Funktion der Bundesratssprecherin oder des Bundesratssprechers
Details
- ID
- 19970429
- Title
- Funktion der Bundesratssprecherin oder des Bundesratssprechers
- Description
- Bericht und Gesetzesentwurf der GPK-NR vom 29.05.1997
- InitialSituation
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates unterbreitet gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 10bis .</p><p>Der Bundesrat bestimmt eine Bundesratssprecherin oder einen Bundesratssprecher. Diese oder dieser informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit. Sie oder er koordiniert die Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen.</p><p>Der Bundesrat begrüsste und unterstützte den neu vorgeschlagenen Artikel.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Bericht und Gesetzesentwurf der GPK-NR vom 29.05.1997
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 07.03.2000 2 Abweichung 22.03.2000 1 Zustimmung 24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>habendie Berichterstatterin und der Berichterstatter der Kommission betont, wie wichtig es ist, dass sich der Bundesrat - insbesondere in Krisenzeiten - der Bevölkerung durch klare und einheitliche Informationen als Behörde zeigt, die mit einer Stimme spricht. Der Rat hat der Vorlage diskussionslos zugestimmt. </p><p>Der <b>Ständerat </b>ist seiner Kommission gefolgt, welche vorschlug, dass die Bundesratssprecherin oder der Bundesratsprecher aus den leitenden Mitgliedern der Bundeskanzlei zu wählen sei. Der <b>Nationalrat</b> hat sich diesem Entscheid angeschlossen. </p>
- Updated
- 10.04.2024 16:33