Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit

Details

ID
20250087
Title
Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit
Description
Botschaft vom 5. Dezember 2025 zu einem Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Neuer Verpflichtungskredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will das Bürgschaftsinstrument in der Wohnraumförderung weiterführen. Dies hat er am 5. Dezember 2025 entschieden. Er beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen vor allem Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Die Mittel führen nur dann zu Ausgaben, wenn tatsächlich eine Bürgschaft eingelöst werden müsste – was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war.</strong></p><p class="Standard_d">Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Finanzierung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise werden aktuell rund 38’000 Wohnungen in rund 1030 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.</p><p class="Standard_d">Der 2021 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von 1,7 Milliarden Franken wird im Laufe des Jahres 2027 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Verpflichtungskredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2027 im Umfang von 1,92 Milliarden Franken zu sprechen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Begründete Abweichung vom Planungsbeschluss von 2021</p><p class="Standard_d">Beim Beschluss über den Rahmenkredit für die Jahre 2021-2027 hielt das Parlament in einem Planungsbeschluss fest, dass der nächste Verpflichtungskredit so zu bemessen sei, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker anwachse als die Zahl der Haushalte. Die buchstabengetreue Einhaltung des Planungsbeschlusses würde zu einem Verpflichtungskredit von 1638 Millionen führen, hätte aber zur Folge, dass die EGW der hohen Nachfrage nach Finanzierungen nicht entsprechen könnte. Dies hiesse auch, dass die neuen Finanzierungen gegenüber heute um rund 26 Prozent gesenkt werden müssten. Zudem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt seit dem Planungsbeschluss grundlegend verändert. Aus einem teilweisen Überangebot an Wohnraum hat sich innert weniger Jahre eine Knappheit entwickelt, die inzwischen weite Teile des Landes und immer mehr Haushaltskategorien betrifft. Auch haben Veränderungen in der Bankenlandschaft und neue Vorgaben der Bankenregulierung den Bedarf für EGW-Finanzierungen spürbar erhöht.</p><p class="Standard_d">Weil sich diese Rahmenbedingungen verändert haben und EGW-Finanzierungen vor allem im preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden – wo das Risiko von Bürgschaftsausfällen gering ist –, sieht der Bundesrat eine Abweichung vom Planungsbeschluss von 2021 als gerechtfertigt. Der beantragte Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken berücksichtigt die allgemeine Preissteigerung. Damit kann die EGW ihre Aktivitäten in einem ähnlichen Umfang weiterführen wie bisher. Sie wird dabei nicht die gesamte Nachfrage abdecken können und wird bei Finanzierungsanfragen priorisieren müssen. Mit zwei bis vier Anleihen pro Jahr wird die EGW aber weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung und zum Erhalt von preisgünstigen Wohnungen leisten können.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bürgschaften zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus</p><p class="Standard_d">Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus erfüllt einen Verfassungsauftrag. Sie spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes eine wichtige Rolle und trägt zur Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung bei.</p><p class="Standard_d">Neben einem Fonds de Roulement setzt der Bund Bürgschaften zur Vergünstigung von Anleihen zur langfristigen Finanzierung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ein. Die mit diesem Verpflichtungskredit beantragten Mittel werden nur ausgabenwirksam, sofern eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden. Dazu trägt ein umfassendes Risikomanagement bei. Dessen Wirksamkeit bestätigten der Stresstest, der 2018 durchgeführt wurde, und die daran anschliessenden Portfolioanalysen aus den Jahren 2020, 2022 und 2024.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Dezember 2025 zu einem Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027–2033
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates</h3><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Finanzkommission&nbsp;des Nationalrates vom 16.01.2026</strong></h2><p>Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-N zudem mit dem Antrag des Bundesrates auf einen Verpflichtungskredit über 1,92&nbsp;Milliarden Franken für <strong>Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027–2033</strong> (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250087">25.087</a> n) befasst. Sie beantragt der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und dem Nationalrat mit 17 zu 6&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen, diesen Verpflichtungskredit in der vom Bundesrat beantragten Höhe zu genehmigen. Die Kommissionsmehrheit erachtet das vorgesehene Risikomanagement als effizient und das Risiko von Verlusten aus Bürgschaften für gering. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wachsen sollte als die Zahl der Haushalte und beantragt deshalb eine Kürzung des Verpflichtungskredits auf 1,64&nbsp;Milliarden Franken. Ein weiterer Antrag, der strengere Risikokontrollen, jährliche Stresstests sowie eine obligatorische und transparente Berichterstattung an die Finanzkommissionen verlangte, ist mit 17 zu 8&nbsp;Stimmen abgelehnt worden.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 10.02.2026</strong></h2><p>Die Kommission hat sich mit drei Vorlagen des Bundesrates zur Wohnraumförderung befasst, einerseits mit der Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250077">25.077</a>), andererseits mit einem Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250087">25.087</a>) und schliesslich mit einer Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250065">25.065</a>). Sie ist auf die ersten beiden Entwürfe mit je 17 zu 8 Stimmen eingetreten, stimmt in der Detailberatung dem jeweiligen Entwurf des Bundesrates zu und hat die beiden Entwürfe in der Gesamtabstimmung mit ebenfalls je 17 zu 8 Stimmen angenommen. In den Augen der Kommissionsmehrheit handelt es sich um bewährte Instrumente, deren Ziel es ist, erschwingliche Wohnungen bereitzustellen und so auch finanzschwachen und mittelständischen Haushalten den Zugang zum Wohnungsmarkt zu sichern. Gerade vor dem Hintergrund der teils dramatischen Wohnungsknappheit nicht nur in den Städten, sondern auch in touristischen Regionen hätten sie noch stärker an Bedeutung gewonnen und sollen deshalb weitergeführt werden. Die beantragten weitergehenden Aufstockungen des Fonds de roulement wie auch eine Erhöhung des Verpflichtungskredits fanden angesichts der angespannten Bundesfinanzen allerdings keine Mehrheit (abgelehnt mit je 16 zu 9 Stimmen).</p><p>Eine Minderheit der Kommission will gar nicht erst auf die beiden Vorlagen eintreten, weil die Wohnungsknappheit auf die starke Einwanderung zurückzuführen sei. Entsprechend sei das Problem dort zu lösen und nicht über die unveränderte Fortsetzung der Wohnraumförderung. Die entsprechenden Anträge wurden jedoch genauso abgelehnt wie ein Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredits (je 17 zu 8 Stimmen).</p><p>Zu allen Anträgen der Kommission liegen Minderheitsanträge vor.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
27.02.2026 11:35

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