Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information
- ShortId
-
91.432
- Id
-
19910432
- Updated
-
10.04.2024 18:55
- Language
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de
- Title
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Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Soziale Fragen;freie Schlagwörter: Sozialversicherung;freie Schlagwörter: Ergänzungsleistung;freie Schlagwörter: AHV;freie Schlagwörter: IV;freie Schlagwörter: Pension;freie Schlagwörter: Rente
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Nach Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Bekämpfung der neuen Armut vor. Der Bund wird eingeladen, das Bundesgesetz vom 19. März 1965 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung durch eine Bestimmung zu ergänzen, die verlangt, dass "die Kantone - in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - verpflichtet sind, automatisch alle zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigten Personen zu informieren".</p><p>Nach dem Grundsatz "Anspruch auf Leistungen haben ist gut, sie zu bekommen, ist besser" ermöglicht es die vorgeschlagene Bestimmung, einen Teil der Bevölkerung aus der Armut zu befreien.</p><p>Diese systematische Information entspricht auch den Anforderungen einer modernen Sozialhilfe, bei der die Anspruchsberechtigten mit der Unterstützung dennoch ihre Würde bewahren.</p>
- Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Bekämpfung der neuen Armut vor. Der Bund wird eingeladen, das Bundesgesetz vom 19. März 1965 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung durch eine Bestimmung zu ergänzen, die verlangt, dass "die Kantone - in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - verpflichtet sind, automatisch alle zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigten Personen zu informieren".</p><p>Nach dem Grundsatz "Anspruch auf Leistungen haben ist gut, sie zu bekommen, ist besser" ermöglicht es die vorgeschlagene Bestimmung, einen Teil der Bevölkerung aus der Armut zu befreien.</p><p>Diese systematische Information entspricht auch den Anforderungen einer modernen Sozialhilfe, bei der die Anspruchsberechtigten mit der Unterstützung dennoch ihre Würde bewahren.</p>
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