Bundesgerichtsgesetz (BGG). Teilrevision

Details

ID
20250088
Title
Bundesgerichtsgesetz (BGG). Teilrevision
Description
Botschaft vom 5. Dezember 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesgerichtsgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Aspekte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat möchte punktuelle Mängel des heutigen Bundesgerichtsgesetzes korrigieren. Dafür will er die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Reformanliegen aus der gescheiterten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahre 2018 umsetzen. Ende letzten Jahres hat er eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Von den Ergebnissen hat er an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p><p class="Standard_d">Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden hat in der Vernehmlassung die Vorschläge des Bundesrats begrüsst. So hat dieser im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Vernehmlassung will der Bundesrat die Obergrenze der Gerichtsgebühren bei besonderen Fällen weniger stark erhöhen. Zudem trägt er dem Wunsch nach einer stärkeren anwaltschaftlichen Vertretung für Kinder Rechnung. Er schlägt dazu neu eine Bestimmung zur Kindsvertretung im bundesgerichtlichen Verfahren vor.</p><p class="Standard_d">In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat namentlich redaktionelle, rechtstechnische und organisationsrechtliche Änderungen vor. Sie betreffen beispielsweise den Abteilungsvorsitz, die Gerichtsorganisation oder die Mitteilung von Strafurteilen an die Opfer von Straftaten. Weiter sollen die Verjährungsfrist von Ersatzforderungen bei unentgeltlicher Rechtspflege künftig ausdrücklich geregelt oder neue Ausnahmen beim Fristenstillstand festgelegt werden. Ausserdem will der Bundesrat das Klageverfahren durch eine Vertretungsbefugnis des Departements vereinfachen. Gesamthaft gesehen führt die Revision zu einer klaren Verbesserung der Rechtslage, nicht zuletzt durch die Stärkung der Rechtssicherheit.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Dezember 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2026 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.09.2026 1 Abweichung
    24.09.2026 2 Abweichung
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.03.2026</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will das Bundesgericht bei Beschwerden entlasten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat und nun auch der Nationalrat wollen das Bundesgericht entlasten, indem weitere Beschwerden für unzulässig angesehen werden. Etwa Beschwerden gegen Bussen von höchstens 500 Franken sollen neu nicht mehr an die höchste Schweizer Gerichtsbarkeit gelangen.</strong></p><p class="Standard_d">Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat wollte am Donnerstag die vom Ständerat in die Vorlage aufgenommene Änderung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheide in Strafsachen rückgängig machen, scheiterte aber. Eine Beschwerde vor Bundesgericht gegen eine Verurteilung im Rahmen eine Busse von bis zu 500 Franken oder gegen einen Verweis wird somit neu unzulässig.</p><p class="Standard_d">Das Bundesgericht solle sich an Fällen orientieren, "die eine grundsätzliche rechtliche Bedeutung haben", sagte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der Kommission für Rechtsfragen (RK-N) dazu im Rat.</p><p class="Standard_d">Auch Beschwerden gegen kommunale Erlasse sollen nicht mehr direkt ans Bundesgericht gelangen, wie der Rat am Donnerstag knapp mit 95 gegen 93 Stimmen entschied. Dies betrifft kommunale Erlasse, die keine zweite kantonale Vorinstanz durchlaufen - respektive wenn kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann.</p><p class="Standard_d">Dagegen opponierte eine bürgerliche Minderheit, welche den vom Bundesrat vorgeschlagenen Passus wieder streichen wollte. Da der Minderheitsantrag im Rat unterlag, muss sich der Ständerat erneut über die Vorlage beugen. Denn die kleine Kammer wollte den Passus ebenfalls streichen.</p><p class="Standard_d">Das Bundesgericht soll wie bei fast allen anderen Rechtserlassen nicht mehr erste Instanz sein. Es gehe um die "Einschränkung einer Ausnahme", sagte Justizminister Beat Jans im Rat. Kommunale Erlasse sollten vom jeweiligen kantonalen Verwaltungsgericht beurteilte werden, dies sei auch "im Interesse der kantonalen Autonomie", so der Bundesrat weiter.</p><p class="Standard_d">Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen kleinen Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) soll die höchste Schweizer Gerichtsinstanz entlastet werden. Bereits 2018 nahm der Bundesrat einen ersten Anlauf für eine Revision des BGG, dieser scheiterte aber.</p><p class="Standard_d">Mit der nun in den Räten debattierten kleinen Revision wollte die Landesregierung die "fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Aspekte" wieder aufnehmen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 24.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung<br>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
25.09.2026 14:30

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