Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG

Details

ID
20250465
Title
Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 13.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat den Erlassentwurf in Umsetzung der <strong>pa. Iv. SGK-N «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel&nbsp;37 Absatz&nbsp;1 KVG» (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250465"><strong>25.465</strong></a><strong>)</strong> mit 17 zu 7&nbsp;Stimmen angenommen. Angesichts der in bestimmten Regionen und Fachgebieten weiterhin angespannten Versorgungslage erachtet die Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung weiterhin für gerechtfertigt. Die Kommission hat sich mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin (Sauter, RL) &nbsp;gegen eine Erweiterung der Regelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgesprochen und folgt damit der Empfehlung der SGK-S. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten; eine andere unterstützt die Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie. Der Bundesrat erhält nun die Gelegenheit, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.</p><h2 class="Titel_d">&nbsp;</h2><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 seine Stellungnahme zum Bericht vom 13. Februar 2026 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats betreffend die parlamentarische Initiative 25.465 «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» verabschiedet.</p><p>Der Bundesrat beantragt, auf den Entwurf der SGK-N einzutreten und ihm zuzustimmen. Er beantragt zudem, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    28.08.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    28.08.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    17.11.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    17.11.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Ausnahmen von der Pflicht einer dreijährigen Tätigkeit: Verlängerung der Geltungsdauer)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.2026 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2026 2 Abweichung
    21.09.2026 1 Zustimmung
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.06.2026</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss abweichend vom Entwurf</p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 15.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ärztemangel: Ständerat ist gegen Ausnahmebestimmung für Psychiatrie</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Wenn in einer Region der Schweiz Ärztemangel herrscht, sollen die Kantone in diesen Gebieten weiterhin die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern dürfen. Darin sind sich Stände- und Nationalrat einig. Anders als der Nationalrat will der Ständerat aber keine Lockerung in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie.</strong></p><p class="Standard_d">Er hat am Dienstag diskussionslos den Antrag seiner vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) angenommen, die Ausweitung des Ausnahmekonzepts auf Psychiatrie und Psychotherapie zu streichen. Der Nationalrat hatte im Juni einen Erlassentwurf seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit entsprechend ergänzt.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat war eine Mehrheit der Ansicht, es sei unverständlich, dass heute die Kinder- und Jugendpsychiatrie von der Ausnahmebestimmung erfasst sei, nicht aber die Erwachsenenpsychiatrie und die Psychotherapie.</p><p class="Standard_d">Dazu sagte im Ständerat SGK-S-Sprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE), gemäss einer Statistik der Schweizerischen Ärztinnen- und Ärzteverband FMH seien im Jahr 2024 nach der allgemeinen inneren Medizin in diesem Fachgebiet am zweitmeisten Fachpersonen tätig gewesen.</p><p class="Standard_d">Ausserdem sei in der Kommission gesagt worden, gerade in der Psychiatrie und Psychotherapie sei es wichtig, dass gute Sprachkenntnisse vorhanden und die Eigenheiten des Schweizer Gesundheitssystems bekannt seien.</p><p class="Standard_d">Zudem bestehe die Gefahr einer Fehlversorgung in den psychiatrischen Institutionen, wenn die notwendige Weiterbildungszeit in diesen Einrichtungen gestrichen werde und sich ausländische Psychiater schneller mit einer eigenen Praxis niederlassen könnten.</p><p class="Standard_d">Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die vom Nationalrat aufgenommene Ergänzung aus. Nur Wasserfallen und Baume-Schneider äusserten sich zu diesem Geschäft.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausnahme soll bis Ende 2032 gelten</p><p class="Standard_d">Prinzipiell gilt seit 2022 in der Schweiz, dass Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben müssen, wenn sie ihre Leistungen zulasten der Grundversicherung abgelten wollen. Dies an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet.</p><p class="Standard_d">Wegen Ärztemangels in gewissen Regionen der Schweiz beschlossen die eidgenössischen Räte 2023 aber, den Kantonen eine Ausnahmeregelung zu ermöglichen, welche bis Ende 2027 befristet ist. Profitieren können bisher nebst der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Allgemeine Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte. Nun wollen die eidgenössischen Räte diese Ausnahmeregelung bis Ende 2032 verlängern.</p><p class="Standard_d">Sie sind sich einig, dass die Versorgungslage in einigen Regionen der Schweiz weiterhin angespannt ist. Die Regelung habe sich bewährt.&nbsp;</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><p class="Standard_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 21.09.2026</strong><br><strong>Zulassung für Psychiater und Psychotherapeuten wird nicht gelockert</strong></p><p class="Standard_d"><strong>In der Schweizer Psychiatrie und Psychotherapie kann weiterhin Leistungen nur zulasten der Grundversicherung abgelten, wer mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet hat. Dies an einer anerkannten Weiterbildungsstätte im Fachgebiet. Der Nationalrat, der dies ändern wollte, ist auf seinen Entscheid zurückgekommen.</strong></p><p class="Standard_d">Er fand im Juni dieses Jahres, es sei unverständlich, dass heute die Kinder- und Jugendpsychiatrie von einer Ausnahmebestimmung erfasst sei, nicht aber die Erwachsenenpsychiatrie und die Psychotherapie.</p><p class="Standard_d">Es geht darum, dass die Kantone in Gebieten, in denen Ärztemangel herrscht, die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern können. Dies zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Profitieren davon können heute nebst der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Allgemeine Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte.</p><p class="Standard_d">Eine derzeit bis Ende 2027 geltende, befristete Ausnahmebestimmung soll von den eidgenössischen Räten bis Ende 2032 verlängert werden.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat sprach sich vergangene Woche gegen die Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie aus. Er folgte seiner vorberatenden Kommission, in der laut der Sprecherin gesagt wurde, gerade in der Psychiatrie und der Psychotherapie sei es wichtig, dass gute Sprachkenntnisse vorhanden und die Eigenheiten des Schweizer Gesundheitssystems bekannt seien.</p><p class="Standard_d">Zudem bestehe die Gefahr einer Fehlversorgung in den psychiatrischen Institutionen, wenn die notwendige Weiterbildungszeit in diesen Einrichtungen gestrichen werde und sich ausländische Psychiater schneller mit einer eigenen Praxis niederlassen könnten.</p><p class="Standard_d">Diskussionslos kippte der Nationalrat am Montag seinen Entscheid von Juni. Brigitte Crottaz (SP/VD) sagte im Namen der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, mit 21 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung empfehle diese dem Rat, auf die Linie des Ständerats einzuschwenken. Das ermögliche es den Kantonen, die Ausnahmeregelungen in den erwähnten medizinischen Fachgebieten bis Ende 2032 zu verlängern.</p><p class="Standard_d">Damit gibt es bei dieser Revision keine Differenzen mehr zwischen den Räten und die Änderung geht in die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der Session. Die Verlängerung der Ausnahmebestimmung an sich war in den Räten unbestritten. Der Tenor im Parlament lautete, die Ausnahmeregelung habe sich bewährt.<br>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
22.09.2026 08:28

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