Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Änderung und Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit

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ID
20250094
Title
Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Änderung und Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit
Description
Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.12.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Systemkritische Stromunternehmen: Bundesrat legt zwei Botschaften vor</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) und die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet. Beide Vorlagen haben zum Ziel, die volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen, zu reduzieren. Damit wird die Stromversorgungssicherheit gestärkt.</strong></p><p class="Standard_d">Die Energiekrise im Sommer 2022 hat gezeigt, dass Liquiditätsengpässe bei Schweizer Stromunternehmen die Versorgungssicherheit gefährden können. Deshalb trat am 1. Oktober 2022 das FiREG in Kraft. Es ist bis am 31. Dezember 2026 befristet und ermöglicht bei Bedarf eine temporäre Liquiditätsunterstützung der Schweizer Stromunternehmen durch den Bund. &nbsp;Um die Strombranche in Zukunft widerstandsfähiger zu machen und volkswirtschaftliche Risiken für die Schweiz zu verhindern, soll das FiREG durch eine umfassende Regulierung abgelöst werden. Dazu gehört das <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230083">Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)</a>, das vom Parlament in der Frühlingssession 2025 verabschiedet wurde.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Botschaft zu neuen Anforderungen an systemkritische Unternehmen im Stromversorgungsgesetz (StromVG)</p><p class="Standard_d">Die zweite Vorlage zur Ablösung des FiREG wurde nach der Vernehmlassung gemäss den <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/IV_Cqp2r9SJs_-1-cjh-Q">Eckwerten des Bundesrats vom Mai 2025</a> überarbeitet. Sie führt im StromVG Massnahmen zur Stärkung der Resilienz systemkritischer Stromunternehmen ein. Dazu gehören Vorgaben zur Organisation, zu einem angemessenen Risikomanagement in Bezug auf Liquidität und Eigenkapital sowie zu Notfallplänen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kraftwerkskapazitäten und des Marktzugangs. Die Unternehmen werden zudem verpflichtet, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) über ihre Risikosituation und finanzielle Situation zu informieren.</p><p class="Standard_d">Ergänzend zu dieser Vorlage prüft derzeit die <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/WVJ3ATjTI8GfH2JVeYEf5">Expertengruppe «Regulierung systemkritischer Stromunternehmen»</a>, ob auch Vorgaben bezüglich Liquidität, Eigenkapital und Verschuldungsgrad eingeführt werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Botschaft zur Verlängerung des Rettungsschirms (FiREG)</p><p class="Standard_d">Trotz der Massnahmen des BATE und der neuen Anforderungen im StromVG verbleiben volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen. Bei extrem hohen Preisen und Schwankungen auf dem Strommarkt wie im Herbst 2022 könnte weiterhin staatliche Nothilfe notwendig werden. Deshalb soll als Übergangslösung das FiREG befristet um fünf Jahre bis 2031 verlängert werden. Dem Hauptanliegen aus der Vernehmlassung, die von Mai bis Juli 2025 durchgeführt wurde, trägt der Bundesrat Rechnung: Um die Kosten des Rettungsschirms (Bereitstellungsgebühr) für die unterstellten Unternehmen zu reduzieren, soll der für allfällige Darlehen vorgesehene Verpflichtungskredit von zehn auf sieben Milliarden Franken reduziert werden. Das ist vertretbar, unter anderem auch, da die systemkritischen Unternehmen in der Zwischenzeit ihre Absicherungsstrategien und ihr Risikomanagement verbessert haben. Weiter müssen die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen der ElCom künftig auch eine Liquiditätsprognose mitteilen. Damit kann die ElCom negative Entwicklungen im Liquiditätsbereich früher erkennen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft bis 2031
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 27.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) aus. Sie sieht darin eine Übergangslösung, bis Anforderungen an diese Unternehmen festgelegt sind, um die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen.</p><p class="Standard_d">Die Kommission ist 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten (Paganini, M-E) auf die Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250094">25.094</a> eingetreten. Sie spricht sich damit im Grundsatz für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft aus, wie sie der Bundesrat beantragt. Gemäss heutigem Stand gilt dieses Gesetz bis Ende 2026.</p><p class="Standard_d">Aus Sicht der Kommission ist es unbestreitbar, dass die grössten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft systemkritisch sind. Ein Ausfall hätte unabsehbare Konsequenzen für die Stromversorgung und damit gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft. Es ist daher entscheidend, organisatorische und finanzielle Anforderungen an diese Unternehmen zu verankern, um diese Risiken zu beherrschen. Solange dies nicht sichergestellt ist, wird der Bund zum Einschreiten gezwungen sein, wenn eines dieser Unternehmen in eine Krise gerät. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit schafft das FiREG für diese Staatsgarantie einen angemessenen rechtlichen Rahmen. Nicht zuletzt werden die Unternehmen damit verpflichtet, eine finanzielle Gegenleistung an den Bund zu erbringen. Zudem ermöglichen die Auskunftspflichten eine Überwachung der Risiken durch die Bundesbehörden. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht vertretbar, das FiREG ersatzlos auslaufen zu lassen.</p><p class="Standard_d">Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Unternehmen und ihre Eigentümer in den vergangenen Jahren die Gelegenheit hatten, Vorkehrungen für eine Krisensituation wie im Jahr 2022 zu treffen. Damals rechtfertigten Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit ein Eingreifen des Bundes, dies ist heute nicht mehr der Fall. Zudem stellen die Verpflichtungen gemäss FiREG für die Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, was wiederum deren Liquidität beeinträchtigt oder den Spielraum für Investitionen verengt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Finanzkommission&nbsp;des Nationalrates vom 20.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die FK-N hat sich im Mitberichtsverfahren mit den finanziellen Aspekten der Vorlage des Bundesrates für einen <strong>Mechanismus zur Rettung systemrelevanter Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft </strong>(<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250094">25.094</a>) befasst, mit welcher der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 7&nbsp;Milliarden Franken beantragt. Mit der Vorberatung dieser Vorlage ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie betraut. Die FK-N beantragt mit 13 zu 8&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen, die Vorlage des Bundesrates anzunehmen. Sie erachtet die Höhe des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits als akzeptabel. Die Kommission hat sich zudem eingehend mit der Eignerrolle der Kantone befasst. Die Kantone beziehen Dividenden von diesen Unternehmen, jedoch ist es der Bund, der bei Liquiditätsengpässen mit finanziellen Nothilfen einspringen muss. Die FK-N erachtet es als unerlässlich, dass das ordentliche Recht nach Ablauf der Übergangsfrist dieser Gesetzesänderung eine stärkere finanzielle Verantwortung der Kantone vorsieht. Vor diesem Hintergrund lehnt eine Minderheit der Kommission das Eintreten auf die Vorlage ab, da es in ihren Augen nicht an den Steuerzahlenden ist, für die fehlende Liquidität dieser Elektrizitätsunternehmen aufzukommen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 24.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates spricht sich dafür aus, den Mechanismus zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen beizubehalten, bis er von einer definitiven Regulierung abgelöst wird. Dies muss schnellstmöglich geschehen, betont die Kommission. Die Finanzhilfen sollen daher nur bis Ende 2029 bereitstehen. Zudem soll der Betrag auf 5 Milliarden Franken reduziert werden.</p><p class="Standard_d">Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250094">25.094</a>) angenommen. Sie hat sich mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, die Gültigkeit dieses Gesetzes nur bis Ende 2029 zu verlängern, statt bis Ende 2031, wie vom Bundesrat beantragt. Damit möchte Sie einerseits ihrer Erwartung Ausdruck verleihen, dass die Stabilität dieser Konzerne so schnell wie möglich mit einer definitiven Regulierung zu sichern ist. Andererseits sollen die Unternehmen der Strombranche die Kosten dieses Rettungsmechanismus nicht länger als angemessen tragen müssen.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hält fest, dass die betroffenen Unternehmen in den vergangenen Jahren weitreichende Vorkehrungen getroffen haben, um sich am Kapitalmarkt flüssige Mittel beschaffen zu können, und daher im Krisenfall von Seiten des Bundes auf weniger Unterstützung angewiesen sein werden. Die Höhe des bereitstehenden Kredits soll daher von 10 Milliarden Franken auf 5 Milliarden Franken reduziert werden, wie die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt. Auch damit werden die Kosten reduziert, die von den systemkritischen Stromunternehmen und damit letztlich von den Stromverbrauchenden zu tragen sind.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Kantone als Eigentümer der systemkritischen Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen: Diese sollen einerseits die Hälfte der Kosten übernehmen, die dem Bund für die Bereitstellung der Liquidität entstehen, und andererseits verpflichtet werden, selbst ein Dispositiv zur Rettung der systemkritischen Stromunternehmen in ihrem Besitz einzurichten. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Bereits an der letzten Sitzung (siehe Medienmitteilung vom 27.01.2026) hat eine Minderheit den Antrag gestellt, die Vorlage als Ganzes abzulehnen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
27.02.2026 11:38

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