Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Änderung und Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit

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ID
20250094
Title
Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Änderung und Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit
Description
Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.12.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Systemkritische Stromunternehmen: Bundesrat legt zwei Botschaften vor</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) und die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet. Beide Vorlagen haben zum Ziel, die volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen, zu reduzieren. Damit wird die Stromversorgungssicherheit gestärkt.</strong></p><p class="Standard_d">Die Energiekrise im Sommer 2022 hat gezeigt, dass Liquiditätsengpässe bei Schweizer Stromunternehmen die Versorgungssicherheit gefährden können. Deshalb trat am 1. Oktober 2022 das FiREG in Kraft. Es ist bis am 31. Dezember 2026 befristet und ermöglicht bei Bedarf eine temporäre Liquiditätsunterstützung der Schweizer Stromunternehmen durch den Bund. &nbsp;Um die Strombranche in Zukunft widerstandsfähiger zu machen und volkswirtschaftliche Risiken für die Schweiz zu verhindern, soll das FiREG durch eine umfassende Regulierung abgelöst werden. Dazu gehört das <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230083">Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)</a>, das vom Parlament in der Frühlingssession 2025 verabschiedet wurde.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Botschaft zu neuen Anforderungen an systemkritische Unternehmen im Stromversorgungsgesetz (StromVG)</p><p class="Standard_d">Die zweite Vorlage zur Ablösung des FiREG wurde nach der Vernehmlassung gemäss den <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/IV_Cqp2r9SJs_-1-cjh-Q">Eckwerten des Bundesrats vom Mai 2025</a> überarbeitet. Sie führt im StromVG Massnahmen zur Stärkung der Resilienz systemkritischer Stromunternehmen ein. Dazu gehören Vorgaben zur Organisation, zu einem angemessenen Risikomanagement in Bezug auf Liquidität und Eigenkapital sowie zu Notfallplänen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kraftwerkskapazitäten und des Marktzugangs. Die Unternehmen werden zudem verpflichtet, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) über ihre Risikosituation und finanzielle Situation zu informieren.</p><p class="Standard_d">Ergänzend zu dieser Vorlage prüft derzeit die <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/WVJ3ATjTI8GfH2JVeYEf5">Expertengruppe «Regulierung systemkritischer Stromunternehmen»</a>, ob auch Vorgaben bezüglich Liquidität, Eigenkapital und Verschuldungsgrad eingeführt werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Botschaft zur Verlängerung des Rettungsschirms (FiREG)</p><p class="Standard_d">Trotz der Massnahmen des BATE und der neuen Anforderungen im StromVG verbleiben volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen. Bei extrem hohen Preisen und Schwankungen auf dem Strommarkt wie im Herbst 2022 könnte weiterhin staatliche Nothilfe notwendig werden. Deshalb soll als Übergangslösung das FiREG befristet um fünf Jahre bis 2031 verlängert werden. Dem Hauptanliegen aus der Vernehmlassung, die von Mai bis Juli 2025 durchgeführt wurde, trägt der Bundesrat Rechnung: Um die Kosten des Rettungsschirms (Bereitstellungsgebühr) für die unterstellten Unternehmen zu reduzieren, soll der für allfällige Darlehen vorgesehene Verpflichtungskredit von zehn auf sieben Milliarden Franken reduziert werden. Das ist vertretbar, unter anderem auch, da die systemkritischen Unternehmen in der Zwischenzeit ihre Absicherungsstrategien und ihr Risikomanagement verbessert haben. Weiter müssen die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen der ElCom künftig auch eine Liquiditätsprognose mitteilen. Damit kann die ElCom negative Entwicklungen im Liquiditätsbereich früher erkennen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2026 1 Nichteintreten
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft bis 2031
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2026 1 Nichteintreten
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.03.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Rettungsschirm für Stromkonzerne nicht verlängern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat schliesst Rettungsschirm für Stromkonzerne</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Rettungsschirm zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen in Krisenzeiten soll nicht verlängert werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist am Donnerstag nicht auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrats eingetreten. Nun ist der Ständerat am Zug.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 94 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Nein zum Grundsatz, das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zu verlängern. Für Eintreten stimmten die Fraktionen von SP, Mitte und Grünen. Nicht eintreten auf das Geschäft wollten SVP, FDP und GLP.</p><p class="Standard_d">Der sogenannte Rettungsschirm war in der Herbstsession 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt worden. Grund waren extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten. Es bestand die Befürchtung, dass grosse Stromunternehmen ihre Sicherheitsleistungen für den Handel nicht mehr erbringen könnten, was die Stromversorgung der Schweiz gefährdet hätte. Bisher wurden noch nie Kredite des Bundes tatsächlich beansprucht.</p><p class="Standard_d">Das Gesetz wurde bis Ende 2026 befristet. Gemäss der damaligen Botschaft des Bundesrates hätte es ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden sollen.</p><p class="Standard_d">Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für eine dauerhafte Regelung stiessen jedoch in einer Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Sie wurden als zu starker Eingriff in die Unternehmensführung kritisiert. Deshalb beantragte der Bundesrat eine Verlängerung des bestehenden Rettungsschirmes als Übergangslösung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schwindende Sorgen</p><p class="Standard_d">Eine Mehrheit im Nationalrat lehnte das Eintreten auf die Vorlage aber ab, da es in ihren Augen nicht an den Steuerzahlenden ist, für die fehlende Liquidität dieser Elektrizitätsunternehmen aufzukommen. Die Unternehmen und ihre Eigentümer hätten in den vergangenen Jahren die Gelegenheit gehabt, Vorkehrungen für eine Krisensituation wie im Jahr 2022 zu treffen, hiess es verschiedentlich.</p><p class="Standard_d">Damals hätten Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit ein Eingreifen des Bundes gerechtfertigt, dies sei heute nicht mehr der Fall. Zudem stellten die im Rettungsschirm vorgesehenen Verpflichtungen für die Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, was wiederum deren Liquidität beeinträchtige oder den Spielraum für Investitionen verenge.</p><p class="Standard_d">"Es ist wohl einzigartig, dass die Politik Konzerne unter einen Rettungsschirm stellen will, die das Geld nicht brauchen und eine staatliche Intervention entsprechend ablehnen", sagte Christian Imark (SVP/SO). Die Zeiten von Sorgen um die Liquidität seien trotz der aktuell wieder angespannten geopolitischen Lage schon lange vorbei.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Entschädigung für Staatsgarantie</p><p class="Standard_d">Die vorberatende Nationalratskommission hatte knapp - mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten - einen Eintretensantrag für die Verlängerung des Gesetzes gestellt. Wäre es nach ihr gegangen, hätte der Rettungsschirm für Stromkonzerne fortgeführt werden sollen, aber mit kürzerer Laufzeit und weniger Geld.</p><p class="Standard_d">Konkret wollte die Kommission die Hilfen bis 2029 befristen und den Kredit auf fünf Milliarden Franken halbieren. Zur Begründung hiess es, die betroffenen Unternehmen hätten Vorkehrungen getroffen, um sich flüssige Mittel zu beschaffen, und seien daher auf weniger Unterstützung angewiesen.</p><p class="Standard_d">Ganz auf den Rettungsschirm zu verzichten, wäre aber falsch, sagte Jon Pult (SP/GR). Extreme Preisschwankungen oder Marktverwerfungen könnten weiterhin auftreten. Zudem gehe es darum, den Konzernen zu signalisieren, dass der Bund nicht bereit sei, auf ihre Bereitstellungspauschalen zu verzichten. Die drei systemkritischen Stromkonzerne sollten auch weiterhin ihre ohnehin bestehende Staats- und Bundesgarantie der Öffentlichkeit gegenüber entschädigen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesrat kompromissbereit</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte beantragt, die Gültigkeit des Rettungsschirmes bis Ende 2031 zu verlängern. Energieminister Albert Rösti gab zu bedenken, dass es im Krisenfall sowieso eine Staatsgarantie gebe - ob mit oder ohne Gesetz. Das Parlament könne nun darüber entscheiden, ob eine solche Garantie mit einem befristeten ordentlichen Gesetz oder per Notrecht umgesetzt werden solle.</p><p class="Standard_d">Rösti zeigte sich im Namen des Bundesrats auch kompromissbereit. Der Rettungsschirm könne auch nur bis 2029 und mit weniger Geld verlängert werden, wie dies die Nationalratskommission vorgeschlagen hatte. Danach sollen die Instrumente zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen von einer definitiven Regelung abgelöst werden - etwa mit strengeren Liquiditäts- und Eigenmittelvorschriften für Stromkonzerne.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Will auch er nichts von einer Verlängerung des Rettungsschirmes wissen, ist die Vorlage erledigt. Entscheidet die kleine Kammer anders als der Nationalrat, wäre dieser erneut am Zug.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
15.04.2026 10:53

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