Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative
Details
- ID
- 20250402
- Title
- Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 24.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die WBK-N hat ihren indirekten Gegenvorschlag (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250402">25.402</a>) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet. Vor der Beratung des Gegenvorschlags hat die Kommission vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis genommen. Sie hat den Vernehmlassungsentwurf mit einer zusätzlichen Minderheit verabschiedet, welche in Bezug auf den Ausweis für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, die zu Vergnügungszwecken dienen, am geltenden Recht festhalten möchte (Art. 14 Abs. 2 des Sprengstoffgesetzes). Der Entwurf und der dazugehörige Bericht werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Der Nationalrat wird den Entwurf in der Wintersession 2025 beraten. Die WBK-N beantragt ihrem Rat zudem mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Feuerwerksinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240080">24.080</a>) zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.11.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat nimmt Stellung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat am 26. November 2025 seine Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet. Die Volksinitiative sowie der indirekte Gegenvorschlag gehen ihm zu weit. Der Bundesrat begrüsst hingegen ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, sowie eine klare Regelung der Kompetenzen der Kantone.</p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt ein Verbot des Verkaufs und der Verwendung von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen Ausnahmebewilligungen möglich bleiben. Die WBK-N hat beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die WBK-N will insbesondere Feuerwerkskörper verbieten, die ausschliesslich einen Knall erzeugen. Zudem will sie die Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht ausweiten und klarer regeln, welche Kompetenzen die Kantone bei der Beschränkung der Verwendung von Feuerwerk haben. Damit sollen die Lärmbelastung und deren negative Auswirkungen auf Menschen und Tiere verringert werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Handlungsbedarf bei nur knallenden Feuerwerkskörpern</p><p class="Standard_d">In seiner Stellungnahme vom 26. November 2025 zum indirekten Gegenvorschlag der WBK-N anerkennt der Bundesrat, dass Feuerwerk Lärm und Belastungen für Umwelt, Menschen und Tiere verursachen kann. Für viele Menschen gehört aber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, beispielsweise an einer 1. Augustfeier, zur Tradition. Der indirekte Gegenvorschlag würde zu mehr administrativem Aufwand für die Verwaltung und für Privatpersonen führen und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Feuerwerksbranche. Deswegen geht der indirekte Gegenvorschlag dem Bundesrat zu weit.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat befürwortet hingegen das Verbot von nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte. Diese Feuerwerkskörper werden von immer mehr Menschen als störend erachtet. Der Bundesrat unterstützt, dass die Kantone selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz von Feuerwerk regeln wollen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 31.01.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission) 31.01.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission) 08.04.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat) 08.04.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Sprengstoff (Sprengstoffgesetz, SprstG)
- Resolutions
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Date Council Text 11.12.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will mit Böllerverbot restriktive Initiative bekämpfen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat will das Zünden von Böllern verbieten. Keine Einschränkungen soll es bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern und der Ausweispflicht geben.</strong></p><p class="Standard_d">Einem entsprechenden Gesetzesentwurf zum Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich Lärm erzeugen, hat die grosse Kammer zugestimmt. Mit 97 zu 85 Stimmen bei 7 Enthaltungen wurden die von der zuständigen Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am Donnerstag in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p class="Standard_d">Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Der angenommene Gesetzesentwurf ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Feuerwerk-Initiative. Diese stösst grundsätzlich auf Ablehnung. Abgestimmt darüber wird erst nach Bereinigung des Gegenentwurfs.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Zünden auch ohne Ausweis</p><p class="Standard_d">Konkret verboten werden soll der Umgang mit Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind. Davon ausgenommen sein sollen Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und nur wenig Lärm verursachen.</p><p class="Standard_d">Keine Einschränkungen soll es bei der Einfuhr von Feuerwerkkörpern im Reiseverkehr und bei der Ausweispflicht. Personen, die pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken verwenden, sollen also auch künftig keinen Ausweis brauchen.</p><p class="Standard_d">Die Kantone sollen neu nicht nur den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen im Detailhandel zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken können, sondern auch das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper. Der Verkauf und die Verwendung der Feuerwerkskörper könnten von den Kantonen an zusätzliche Bedingungen geknüpft oder gänzlich verboten werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Schutz von Tieren und Menschen</p><p class="Standard_d">Auf Zuspruch stiess der Gesetzesentwurf auf Seiten der politischen Linken bis hin zur Mitte. Ihr Hauptanliegen ist der Schutz von Tieren und Menschen vor Lärmbelastungen und Luftverschmutzung.</p><p class="Standard_d">"Es ist kein Plädoyer für Zwang, Verbote und Einschränkungen, sondern ein Plädoyer für mehr Rücksicht", sagte Meret Schneider (Grüne/ZH) zu den vorliegenden Gesetzesänderungen. Für Beat Flach (GLP/AG) ist die Vorlage Ausdruck eines realen Problems. "Die Initiative ist ein Warnsignal und ein Aufruf an die Vernunft jener, die gerne Feuerwerk haben", sagte er.</p><p class="Standard_d">Die durch Feuerwerke verursachten Lärmbelastungen und Luftverschmutzungen seien belastend für Grundwasser, Landwirtschaft und vulnerable Personen, wie Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, sagte Anna Rosenwasser (SP/ZH).</p><p class="Standard_d">Auch Haus-, Nutz- und Wildtiere litten. "Panische Fluchtreaktionen führen zu Verletzungen und Todesfällen", sagte Kilian Baumann (Grüne/BE). Darüber hinaus leide die Landwirtschaft unter den grossen Mengen an Abfall.</p><p class="Standard_d">EVP-Nationalrat Nik Gugger (ZH) brachte das Beispiel des Eisvogels zu Tisch. Dieser meide Brutplätze oder gefährde sonst seinen Nachwuchs. "Diese Arten zeigen uns, wie wichtig es ist, endlich zu handeln", so das Mitglied der Mitte-Fraktion. Als Alternative zu lauten Feuerwerken brachte er ruhige Drohnen-Lichtshows ins Spiel.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Sorge um Schweizer Traditionen</p><p class="Standard_d">Gegen restriktivere Regeln waren die SVP und die FDP. Sie befürchten durch das Böllerverbot einen Verlust von Schweizer Tradition und eine Einschränkung der Eigenverantwortung.</p><p class="Standard_d">"Es geht nicht nur um Feuerwerk, es geht um unsere Freiheit und unsere Traditionen", sagte Roman Hug (SVP/GR). Es sei "ein Eingriff in unsere Kultur". Das Verbot würde sich zu einem bürokratischen Albtraum entwickeln und Probleme schaffen, die heute noch nicht bekannt seien. "Tiere und Menschen, die Ruhe brauchen, können auch ohne radikale Verbote und Bürokratieorgien geschützt werden", fügte Hug hinzu.</p><p class="Standard_d">Regine Sauter (FDP/ZH) sieht durch ein Böllerverbot die "kleine, aber feine" Schweizer Feuerwerksindustrie gefährdet. Sie findet das Verbot überflüssig, da es "regelt, was nicht geregelt werden muss". Ihre Parteikollegin Bettina Balmer (ZH) ergänzte: "Eigenverantwortung wird in der Schweiz gelebt und nicht durch radikale Verordnungen bestimmt."</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 16.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240080"><strong>24.080</strong></a><strong>) und ihren indirekten Gegenentwurf (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250402"><strong>25.402</strong></a><strong>) im Lichte der Brandkatastrophe in Crans-Montana beraten. Sie spricht den Opfern, den Verletzten sowie deren Angehörigen ihr Mitgefühl und ihre Betroffenheit aus. Vor diesem Hintergrund prüft die Kommission, ob über die bisher vorgesehenen Regelungen hinaus weitere pyrotechnische Gegenstände und deren Gebrauch in öffentlich zugänglichen Innenräumen auf Bundesebene erfasst werden sollen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative richtet sich gegen lärmerzeugende Feuerwerkskörper; der indirekte Gegenentwurf folgt diesem Ansatz in seiner aktuellen Ausgestaltung. Andere pyrotechnische Gegenstände, wie etwa Wunderkerzen, sind bislang nicht explizit Gegenstand des indirekten Gegenentwurfs. Die WBK-S erachtet es jedoch als angezeigt, die im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe aufgeworfenen Fragen vertieft zu prüfen.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, unter Wahrung der föderalen Kompetenzordnung und der Subsidiarität verschiedene Aspekte sowie die Frage einer ergänzenden bundesrechtlichen Regelung solcher pyrotechnischen Gegenstände zu klären. Dabei soll auch geprüft werden, wie das Handeln der Kantone sinnvoll unterstützt werden kann, ohne deren Handlungsspielraum für adäquate und den lokalen Gegebenheiten angepasste Lösungen einzuschränken. Eine enge Koordination mit den Kantonen ist dabei vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Die WBK-S beabsichtigt, diese Abklärungen abzuschliessen, bevor sie ihren Entwurf dem Ständerat unterbreitet. Ziel ist es, die entsprechende Beratung im Ständerat in der Sommersession zu führen.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
- Updated
- 13.02.2026 09:20