></p><p class="Standard_d">Das Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht sorgt für stabile Rahmenbedingungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und ist damit eine wichtige Grundlage für eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft.</p><p class="Standard_d">Mit der Motion 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) den Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf zur Anpassung des BGBB auszuarbeiten. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Teilrevision des BGBB zuhanden des Parlaments verabschiedet.</p><p class="Standard_d">Mit der aktuellen Teilrevision will der Bundesrat die drei in der Motion 22.4253 vorgegebene inhaltliche Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des BGBB umsetzen.</p><p class="Standard_d">Erstens soll die Stellung von Ehegattinnen und -gatten im BGBB verbessert werden. Dazu schlägt der Bundesrat beispielsweise ein bevorzugtes Vorkaufsrecht der Ehegatten vor.</p><p class="Standard_d">Zweitens soll der Grundsatz der Selbstbewirtschaftung gestärkt werden. Nach diesem Grundsatz müssen erworbene landwirtschaftliche Grundstücke von ihren Eigentümerinnen oder Eigentümern selbst bewirtschaftet werden. Zur Stärkung dieses Grundsatzes sollen neu beispielsweise Erwerbsbewilligungen für landwirtschaftliche Grundstücke widerrufen werden, wenn die Bedingungen und Auflagen der Selbstbewirtschaftung nicht erfüllt sind.</p><p class="Standard_d">Drittens soll der unternehmerische Handlungsspielraum für Landwirtschaftsbetriebe erweitert werden. Dazu sieht die Vorlage unter anderem die Anhebung der bisherigen Belastungsgrenze bei der Aufnahme von Grundpfandrechten vor.</p><p class="Standard_d">Für die Ausarbeitung der Vorlage hat das WBF eine externe Begleitgruppe einberufen. In dieser waren die kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die landwirtschaftlichen Treuhänder vertreten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 8. Oktober 2025 zu Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 13.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250079">25.079</a>) sollen das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft gestärkt werden. Der Bundesrat setzt damit eine Motion der WAK-S (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224253">22.4253</a>) um. Als Einstieg in ihre Beratung hörte die Kommission eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) an. Rasch zeigte sich in der anschliessenden Diskussion, dass die eingereichten Anträge für die Detailberatung – unter anderem auch Anträge der mitberichtenden Kommission für Rechtsfragen – aus Sicht der WAK-N noch einer genaueren Erläuterung bedürfen. Die WAK-N hat die Beratung deshalb bis zu ihrer nächsten Sitzung vom 9./10. Februar ausgesetzt, um der Verwaltung Gelegenheit für eine schriftliche Stellungnahme zu geben. Eintreten auf den Entwurf des Bundesrats war unbestritten.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
15.01.2026 07:09

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