«Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Volksinitiative
Details
- ID
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20250081
- Title
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«Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Volksinitiative
- Description
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Botschaft vom 5. November 2025 zur Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)»
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.11.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat empfiehlt die «Demokratie-Initiative» zur Ablehnung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Diese greift seiner Ansicht nach erheblich in die kantonalen Kompetenzen ein. In seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er auch Postulatsberichte über Einbürgerungen bei der zweiten Ausländergeneration sowie über die Protokollierung von Einbürgerungsgesprächen gutgeheissen. Die Ergebnisse sollen in die Diskussion mit den Kantonen und Gemeinden einfliessen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ist am 21. November 2024 mit 104 569 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich ordentlich einbürgern lassen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.</p><p class="Standard_d">Damit würden die bestehenden Anforderungen an die ordentliche Einbürgerung herabgesetzt. Zudem würde dem Bund die abschliessende Kompetenz über das ordentliche Einbürgerungsverfahren erteilt, das heute auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde geregelt ist. Damit will die Demokratie-Initiative die Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigen und für mehr Gleichbehandlung sorgen. Der Bundesrat hingegen möchte an der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebene festhalten. Daher beantragt er dem Parlament, die Volksinitiative der Stimmbevölkerung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen und deren Ablehnung zu empfehlen.</p><p class="Standard_d">Zusammen mit der Botschaft zur Demokratie-Initiative hat der Bundesrat zwei Postulatsberichte gutgeheissen, die das Thema Einbürgerungen betreffen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Erhebliche kantonale Unterschiede</p><p class="Standard_d">Das Postulat 22.3397 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats beauftragte den Bundesrat, der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund zu gehen. Zur Beantwortung hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine externe Studie und ein rechtsvergleichendes Gutachten in Auftrag gegeben.</p><p class="Standard_d">Gestützt auf die externe Studie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass bei der ordentlichen Einbürgerung erhebliche kantonale Unterschiede bestehen, wodurch die Chancengleichheit nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Der Bundesrat regt daher an, dass die Kantone aufgrund der Ergebnisse der Studie und des Gutachtens gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens prüfen. Damit wäre es nicht mehr so entscheidend, in welcher Gemeinde und in welchem Kanton eine Bewerberin oder ein Bewerber der zweiten Generation das Gesuch einreicht. Eine abschliessende Bundeskompetenz im Einbürgerungsverfahren kommt jedoch nicht in Betracht. Das föderalistische System der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts hat sich gut bewährt und soll nicht in Frage gestellt werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit</p><p class="Standard_d">Das Postulat 20.4344 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats beauftragte den Bundesrat zu untersuchen, wie die Kantone Einbürgerungsgespräche protokollieren und welche Vorgaben dazu bestehen.</p><p class="Standard_d">Auf der Basis einer externen Studie stellt der Bundesrat fest, dass verschiedene Kantone und Gemeinden nur mündliche Einbürgerungsgespräche durchführen. Bundesrechtliche Vorgaben, wie diese Gespräche durchzuführen sind, gibt es nicht. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Protokollierungspflicht die Rechtssicherheit verbessern würde. Die Aufzeichnung der Einbürgerungsgespräche könnte die Qualität der Protokolle erhöhen und deren Nachvollziehbarkeit verbessern. Die Ergebnisse seiner Untersuchung will er in die laufende Evaluation des Bürgerrechtsgesetzes einbeziehen.</p>
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0
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Botschaft vom 5. November 2025 zur Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)»
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1
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Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)»
- Resolutions
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- Proceedings
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- Updated
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26.11.2025 11:25
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