Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar 2026

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ID
20260022
Title
Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar 2026
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Brandkatastrophe von Crans-Montana: Solidaritätsbeitrag sowie Unterstützung für aussergerichtliche Vergleichslösung und Kantone</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die schwerverletzten Opfer sowie die Angehörigen der Verstorbenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen vom Bund einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken erhalten. Weiter will der Bund einen runden Tisch einberufen, der die Betroffenen bei der Erarbeitung von aussergerichtlichen Lösungen unterstützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Botschaft für ein entsprechendes dringliches Bundesgesetz verabschiedet sowie beim Parlament die notwendigen Nachtragskredite eingereicht. Zudem will der Bundesrat die betroffenen Kantone im Rahmen der Opferhilfe unterstützen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Auftrag des Bundesrats geprüft, wo beim bestehenden Hilfsangebot für die Opfer von Crans-Montana und deren Angehörigen Lücken bestehen und in welcher Form der Bund die Opfer und deren Angehörige unterstützen kann.</p><p>Die Analyse zeigt, dass das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe, die Sozialversicherungen und die Haftpflichtversicherungen primär auf Einzelfälle ausgerichtet ist und bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl Geschädigter an seine Grenzen stösst. Bei Grossereignissen reichen das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht aus. Zudem müssen die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden. Deshalb dauern die Verfahren bis zu einem Entscheid oft lange. Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht zudem die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen, weil sie andere Versicherungsleistungen erhalten.</p><p>An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Analyse zur Kenntnis genommen und entschieden, die Betroffenen der Brandkatastrophe mit mehreren Massnahmen zu unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken für jedes Opfer</p><p>Angesichts der ausserordentlichen Situation soll im Grundsatz für jedes Opfer ein Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken ausgerichtet werden. Der Bundesrat erachtet diesen als ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes. Der Solidaritätsbeitrag soll den Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten, zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen und sie kurzfristig entlasten.</p><p>Der Solidaritätsbeitrag soll denselben anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten. Grundsätzlich ist dies jede verstorbene Person sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt. Der Bundesrat hat den entsprechenden Entwurf für ein neues Bundesgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit die Betroffenen möglichst schnell die notwendige Unterstützung erhalten, soll das neue Bundesgesetz in der Frühjahrssession vom Parlament beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Runder Tisch soll Betroffene bei einer Vergleichslösung unterstützen</p><p>Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass ein runder Tisch unter der Leitung und auf Kosten des Bundes die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und betroffene Behörden bei der Erarbeitung einer Vergleichslösung unterstützen soll. Mit einem aussergerichtlichen Vergleich könnten den Opfern und deren Angehörigen langwierige Gerichtsprozesse mit vielen Unsicherheiten erspart werden. Im neuen Bundesgesetz ist ausserdem vorgesehen, dass sich der Bundesrat an den aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen könnte.</p><p>&nbsp;</p><p>8,5 Millionen Franken für die Opferhilfeleistungen der Kantone</p><p>Die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die kantonalen Opferhilfestellen. Angesichts der ausserordentlichen Konsequenzen des Ereignisses sind diese Unterstützungsleistungen für die betroffenen Kantone mit sehr hohen Kosten verbunden. Aus Solidarität mit den Kantonen schlägt der Bundesrat vor, dass sich der Bund mit 8,5 Millionen Franken an diesen ausserordentlichen Ausgaben beteiligt. Diese Möglichkeit ist im OHG vorgesehen und muss entsprechend nicht im neuen Bundesgesetz verankert werden.</p><p>Für sämtliche finanziellen Aufwendungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 beim Parlament die entsprechenden Nachtragskredite eingereicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Dokumente</p><p class="Standard_d"><a href="https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/BGnmrGKXIZoG/ber-bj-leistungen-crans-montana-d.pdf">Leistungen nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026. Bericht des Bundesamtes für Justiz</a></p><p class="Standard_d"><a href="https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/dyJHxhDHNaLk/bot-d.pdf">Botschaft zum Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 und zum Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026</a></p><p class="Standard_d"><a href="https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/kG7jbbbO3FAJ/entw-d.pdf">Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026. Entwurf</a></p><p class="Standard_d"><a href="https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/3VXRDuCaw6pe/entw-bb-d.pdf">Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026. Entwurf</a></p>
Objectives
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    Resolutions
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    Resolutions
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Proceedings
<p class="Standard_d">Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Finanzkommission&nbsp;des Ständerates vom 27.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) unterstützt grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates und beantragt, die 50 000 Franken Solidaritätsbeitrag sowie die Ausgaben des Bundesamtes für Justiz für die Einrichtung des runden Tisches zu bewilligen. Es stellen sich jedoch zahlreiche Fragen, weshalb sie die anderen Beträge noch nicht beschlossen hat. Sie bittet die Rechtskommission, diese Fragen zu klären.</strong></p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260022"><strong>26.022</strong></a><strong> sn)</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat legt den Räten ein Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana sowie einen Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026 vor (siehe <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/ER9i2eK0k86m">Medienmitteilung</a> des Bundesrates vom 25.02.2026). Die Federführung für das Bundesgesetz liegt bei der Kommission für Rechtsfragen und für den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026 bei der Finanzkommission. Diese verfasst zum Bundesgesetz einen Mitbericht aus finanzpolitischer Sicht.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates. Für die Kommission ist es richtig und wichtig, dass die Schweiz ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern der Brandkatastrophe setzt. Es stellen sich für sie aber noch zahlreiche v.a. auch rechtliche Fragen. In einem Mitbericht bittet sie die Rechtskommission, diese Fragen vertieft zu klären. Die Finanzkommission hat deshalb die Artikel 3 und 4 des Nachtrags Ia noch nicht beschlossen, weil sie von Entscheiden der Kommission für Rechtsfragen abhängen. Die Kommission wird sich nach der Beratung der Rechtskommission noch einmal treffen, um Beschluss zu fassen über die Artikel 3 bis 5 und die Gesamtabstimmung durchzuführen.</p><p class="Standard_d">Die FK-S unterstützt den Antrag des Bundesrates auf einen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken für jede verstorbene Person sowie für jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat. Bei 156 betroffenen Personen oder Familien ergibt dies einen Betrag von 7,8 Millionen Franken (Art. 1 Nachtrag Ia). Die FK-S stimmte diesem Betrag mit 9 Stimmen (3 Enthaltungen) zu.</p><p class="Standard_d">Ebenso unterstützt die Finanzkommission die Erhöhung des Globalbudgets des Bundesamtes für Justiz um 1,25 Millionen Franken, um die Ausgaben für den Runden Tisch im Jahr 2026 zu decken (siehe Artikel 4 ff. des Gesetzes zum Runden Tisch, Art. 2 Nachtrag Ia) mit 10 Stimmen (2 Enthaltungen).</p><p class="Standard_d">Intensiv diskutiert wurde die Frage, wie dringlich die Vorlage zu behandeln ist angesichts der sich stellenden rechtlichen Fragen. Dass die Solidaritätsbeiträge schnell ausbezahlt werden sollten, um den Opfern rasch Hilfe zu leisten, ist für die Finanzkommission unbestritten. Auch die Etablierung eines Runden Tisches unterstützt die Kommission grundsätzlich, weshalb sie auch beantragt, die Mittel in Artikel 2 des Nachtrags zu sprechen. In Bezug auf die weiteren Modalitäten des Runden Tisches stellen sich aber Fragen. Näher geprüft werden müssen Fragen in Bezug auf die Haftung, die Frage eines Regresses und insbesondere des Verhältnisses der Ansprüche aus diversen Versicherungsleistungen (siehe dazu die Notiz des Bundesamtes für Justiz) zu den finanziellen Leistungen der öffentlichen Hand (Bund und Kanton Wallis). Für die Finanzkommission ist zentral, dass die Mittel des Staates den Opfern zugutekommen. Nicht denkbar ist jedoch, dass die Schadenersatzpflichtigen weniger bezahlen als sie müssen.</p><p class="Standard_d">Die Finanzkommission wird am 3. März 2026 die Beratung der Vorlage fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:fk.cdf@parl.admin.ch">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk">Finanzkommission (FK)</a></p>
Updated
02.03.2026 18:29

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