Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Änderung
Details
- ID
- 20260027
- Title
- Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Änderung
- Description
- Botschaft vom 22. April 2026 zur Änderung des Bankengesetzes (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Hier geht der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse weniger weit als vorgesehen. Damit ergibt sich bei den Eigenmittelanforderungen ein ausgewogenes Gesamtpaket, das den Stellungnahmen Rechnung trägt.</p><p> </p><p class="Standard_d">Heute sind die ausländischen Beteiligungen von systemrelevanten Banken ungenügend mit hartem Eigenkapital abgesichert. Das hat sich 2023 im Fall der Credit Suisse gezeigt und trug wesentlich dazu bei, dass sich die Bank nicht aus eigener Kraft stabilisieren konnte. Letztlich brauchte es nebst der Übernahme durch die UBS eine staatliche Intervention, um eine Finanzkrise abzuwenden. Diese Lücke im Too-big-to-fail-Dispositiv soll nun mit einer vollständigen Unterlegung der ausländischen Beteiligungen mit hartem Eigenkapital behoben werden.</p><p class="Standard_d">Systemrelevante Banken sollen in der Stabilisierungsphase einer Krise, in der sie noch eigenverantwortlich handeln können, ausländische Tochtergesellschaften ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise veräussern können. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass sie abgewickelt werden müssen. Damit wird die Stabilität global tätiger systemrelevanter Banken und folglich auch des Schweizer Finanzplatzes gestärkt. Ebenfalls wird möglicher Schaden für die Steuerzahlenden vermindert.</p><p class="Standard_d">Die entsprechende Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes trägt den Empfehlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) Rechnung.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung wurde die Zielsetzung der Vorlage, die Finanzstabilität weiter zu stärken, grundsätzlich begrüsst. Rund ein Drittel der Teilnehmenden unterstützte den Vorschlag des Bundesrates. Andere äusserten sich im Grundsatz zustimmend, verlangten aber Anpassungen. In diese beiden Kategorien fällt insbesondere die Mehrheit der Parteien. Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter verschiedene Banken- und Wirtschaftsverbände, einige Kantone sowie die beiden Parteien SVP und GLP, lehnten den Entwurf ab.</p><p class="Standard_d">Der nun den Eidgenössischen Räten unterbreitete Vorschlag sieht vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Heute kann hingegen rund die Hälfte durch Fremdkapital finanziert werden. Jeder Wertverlust ausländischer Tochtergesellschaften reduziert heute bereits ab dem ersten Franken die Kapitalquoten des Schweizer Stammhauses. Mit der neuen Lösung wird dies verhindert. Damit wird die Wahrscheinlichkeit einer Abwicklung oder die Notwendigkeit einer Staatsintervention reduziert und das Risiko wird von den Aktionären und nicht von den Steuerzahlenden getragen. Bei einer verzögerungsfreien parlamentarischen Beratung beabsichtigt der Bundesrat eine Einführung über sieben Jahre. Die Lösung wird auch von der Schweizerischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht FINMA unterstützt.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat aufgrund von Eingaben der SP und der SVP in der Vernehmlassung auch weitere Optionen geprüft. Er beurteilt jedoch alternative Massnahmen wie eine allgemeine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen (beispielsweise durch eine <i>Leverage Ratio</i> von 15 Prozent), oder strukturelle Anpassungen wie beispielsweise die Abspaltung des US-Geschäfts als nicht verhältnismässig und eine nur teilweise Eigenmittelunterlegung mit hartem Kernkapital zugleich als nicht zielführend. Aus Sicht des Bundesrates ist der unterbreitete Vorschlag daher ein ausgewogener Kompromiss.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Anpassungen bei der Eigenmittelverordnung</p><p class="Standard_d">Bei der Eigenmittelverordnung (ERV) lehnte in der Vernehmlassung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Vorschläge des Bundesrates bezüglich latenter Steueransprüche und Software ab. Auch die Parlamentskommissionen für Wirtschaft und Abgaben haben dem Bundesrat empfohlen, diese Massnahmen stärker an internationalen Standards auszurichten. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, für latente Steueransprüche und Software eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen. Stattdessen wird analog zur Regelung in der EU eine maximal dreijährige Abschreibungsdauer für Software festgelegt. Die neue Regelung ist zudem auf systemrelevante Banken beschränkt. Auf die vorgeschlagene Änderung im Bereich der latenten Steueransprüche wird vorerst verzichtet. Sie würde zwar ebenfalls die Finanzstabilität stärken, wäre aber international eine Ausnahme. Zudem wird die mit der Massnahme angestrebte Risikominderung grösstenteils auch mit der im Bankengesetz vorgeschlagenen Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen erreicht. Sollte letztere nicht hinreichend umgesetzt werden, behält sich der Bundesrat vor, die Eigenmittelunterlegung latenter Steueransprüche neu zu beurteilen.</p><p class="Standard_d">Schliesslich verfolgt der Bundesrat auch die vorgeschlagenen Anpassungen bei den AT1-Kapitalinstrumenten vorerst nicht weiter. Zuerst sollen die internationalen Entwicklungen, die in diesem Bereich im Gange sind, abgewartet werden. Bei der Liquiditätsverordnung schränkt der Bundesrat die neuen Anforderungen an die Informationsbereitstellung bei Liquiditätsengpässen auf systemrelevante Banken ein. Die Verordnungen werden am 1. Januar 2027 in Kraft treten, für die regulatorische Behandlung von Software gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Ein Beschluss des Parlaments ist hierzu nicht notwendig.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Auswirkungen</p><p class="Standard_d">Die Neuregelungen in Gesetz und Verordnung wirken sich mit einer Ausnahme nur auf systemrelevante Banken aus. Nur in Bezug auf schwer zu bewertende Bilanzpositionen müssen auch ein paar wenige grössere, nicht systemrelevante Banken strengere Vorgaben erfüllen.</p><p class="Standard_d">Aktuell ist nur die UBS in nennenswertem Umfang betroffen. Der Eigenmittelaufbau durch die Verordnung deckt dabei bereits einen Teil der gesetzlichen Eigenmittelanforderungen für die ausländischen Beteiligungen ab. Sowohl die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen als auch der zusätzliche Eigenmittelbedarf hängen von künftigen Entwicklungen und strategischen Entscheidungen der Bank ab, wie etwa von verschiedenen vom Management festgelegten Puffern und Limiten, von der Grösse und Struktur der UBS, vom Geschäftsmodell, vom künftigen Umfang des Auslandgeschäfts, von der Bewertung der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften oder von deren Kapitalbedarf. Bei der UBS würden die Neuregelungen gemäss Schätzungen der Behörden und ausgehend vom Status quo insgesamt zu einer gezielten, substanziellen Stärkung der harten Eigenmittel (CET1) im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar führen. Wäre die Regelung per 1. Januar 2026 eingeführt worden, hätte die effektive CET1-Kapitallücke noch rund 9 Milliarden US-Dollar betragen.</p><p class="Standard_d">Bei einer verursachergerechten Überwälzung der Finanzierungskosten sollten diese nicht durch die Kundinnen und Kunden in der Schweiz getragen werden. Eine Quersubventionierung des Geschäfts ausländischer Tochtergesellschaften durch Einnahmen aus dem inländischen Kreditgeschäft widerspräche der Annahme eines effizienten, kompetitiven Schweizer Kreditmarkts.</p><p class="Standard_d">Die basierend auf der Pro-forma-Rechnung mögliche künftige harte Kernkapitalquote der UBS-Gruppe nach Umsetzung aller Massnahmen liegt mit 15,5 Prozent im Bereich der heutigen Kapitalquoten der internationalen Peers. Dies entspricht auf Gruppenstufe einer Erhöhung der harten Kernkapitalquote gegenüber dem 4. Quartal 2025 um rund 1,1 Prozentpunkte.</p><p class="Standard_d">Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 22. April 2026 zur Änderung des Bankengesetzes (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)
- Resolutions
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Date Council Text 23.09.2026 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ausgiebiger Argumente-Austausch im Ständerat zu UBS-Eigenkapital</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat hat noch keine Entscheide zu den künftigen Eigenkapitalregeln für systemrelevante Grossbanken mit Auslandsbeteiligungen gefällt. Aus Zeitgründen konnte er die umstrittene Vorlage nicht zu Ende beraten. Die Debatte geht nächste Woche weiter.</strong></p><p class="Standard_d">Die Regelung, die derzeit faktisch allein die Grossbank UBS betreffen würde, ist umstritten. Entsprechend nahmen sich die Ständerätinnen und Ständeräte am Donnerstag Zeit für den Austausch ihrer Argumente. So viel Zeit, dass über die vorliegenden Minderheitsanträge noch nicht abgestimmt werden konnte.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will, dass die Banken Töchter im Ausland neu zu hundert Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Dagegen wehrt sich die UBS vehement.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Verschärfung mit Augenmass"</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) des Ständerates legte nun aber ein anderes Konzept vor zur Verschärfung des "Too big to fail"-Dispositivs. Die WAK-S beantragt einerseits eine Unterlegung der Auslandsbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital statt wie heute mit 45 Prozent.</p><p class="Standard_d">Für die anderen 50 Prozent soll zusätzliches Kernkapital in Form von AT1-Anleihen (Additional Tier 1) eingesetzt werden dürfen. Heute gilt: 45 Prozent Kernkapital plus 17 Prozent in AT1-Anleihen. Die UBS lehnt auch diesen Vorschlag ab.</p><p class="Standard_d">AT1-Anleihen sind hoch verzinste Anleihen, die bei einer gravierenden Schieflage der Bank entweder in Eigenkapital umgewandelt oder aber für wertlos erklärt werden. Droht eine Schieflage, sollen die AT1-Anleihen gemäss dem Antrag der WAK-S frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung leisten.</p><p class="Standard_d">Tiana Angelina Moser (SP/ZH) sprach von einer "Verschärfung mit Augenmass." Der Finanzplatz müsse krisenresistenter werden. Ebenso müsse aber eine Grossbank international wettbewerbsfähig bleiben.</p><p class="Standard_d">Mit der WAK-Lösung müsste die UBS 13 Milliarden Franken an zusätzlichem AT1-Kapital aufbauen, sagte Thierry Burkart (FDP/AG). Der Kompromiss-Vorschlag der Mehrheit richte sich an internationalen Gegebenheiten aus, und AT1 seien ein bekanntes Instrument.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Signal für Vertrauen"</p><p class="Standard_d">Mehrere Ratsmitglieder forderten Respekt für die UBS und deren Leistungen rund um die Übernahme der gestrauchelten CS. "2023 bot die UBS Hand für die Übernahme der CS und verhinderte damit einen noch grösseren Reputationsschaden für unser Land", sagte Hannes Germann (SVP/SH).</p><p class="Standard_d">Eine starke Minderheit um Peter Hegglin (Mitte/ZH) beantragt eine Unterlegung der Auslandsbeteiligungen mit 90 Prozent hartem Kernkapital nach den Erfahrungen aus der CS-Krise. Eine höhere Quote an hartem Kernkapital wäre ein Signal für einen sicheren, vertrauenswürdigen Finanzplatz, sagte er.</p><p class="Standard_d">AT1 erzeugten in einer Krise Rechtsunsicherheit, doppelte Pirmin Bischof (Mitte/SO) nach. "Wenn es kracht, ist nicht klar, was passiert." Eine dickere Eigenkapitaldecke sei kein Nachteil, sondern Teil eines stolzen Finanzplatzes, sagte Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Jakob Stark (SVP/TG) bevorzugte für den gegenüber dem Bundesrat um vier Milliarden Franken leichteren Antrag von Hegglin ebenfalls.</p><p class="Standard_d">Auch Isabelle Chassot (Mitte/FR), seinerzeit Präsidentin der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum CS-Debakel, plädierte für diesen Weg: "Die Bevölkerung erwartet von uns Lehren aus der CS-Krise." AT1 seien mit juristischen Risiken behaftet.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Verantwortung für die Zukunft"</p><p class="Standard_d">Eine weitere Minderheit um Eva Herzog (SP/BS) beantragte den Weg des Bundesrates. Es sei nicht gelungen, AT1-Anleihen so auszugestalten, dass sie in einer Stabilisierungsphase Verluste auffangen können, sagte Herzog. Nur hartes Kernkapital könne Verluste absorbieren. "Der Mehrheitsantrag gaukelt etwas vor, was nicht richtig ist."</p><p class="Standard_d">Zwei Mal habe der Bund in jüngster Zeit eine Bank mit Notrecht und gewaltigen Summen retten müssen, mahnte Pierre-Yves Maillard (SP/VD). Es brauche Bestimmungen im Gesetz, um weitere Krisen zu verhindern. "Wir tragen Verantwortung für die Zukunft, und die Risiken sind real."</p><p class="Standard_d">Pirmin Schwander (SVP/SZ) wähnte sich zeitweise an einer Sitzung des UBS-Verwaltungsrates und nicht des Ständerates, wie er sagte. "Ich will weder eine Lex UBS noch eine Lex Ermotti, sondern die Stärkung des Finanzplatzes." Solange geschäftswidrige Geschäftsreglemente zulässig seien und niemand für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen werde, würden keine Probleme gelöst.</p><p> </p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 23.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat sagt Ja zu schärferen Eigenmittel-Regelungen für Banken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat hat für systemrelevante Grossbanken strengere Eigenmittel-Regeln beschlossen, gegen den Willen der derzeit allein davon betroffenen UBS. Sie muss Auslandstöchter künftig mit 90 Prozent hartem Kernkapital unterlegen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat beschloss die Änderungen im Bankengesetz am Mittwoch mit 33 gegen 10 Stimmen und mit zwei Enthaltungen. Ablehnende Stimmen kamen von Vertreterinnen von SVP, FDP und der Mitte-Gruppe.</p><p class="Standard_d">Vor dem Entscheid hatte sich eine starke Minderheit der vorberatenden Kommission durchgesetzt mit der Forderung, dass Auslandstöchter von systemrelevanten Grossbanken zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Die deutlich unterlegene Mehrheit hätte eine mildere Vorschrift gewünscht.</p><p class="Standard_d">Noch selten war vor einem Parlamentsentscheid derart intensiv lobbyiert worden wie zu der nach dem CS-Debakel vorgeschlagenen Massnahme zur Verschärfung des Too-big-to-fail-Dispositivs. Allen voran die UBS wehrte sich gegen die vom Bundesrat gewünschten strengeren Eigenmittelvorschriften für Auslandsbeteiligungen.</p><p class="Standard_d">Sie und mehrere grosse Wirtschaftsverbände hätten den vom Ständerat abgelehnten, milderen Kompromiss bevorzugt. Demnach hätte die Bank Auslandbeteiligungen zu mindestens 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Für die übrigen bis zu 50 Prozent wären speziell gestaltete AT1-Anleihen zulässig gewesen.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Lehren aus der Krise erwartet"</p><p class="Standard_d">Die 90-Prozent-Unterlegung mit hartem Kernkapital würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden, schrieb die UBS. Sie und auch mehrere grosse Wirtschaftsverbände sprachen sich gegen diese Lösung aus.</p><p class="Standard_d">Die 90-Prozent-Unterlegung beantragt hatte Peter Hegglin (Mitte/ZG) namens einer Minderheit. Eine höhere Quote an hartem Kernkapital sei ein Signal für einen sicheren, vertrauenswürdigen Finanzplatz, sagte er dazu.</p><p class="Standard_d">AT1 erzeugten in einer Krise Rechtsunsicherheit, doppelte Pirmin Bischof (Mitte/SO) nach. "Wenn es kracht, ist nicht klar, was passiert." Eine dickere Eigenkapitaldecke sei kein Nachteil, sondern Teil eines stolzen Finanzplatzes, sagte Heidi Z'graggen (Mitte/UR).</p><p class="Standard_d">Jakob Stark (SVP/TG) sagte, der Antrag sei gegenüber einer vollständigen Unterlegung um vier Milliarden Franken leichter. Auch Isabelle Chassot (Mitte/FR), einst Präsidentin der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum CS-Debakel, wollte diesen Weg: "Die Bevölkerung erwartet von uns Lehren aus der CS-Krise."</p><p> </p><p class="Standard_d">"Verschärfung mit Augenmass"</p><p class="Standard_d">Für die zehn verbleibenden Prozent der Kapitaldeckung will der Ständerat keine Vorgaben machen. Die von der Kommissionsmehrheit entworfenen spezifischen Vorgaben zur Verwendung von AT1-Anleihen lehnte der Rat unisono ab. Heute müssen die Auslandstöchter zu 45 Prozent mit CET1 und zu 17 Prozent mit AT1-Anleihen unterlegt werden.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) hätte den Grossbanken mit Auslandsbeteiligungen zwar Zügel anlegen wollen, aber weniger enge. Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) sprach von einer "Verschärfung mit Augenmass." Der Finanzplatz müsse krisenresistenter werden, eine Grossbank international aber wettbewerbsfähig bleiben.</p><p class="Standard_d">Der Vorschlag der Mehrheit richte sich an internationalen Gegebenheiten aus, sagte Thierry Burkart (FDP/AG), und AT1 seien ein bekanntes Instrument. Mehrere Ratsmitglieder forderten Respekt für die UBS und deren Leistungen rund um die Übernahme der gestrauchelten CS.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Tun, was wir können"</p><p class="Standard_d">Der Ständerat liegt mit seinem Entscheid nun zwar näher beim Bundesrat, aber nicht ganz bei ihm. Denn der Bundesrat will eine hundertprozentige Deckung von Auslandsbeteiligungen mit hartem Kernkapital (CET1). Gegenüber dem ebenfalls unterlegenen WAK-Konzept unterlag dieser anfänglich einzig von SP-Kommissionsmitgliedern unterstützte Antrag nur knapp.</p><p class="Standard_d">"Es ist in unserer Verantwortung, die Lehren zu ziehen", sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Ständerätinnen und Ständeräten. Die Bevölkerung sei nicht mehr bereit, für Risiken, die die UBS im Ausland eingehe, zu haften. Eine Regulierung werde nie alle Risiken ausmerzen können, betonte sie. "Doch wir sollten tun, was wir können."</p><p class="Standard_d">Noch in einem weiteren Punkt wich der Ständerat von den Anträgen der zuständigen Kommission ab: Mit 25 zu 19 Stimmen strich er die Vorgabe an systemrelevante Grossbanken, einen dauerhaften Sozialplan zu erstellen. Dieser hätte gemäss dem Mehrheitsantrag das Ziel haben müssen, Arbeitsplätze unabhängig von einer Insolvenz zu sichern.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
- Updated
- 24.09.2026 09:15