Die Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können
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- ID
- 20250441
- Title
- Die Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 27.06.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat eine von ihr ausgearbeitete Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeit um sechs Monate verabschiedet. Einstimmig ist sie weiter auf eine Vorlage zur Angleichung der Erwerbsersatzleistungen eingetreten. Sie unterstützt zudem, dass Spätfolgen eines Unfalls in der Jugend neu durch die Unfallversicherung gedeckt werden. Die Vergütung von gewissen, im Ausland gekauften Medikamenten durch die Krankenversicherung lehnt sie hingegen ab.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen ein dringliches Bundesgesetz in der Gesamtabstimmung angenommen, das dem Bundesrat befristet bis Ende 2028 die Kompetenz gibt, die <strong>Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern</strong>. In Umsetzung ihrer Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250441">25.441</a> will die Kommission namentlich Unternehmen in der Schweizer Tech-Industrie und deren Zulieferer unterstützen, die aufgrund konjunktureller Schwächen bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Einige dieser Unternehmen erreichen bald die aktuelle Höchstbezugsdauer und leiden unter der Unsicherheit an den globalen Märkten, wodurch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. Mit einer gezielten Anpassung des bewährten Instruments der Kurzarbeit will die Kommission den betroffenen Unternehmen ermöglichen, die schwierige Phase ohne Personalabbau oder gar Massenentlassungen zu bewältigen.</p><p class="Standard_d">Als nächstes wird nun der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen, damit sie in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden kann. Falls das dringliche Bundesgesetz ebenfalls bereits in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt wird, wäre eine Verabschiedung Ende September möglich.</p>
- Objectives
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- Number
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- Resolutions
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Date Council Text 15.05.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission) 15.05.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission) 22.05.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat) 22.05.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit)
- Resolutions
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Date Council Text 10.09.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.09.2025 1 Zustimmung 24.09.2025 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 24.09.2025 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will mit verlängerter Kurzarbeit hohen US-Zöllen begegnen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die von der Exportwirtschaft seit dem US-Zollhammer verstärkt geforderte Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate hat die erste parlamentarische Hürde geschafft. Der Ständerat hat am Mittwoch der dringlichen Vorlage oppositionslos zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Nach Ansicht der kleinen Kammer sollen Schweizer Unternehmen künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können statt wie heute während 18 Monaten. Die von der Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ausgearbeitete Vorlage zielt vor allem auf Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben.</p><p class="Standard_d">Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent. Diese neue Ausgangslage ist gemäss den Voten im Ständerat der Hauptgrund dafür, weshalb das bewährte Instrument der Kurzarbeit befristet bis Ende 2028 ausgedehnt werden soll.</p><p class="Standard_d">Bereits im vergangenen Jahr wurde die maximale Bezugsdauer wegen der schwierigen konjunkturellen Lage von 12 auf 18 Monate verlängert. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als "wirtschaftlicher Härtefall" anerkannt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Grosse Unsicherheit</p><p class="Standard_d">Allein in der Uhrenindustrie gebe es im Moment 150 Betriebe, die für Teile ihrer Produktion Kurzarbeit eingeführt haben, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Es handle sich zum grössten Teil um Unternehmungen, die wettbewerbsfähig seien und die hochqualifiziertes und zum Teil spezialisiertes Personal beschäftigten. Sie riskierten im Moment, geschlossen oder zumindest mit Entlassungswellen konfrontiert zu werden.</p><p class="Standard_d">"In vielen Familien weiss der Vater oder die Mutter gegenwärtig nicht, ob er oder sie an Weihnachten noch eine Stelle hat oder nicht", sagte Bischof. Wenn das Parlament die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit nicht verlängere, steige das Risiko von Entlassungen, zum Teil sogar von Massenentlassungen.</p><p class="Standard_d">Obwohl der Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten, zurückgezogen wurde, gab es in der kleinen Kammer auch kritische Stimmen. Unternehmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beziehen, könnten Arbeitnehmende über längere Zeit an sich binden, ohne sie voll zu beschäftigen, gab Esther Friedli (SVP/SG) zu bedenken. "Die Betroffenen werden so dem Arbeitsmarkt entzogen, sie verlieren über die Zeit ihr Humankapital."</p><p class="Standard_d">Deshalb müsse das Instrument der Kurzarbeit gezielt und begrenzt eingesetzt werden, so Friedli. Mit der Befristung der Vorlage sei dieses Kriterium erfüllt. Auch aus Sicht der Wirtschaft und KMU mache die Vorlage Sinn, sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV).</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Weitere Massnahmen in Planung</p><p class="Standard_d">Schliesslich stimmte der Ständerat der Vorlage mit 45 zu 0 Stimmen zu. In der kommenden Woche debattiert auch der Nationalrat über die Vorlage.</p><p class="Standard_d">Auch der Bundesrat begrüsst die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte. Um gefährdete Arbeitsplätze in der Exportindustrie zu sichern und Zeit zu gewinnen, seien rasche und gezielte Massnahmen wie die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 24 Monate nötig.</p><p class="Standard_d">Bereits seit Anfang Monat erfolgt die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung laut dem Bund primär online, um die Unternehmen zu entlasten und die Auszahlung zu beschleunigen. Den Unternehmen steht dafür der digitale Service der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.</p><p class="Standard_d">Neben seiner Unterstützung zu der verlängerten Kurzarbeitsentschädigung hat der Bundesrat in den vergangenen Wochen weitere Massnahmen angekündigt. So möchte er angesichts der wirtschaftlich unsicheren Zeiten Unternehmen regulatorisch entlasten. Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben, die hohe Kosten auslösen, lässt der Bundesrat untersuchen, ob sie verschoben werden könnten.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament stimmt Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung zu</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Schweizer Firmen können künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen statt wie heute während 18 Monaten. </strong>Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Sie soll schon bald in Kraft treten.</p><p class="Standard_d">Das Ziel der Vorlage ist es, vor allem Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der höheren US-Zölle auf Schweizer Produkte wird die Schweizer Wirtschaft weniger stark wachsen als erwartet, insbesondere im Jahr 2026. Der Bund erwartet eine schrittweise Zunahme der Kurzarbeit in den kommenden Monaten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bewährtes Instrument</p><p class="Standard_d">Nun soll es für betroffene Firmen möglich sein, über eine längere Periode Kurzarbeit zu beantragen. Das Instrument soll befristet bis Ende 2028 ausgedehnt werden. Die Vorlage soll bereits Ende nächster Woche in Kraft treten. Damit das geschieht, müssen beide Räte noch der Dringlichkeit der Vorlage zustimmen und das Geschäft in den Schlussabstimmungen vom Freitag kommender Woche annehmen.</p><p class="Standard_d">Das dürfte Formsache sein. In beiden Räten gab es zwar grundsätzliche Kritik an der Vorlage - insbesondere vonseiten der SVP. Jedoch stellte sich eine grosse Mehrheit hinter die Pläne. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung mit 143 zu 46 Stimmen gut.</p><p class="Standard_d">"Wir beweisen, dass wir vorausschauend, gezielt und schnell handeln können", sagte Kommissionssprecherin Kris Vietze (FDP/TG). Auch für den Bundesrat bleibt Kurzarbeit ein zentrales Instrument zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin festhielt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">SVP kritisiert "Pflästerlipolitik"</p><p class="Standard_d">Der langfristige Einsatz dieses Mittels berge jedoch auch gewisse Risiken, so Parmelin. Wegen dieser Risiken verweigerte der grosse Teil der SVP-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage. Laut Thomas de Courten (SVP/BL) betreibt das Parlament "etwas Pflästerlipolitik". Ob die Beschäftigungskrise vorübergehend sei, wage er zu bezweifeln.</p><p class="Standard_d">Die Planungssicherheit sei auch mit der Verlängerung nicht gegeben, sagte de Courten. Kurzarbeit binde dringend benötigte Fachkräfte in Unternehmen. "Wir erhalten Betriebe, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind." Zudem gebe es Missbrauchspotenzial.</p><p class="Standard_d">Statt auf Kurzarbeit zu setzen, forderte die SVP, die Wirtschaft durch weniger Bürokratie zu entlasten. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr weitere Massnahmen zugunsten der Wirtschaft vorlegen. Für die übrigen bürgerlichen Fraktionen soll das parallel geschehen. Arbeitszeitverkürzung könne für eine gewisse Zeit Unterstützung bieten, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Wartefrist von sechs Monaten</p><p class="Standard_d">Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei Kurzarbeit grundsätzlich 80 Prozent des verlorenen Gehalts. Kurzarbeit darf jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Nach 24 Monaten gilt eine sogenannte Karenz- oder Wartefrist von sechs Monaten.</p><p class="Standard_d">Die Details dazu will der Bundesrat rasch vorlegen, wie Parmelin ankündigte. "Wir könnten eine Inkraftsetzung bereits im November vorbereiten."</p><p class="Standard_d">Bereits im vergangenen Jahr war die maximale Bezugsdauer wegen der schwierigen konjunkturellen Lage von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als "wirtschaftlicher Härtefall" anerkannt. Seit Anfang September erfolgt die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung laut dem Bund primär online, um die Unternehmen zu entlasten und die Auszahlung zu beschleunigen.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat und im Nationalrat, 24.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Annahme der Dringlichkeitsklausel</p>
- Updated
- 08.10.2025 09:55