Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Änderung
Details
- ID
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20260021
- Title
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Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Änderung
- Description
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Botschaft vom 28. Januar 2026 zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Revision des Nachrichtendienstgesetzes: Bundesrat stärkt Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Botschaft zum Grundpaket der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Damit verbessert der Bundesrat insbesondere die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe. Gleichzeitig stärkt die Revision die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).</strong></p><p class="Standard_d">Die Bedrohungslage hat sich weltweit stark verschärft – auch für die Schweiz. Seit 2020 haben sich die Bedrohungen, die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) priorisiert bearbeitet, vervielfacht. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Angriffe auf kritische Infrastrukturen.</p><p class="Standard_d">Die Revision des NDG steht im Einklang mit der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates. Dieser hat im Dezember 2025 die Vernehmlassung zur Strategie eröffnet und die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Zudem setzt der Bundesrat mit der Revision Anforderungen um, die das Parlament und seine Kommissionen seit der Einführung des NDG 2017 formuliert haben.</p><p class="Standard_d">Die NDG-Revision erfolgt in mehreren Teilen. Erstens sieht das vorliegende Grundpaket unter anderem Änderungen der Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht vor. Zweitens wird ein Zusatzpaket primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen; die Vernehmlassung dazu ist für Mitte 2026 geplant. Drittens werden die Anforderungen an die Funk- und Kabelaufklärung umgesetzt, die sich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2025 ergeben haben. Dies erfolgt separat, um eine sorgfältige Integration in das NDG zu ermöglichen und um die laufenden Pakete nicht zu verzögern. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts ergeben, wird der NDB diese entsprechend nutzen.</p><p class="Standard_d">Das vorliegende Grundpaket sieht drei Schwerpunkte vor:</p><p> </p><p class="Standard_d">Früherkennung und Bekämpfung schwerer Bedrohungen</p><p class="Standard_d">Der NDB hat den Auftrag, Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Damit er diesen Auftrag auch in der verschärften Bedrohungslage umsetzen kann, erweitert der Bundesrat den Auftrag auf den gesamten Cyberraum und passt die Instrumente des NDB an.</p><p class="Standard_d">Bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus sollen künftig dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) eingesetzt werden können wie heute beispielsweise bei Terrorismus. Neu soll der NDB bei schweren Bedrohungen – etwa Terrorismusfinanzierung oder Spionage – auch Daten bei Finanzintermediären (Banken und andere Finanzdienstleister) erheben können. Zudem soll das Bundesamt für Polizei fedpol künftig Ausreisebeschränkungen auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.</p><p class="Standard_d">Die Massnahmen richten sich gegen schwere Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Alle GEBM sind befristet und an strenge Vorgaben gebunden. Das Bundesverwaltungsgericht muss jede Massnahme prüfen und genehmigen. Genehmigt es die Massnahme, bedarf es zusätzlich der politischen Freigabe durch den Chef VBS.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf den Vorschlag, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis als Drittpersonen unter bestimmten Einschränkungen zu ermöglichen – etwa Anwälte oder Ärzte und deren Hilfspersonen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Präzisierung der Kabelaufklärung und Stärkung der unabhängigen Aufsicht</p><p class="Standard_d">Die Kabelaufklärung dient der Überwachung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs zur Erkennung sicherheitspolitisch bedeutsamer Vorgänge im Ausland. Hier wird klargestellt, dass von der Kabelaufklärung nicht nur Schweizer Staatsangehörige, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ausgenommen sind. Dies entspricht schon der geltenden Praxis. Weiter soll die Frist für Verlängerungen der Aufklärungsaufträge auf sechs Monate ausgedehnt werden, was dem strategischen Charakter dieser Beschaffungsmassnahme Rechnung trägt und das Bundesverwaltungsgericht entlastet.</p><p class="Standard_d">Im Gegenzug wird die unabhängige Aufsicht gestärkt, insbesondere bei der Funk- und Kabelaufklärung. Die Aufgaben der bisherigen im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) werden von der vollamtlich tätigen, unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) übernommen. Damit wird die Aufsichtskompetenz in einer Behörde gebündelt. Die AB-ND soll zudem erweiterte Kompetenzen erhalten: Sie kann neu mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, kantonale Behörden direkt über ihre Empfehlungen informieren und ihr Budget direkt beim Parlament beantragen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Umfassende Neuregelung der Datenbearbeitungen und Anpassungen beim Datenschutz</p><p class="Standard_d">Die Datenbearbeitung des NDB wird technologieneutral und umfassend geregelt und an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz angepasst. Gleichzeitig wird das Auskunftsrecht vereinfacht und ebenfalls an das neue Datenschutzgesetz angepasst. Zusätzlich wird ein im heutigen Nachrichtendienstgesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eingeführt, das die auskunftsgesuchstellende Person dazu berechtigt, die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.</p>
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0
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Botschaft vom 28. Januar 2026 zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes
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1
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Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
- Resolutions
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<p class="Standard_d">Mitbericht der Geschäftprüfungsdelegation</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission vom 09.03.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel) begrüsst, dass mit dem Grundpaket der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) mehrere ihrer Anliegen umgesetzt werden. Allerdings erkennt die Delegation in einzelnen Punkten Präzisierungs- oder Anpassungsbedarf, insbesondere im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen. Sie hat der zuständigen Sachbereichskommission in einem Mitbericht mehrere Anträge gestellt.</strong></p><p> </p><p class="Standard_d">Aktuelle Revisionsvorlage (Grundpaket)</p><p class="Standard_d">Als zuständiges Oberaufsichtsorgan des Parlaments über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten befasste sich die GPDel regelmässig mit der Revision des NDG und brachte diesbezüglich verschiedene Anliegen ein. Die Delegation begrüsst, dass im Grundpaket verschiedenen dieser Anliegen Rechnung getragen wurde. Gleichzeitig beurteilt die GPDel einzelne Punkte der Revision aufgrund von grundrechtlichen Anforderungen und der Vorgabe der Verhältnismässigkeit kritisch.</p><p class="Standard_d">In ihrem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) fordert die GPDel unter anderem präzisere Vorgaben bezüglich der Anordnung und Freigabe von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen. Als nicht verhältnismässig erachtet die Delegation zudem die Dringlichkeitsregelung für Beschaffungsmassnahmen im Ausland und die Verlängerung der Prüf- und Löschfrist für Daten aus genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen. Weitere Anträge der GPDel zielen auf eine Klärung der Zuständigkeiten der Aufsichtsorgane im Bereich der Nachrichtendienste und Anpassungen in der noch anstehenden Änderung der Verordnung über den Nachrichtendienst.</p><p> </p><p class="Standard_d">Weitere NDG-Revisionsvorlagen</p><p class="Standard_d">Die GPDel wird auch die weiteren Pakete zur Revision des NDG (Zusatzpaket Cyber, Vorlage zur Anpassung der Vorgaben für die Funk- und Kabelaufklärung) prüfen, sobald diese vorliegen. Die Delegation nahm deshalb im aktuellen Mitbericht noch keine Anliegen auf, welche sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 2025 zur Kabel- und Funkaufklärung ergeben.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Geschäftsprüfungskommission (GPK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:gpk.cdg@parl.admin.ch">gpk.cdg@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/geschaeftspruefungskommissionen-gpk">Geschäftsprüfungskommission (GPK)</a></p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 31.03.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, auf die Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260021">26.021</a>) einzutreten. Ein Antrag auf Rückweisung und Unterbreitung eines überarbeiteten Gesetzesentwurfs wurde mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die SiK-N hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an der nächsten Sitzung fortsetzen. Vor der Beratung führte die Kommission Anhörungen durch.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit betont, dass angesichts der sich verschärften Bedrohungslage die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gestärkt werden müssen. Insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe ortet die Mehrheit dringenden Handlungsbedarf. Mit der vorgeschlagenen Revision soll der NDB über eine bessere Grundlage verfügen, um der zunehmenden Vermischung von Bedrohungsphänomenen entgegenzuwirken. Dabei unterstreicht die Mehrheit, dass der Ausbau von Kompetenzen des NDB mit einer Stärkung der unabhängigen Aufsicht einhergehen müsse, damit das Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz vor Bedrohungen gewahrt werde. Vor diesem Hintergrund lehnte die Mehrheit auch den Rückweisungsantrag ab.</p><p class="Standard_d">Die Minderheit kritisiert, dass der NDB das geltende Gesetz nicht vollständig einhalte, namentlich bei der Überwachung politischer Aktivitäten. Bevor auf die Vorlage eingetreten werden könne, müsse zuerst eine korrekte Anwendung gewährleistet und sicherstellt werden, dass die Kontrollmechanismen funktionierten und der NDB die Daten verlässlich verwalte. Ansonsten sei die Gefahr für die Grundrechte zu gross, was auch das Vertrauen in die Institutionen untergrabe. Mit dem Rückweisungsantrag wollte die Minderheit unter anderem erreichen, dass in einem neu vorzulegenden Entwurf die Bestimmungen zur Kabelaufklärung gestrichen und auf die Nutzung von gespeicherten Daten verzichtet sowie ein stärkerer Schutz der legitimen politischen Tätigkeit vor jeglicher Überwachung durch den NDB sichergestellt wird.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer Sitzung vom 20./21. April 2026 fortsetzen. Bis jetzt wurden sämtliche Änderungsanträge abgelehnt. Mit Blick auf die Aprilsitzung wurde die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungsarbeiten beauftragt.</p><p class="Standard_d">Vor der Beratung hat die SiK-N verschiedene Anhörungen durchgeführt (Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, eine Vertretung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten sowie des Bundesverwaltungsgerichts wie auch der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstliche Tätigkeit, den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie die Schweizerische Menschenrechtsinstitution).</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sik.cps@parl.admin.ch">sik.cps@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik">Sicherheitspolitische Kommission (SiK)</a></p>
- Updated
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01.04.2026 15:21
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