Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen

Details

ID
20250482
Title
Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 24.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einen Erlassentwurf zur Änderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250482">25.482</a> verabschiedet mit dem Ziel, den Verteilnetzbetreibern zu ermöglichen, Verluste aus der Strombeschaffung den Grundversorgungstarifen anzurechnen. Nach geltendem Recht sind diese verpflichtet, Strom möglichst vorausschauend einzukaufen. Unerwartete Stromüberschüsse (z. B. infolge einer erhöhten Produktion durch Photovoltaikanlagen) können jedoch dazu führen, dass überschüssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen. Künftig sollen deshalb die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Aus Nachfrage- oder Angebotsschwankungen entstehende Verluste sollen somit mit möglichen Gewinnen verrechnet und in den Grundversorgungstarifen berücksichtigt werden. Eine vorausschauende Beschaffung auf Basis guter Prognosen soll die Weitergabe unnötiger Kosten an die Kundschaft auch zukünftig verhindern. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission unterliegen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unnötigen Anstieg der Kosten für die Endverbrauchenden nicht verhindern könnten und lehnt eine Anrechnung der Beschaffungsverluste an die Grundversorgungstarife ab.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.04.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) 25.482 «Verluste aus der Strombeschaffung der Grundversorgung anrechnen» verabschiedet. Stromkunden in der Grundversorgung sollen so künftig von stabileren Tarifen profitieren. Der Bundesrat begrüsst die geplante Anpassung des Stromversorgungsgesetzes.</p><p>&nbsp;</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    10.11.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    10.11.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    19.01.2026 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    19.01.2026 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p><p>&nbsp;</p>
Updated
16.04.2026 08:32

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