Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen

Details

ID
20250482
Title
Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 24.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einen Erlassentwurf zur Änderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250482">25.482</a> verabschiedet mit dem Ziel, den Verteilnetzbetreibern zu ermöglichen, Verluste aus der Strombeschaffung den Grundversorgungstarifen anzurechnen. Nach geltendem Recht sind diese verpflichtet, Strom möglichst vorausschauend einzukaufen. Unerwartete Stromüberschüsse (z. B. infolge einer erhöhten Produktion durch Photovoltaikanlagen) können jedoch dazu führen, dass überschüssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen. Künftig sollen deshalb die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Aus Nachfrage- oder Angebotsschwankungen entstehende Verluste sollen somit mit möglichen Gewinnen verrechnet und in den Grundversorgungstarifen berücksichtigt werden. Eine vorausschauende Beschaffung auf Basis guter Prognosen soll die Weitergabe unnötiger Kosten an die Kundschaft auch zukünftig verhindern. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission unterliegen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unnötigen Anstieg der Kosten für die Endverbrauchenden nicht verhindern könnten und lehnt eine Anrechnung der Beschaffungsverluste an die Grundversorgungstarife ab.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.04.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) 25.482 «Verluste aus der Strombeschaffung der Grundversorgung anrechnen» verabschiedet. Stromkunden in der Grundversorgung sollen so künftig von stabileren Tarifen profitieren. Der Bundesrat begrüsst die geplante Anpassung des Stromversorgungsgesetzes.</p><p>&nbsp;</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    10.11.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    10.11.2025 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    19.01.2026 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    19.01.2026 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.04.2026 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 30.04.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Stromfirmen sollen Beschaffungsverluste an Tarife anrechnen können</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Verteilnetzbetreiber sollen Verluste aus der Strombeschaffung künftig den Grundversorgungstarifen anrechnen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Vorlage zugestimmt - gegen den Willen der SVP.</strong></p><p class="Standard_d">Gemäss geltendem Recht sind die Stromkonzerne dazu angehalten, möglichst vorausschauend Strom zu beschaffen. Unerwartete Stromüberschüsse - beispielsweise infolge einer erhöhten Produktion durch Photovoltaikanlagen - können jedoch dazu führen, dass überschüssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der grossen Kammer ist der Meinung, dass daraus entstehende Verluste künftig mit möglichen Gewinnen verrechnet und an die Grundversorgungstarife angerechnet werden sollen. Die Weitergabe von unnötigen Kosten an die Kunden soll weiterhin durch eine vorausschauende Beschaffung mithilfe guter Prognosen verhindert werden.</p><p class="Standard_d">Konkret sollen in Zukunft die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) unterliegen.</p><p class="Standard_d">Mit 134 zu 57 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zur Änderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes, welche ihre Energiekommission lanciert hatte. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Dessen vorberatende Kommission hatte der Ausarbeitung einer Gesetzesrevision grünes Licht gegeben. Auch der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden.</p><p class="Standard_d">Die SVP stellte sich im Nationalrat gegen die Neuerung. Sie ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unnötigen Anstieg der Kosten für die Stromkonsumentinnen und -konsumenten nicht verhindern könnten. Christian Imark (SVP/SO) plädierte stattdessen dafür, die gesetzlichen Vorgaben der Strombeschaffung grundsätzlich anzupassen. Er sprach von einem "Systemfehler".</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 23.06.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Das Stromversorgungsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Verteilnetzbetreiber ihre Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen können. Die Kommission hat dem entsprechenden Erlassentwurf (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250482">25.482</a>) einstimmig zugestimmt und schliesst sich somit dem Nationalrat an. Künftig sollen die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission unterliegen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Auskünfte</strong></h3><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
26.06.2026 14:48

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