G7-Gipfel in Evian. Einsatz der Armee im Assistenzdienst

Details

ID
20250095
Title
G7-Gipfel in Evian. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Description
Botschaft vom 28. Januar 2026 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst anlässlich des G7-Gipfels in Évian
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>G7-Gipfel in Evian: Assistenzdienst der Armee und eingeschränkte Luftraumnutzung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 einen Assistenzdiensteinsatz der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden bei der Gewährleistung der Sicherheit während des G7-Gipfels in Évian-les-Bains (Frankreich) vom 15. bis zum 17. Juni 2026 gutgeheissen. Dieser subsidiäre Einsatz ergänzt die von den zivilen Behörden vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen. Die Bundesversammlung befindet in ihrer nächsten Session, im März 2026, über den Einsatz.</strong></p><p class="Standard_d">In der französischen Stadt Évian-les-Bains findet vom 15. bis zum 17. Juni 2026 der G7-Gipfel statt, an dem die Führungsspitzen der sieben G7-Staaten sowie weitere Staats- und Regierungsoberhäupter teilnehmen. Diese Persönlichkeiten werden von offiziellen Delegationen begleitet. Dazu kommen zahlreiche Medienvertreterinnen und -vertreter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer logieren grundsätzlich in Frankreich, doch es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mitglieder der Delegationen auf der Schweizer Seite untergebracht werden. Der internationale Flughafen Genf ist voraussichtlich der wichtigste Anreiseort. Die Regierungen der Kantone Genf, Waadt und Wallis haben den Bund um Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit anlässlich des G7-Gipfels ersucht.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bis zu 5000 Armeeangehörige im Assistenzdiensteinsatz</p><p class="Standard_d">Im Rahmen der für den G7-Gipfel vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen und auf Gesuch der kantonalen Behörden hat der Bundesrat den subsidiären Einsatz von nötigenfalls über 2000, maximal aber 5000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst gutgeheissen.</p><p class="Standard_d">Die Armee unterstützt die Kantonspolizeien der Kantone Genf, Waadt und Wallis, indem sie insbesondere Aufgaben im Bereich Objektschutz, Überwachung, Erkundung, Transport und Logistik übernimmt. Diese Massnahmen ergänzen das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden.</p><p class="Standard_d">Der hohe Bestand an Armeeangehörigen, die aufgeboten werden können, erklärt sich durch das umfangreiche Sicherheitsdispositiv, die Komplexität der Region und die wahrzunehmenden Aufträge. Die Armee wird am Boden, auf dem See und im Luftraum eingesetzt und erbringt ihre Leistungen in Koordination mit der französischen Armee, die ihrerseits die französischen Ordnungskräfte unterstützt.</p><p class="Standard_d">Nach Artikel 70 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG) muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert. Das Parlament befindet in der Frühjahrssession über diesen Einsatz.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Einschränkung des Luftraums vom 10. bis zum 18. Juni 2026</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat zudem einer temporären Einschränkung der Luftraumnutzung in der Genferseeregion zugestimmt. Aufgrund des internationalen Charakters und der sehr hochrangigen Besetzung des Gipfels ist eine solche Massnahme für die Gewährleistung der Sicherheit des Anlasses notwendig. Die Schweiz ist verpflichtet, den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen sicherzustellen.</p><p class="Standard_d">Der Luftraum ist von Mittwoch, 10. Juni 2026, 13 Uhr Ortszeit, bis Donnerstag, 18. Juni 2026, 3 Uhr Ortszeit, eingeschränkt. Die Einschränkung betrifft eine Zone rund um Évian, Lausanne und den internationalen Flughafen Genf. Die Schweizer Luftwaffe stellt in Zusammenarbeit mit der Genfer Kantonspolizei und der französischen <i>Armée de l’Air et de l’Espace</i> den Luftpolizeidienst sowie eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher. Die Einschränkung des Luftraums gilt für den Sichtflugverkehr sowie den nichtkommerziellen Instrumentenflugverkehr.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Januar 2026 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst anlässlich des G7-Gipfels in Évian
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst anlässlich des G7-Gipfels in Évian
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Sicherheitspolitischen Kommission&nbsp;des Ständerates vom 13.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission empfiehlt einstimmig, den Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst anlässlich des G7-Gipfels in Évian-les-Bains (Frankreich) anzunehmen. Der subsidiäre Armeeeinsatz von nötigenfalls über 2000, maximal aber 5000 Angehörigen der Armee ergänzt die von den zivilen Behörden vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission unterstützt den Armeeeinsatz (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250095">25.095</a>) einstimmig und ohne Anpassungen. Sie begrüsst die Entscheidung, die betroffenen Kantone zu unterstützen und ist der Ansicht, dass die Schweiz damit ihrer Verantwortung gerecht wird und Solidarität mit unserem Nachbarn zeigt.</p><p class="Standard_d">Während der Beratung des Geschäfts liess sich die Kommission über grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Sicherheitsmassnahmen rund um den G7-Gipfel in Évian informieren, welche über den subsidiären Einsatz der Armee hinausgehen. Diese betrafen unter anderem die Aspekte Kooperation mit den französischen Behörden, Kosten des Einsatzes, den Umgang mit möglichen Demonstrationen in Schweizer Städten sowie den Schutz der völkerrechtlich geschützten Personen und der ansässigen Bevölkerung.</p><p class="Standard_d">Das Geschäft wird im Rahmen eines Sonderverfahrens in der Frühlingssession in beiden Räten gleichzeitig behandelt. Nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sik.cps@parl.admin.ch">sik.cps@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik">Sicherheitspolitische Kommission (SiK)</a></p>
Updated
27.02.2026 14:46

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