Bundesgerichtsgesetz (BGG). Teilrevision
Details
- ID
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20250088
- Title
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Bundesgerichtsgesetz (BGG). Teilrevision
- Description
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Botschaft vom 5. Dezember 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesgerichtsgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Aspekte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat möchte punktuelle Mängel des heutigen Bundesgerichtsgesetzes korrigieren. Dafür will er die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Reformanliegen aus der gescheiterten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahre 2018 umsetzen. Ende letzten Jahres hat er eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Von den Ergebnissen hat er an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p><p class="Standard_d">Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden hat in der Vernehmlassung die Vorschläge des Bundesrats begrüsst. So hat dieser im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Vernehmlassung will der Bundesrat die Obergrenze der Gerichtsgebühren bei besonderen Fällen weniger stark erhöhen. Zudem trägt er dem Wunsch nach einer stärkeren anwaltschaftlichen Vertretung für Kinder Rechnung. Er schlägt dazu neu eine Bestimmung zur Kindsvertretung im bundesgerichtlichen Verfahren vor.</p><p class="Standard_d">In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat namentlich redaktionelle, rechtstechnische und organisationsrechtliche Änderungen vor. Sie betreffen beispielsweise den Abteilungsvorsitz, die Gerichtsorganisation oder die Mitteilung von Strafurteilen an die Opfer von Straftaten. Weiter sollen die Verjährungsfrist von Ersatzforderungen bei unentgeltlicher Rechtspflege künftig ausdrücklich geregelt oder neue Ausnahmen beim Fristenstillstand festgelegt werden. Ausserdem will der Bundesrat das Klageverfahren durch eine Vertretungsbefugnis des Departements vereinfachen. Gesamthaft gesehen führt die Revision zu einer klaren Verbesserung der Rechtslage, nicht zuletzt durch die Stärkung der Rechtssicherheit.</p>
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0
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Botschaft vom 5. Dezember 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
- Resolutions
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1
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Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
- Resolutions
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- Proceedings
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 27.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ist auf den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) eingetreten, mit welcher die Rechtslage und die Rechtssicherheit in technischer Hinsicht verbessert werden sollen.</strong></p><p class="Standard_d">Nachdem die Revision des Bundesgerichtsgesetzes von 2018 hauptsächlich an der Frage der subsidiären Verfassungsbeschwerde gescheitert war, listete der Bundesrat in Erfüllung des Postulats <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204399">20.4399</a> die unumstrittenen und mehrheitsfähigen Vorschläge auf. Diese Vorschläge werden in der aktuellen Teilrevision des BGG aufgegriffen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250088">25.088</a>). Die neue Revision ist zwar deutlich weniger ambitioniert als die vorhergehende (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180051">18.051</a>), aber dennoch wichtig für die Rechtssicherheit und den Rechtsschutz. Zudem erfüllt sie den Auftrag der überwiesenen Motion Caroni <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243023">24.3023</a>. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Gerichtsorganisation sowie das Verfahren vor dem Bundesgericht (z. B. ausdrückliche Regelung der Verjährungsfrist für die Ersatzforderung bei der unentgeltlichen Rechtspflege, Anwendung des vereinfachten Verfahrens, Streichung einer Ausnahme zur Fünferbesetzung). Die Kommission ist stillschweigend auf die Vorlage eingetreten und wird an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung aufnehmen.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 20.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung des neuen Entwurfs zur Teilrevision des BGG (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250088">25.088</a>) durchgeführt, mit dem namentlich die Motion Caroni <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243023">24.3023</a> umgesetzt werden soll. Diese sogenannte kleine Revision nimmt die unumstrittenen Punkte der weitergehenden Reform auf, die 2018 im Parlament gescheitert war. Die Kommission heisst die Vorlage, mit der in erster Linie die Rechtssicherheit gestärkt werden soll, im Wesentlichen gut. Sie beantragt allerdings, folgende zusätzlichen Bestimmungen wieder in den Entwurf aufzunehmen: Erstens die Regelung, dass bereits zwei Richterinnen und Richter – und damit eine qualifizierte Minderheit der Abteilung – eine gemeinsame Beschlussfassung der betroffenen Abteilungen (Koordinationsverfahren) verlangen können, zweitens den Ausschluss des Beschwerdewegs bei Verurteilungen wegen Übertretungen mit einer Busse von höchstens 500 Franken und drittens die Anwendung der minimalen Streitwertgrenzen für Beschwerden, die ausschliesslich Zivilansprüche betreffen. Ziel dieser Punkte ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu stärken und das Bundesgericht zumindest etwas zu entlasten. Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission zudem, dass das Bundesgericht die Gerichtsgebühr für vermögensrechtliche Angelegenheiten mit einem Streitwert von einer Milliarde Franken oder mehr auf bis zu eine Million Franken erhöhen kann. Zu guter Letzt beantragt sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Kantone drei statt zwei Jahre Zeit haben, um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Eine Minderheit spricht sich zudem dafür aus, dass die unmittelbare Beschwerde gegen kommunale Erlasse weiterhin zulässig ist.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den so abgeänderten Entwurf mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
- Updated
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27.02.2026 11:35
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