Organisationsbestimmungen des Bundesrechts. Anpassung
Details
- ID
- 20010031
- Title
- Organisationsbestimmungen des Bundesrechts. Anpassung
- Description
- Botschaft vom 5. Juni 2001 über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
- InitialSituation
- <p>Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einerseits diejenigen Anpassungen von Bundesgesetzen, von deren Organisationsbestimmungen er auf Grund seiner Kompetenz zur Organisation der Bundesverwaltung abgewichen ist. Die Abweichungen sind von Gesetzes wegen (Art. 64 Abs. 1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997, RVOG; SR 172.010) zeitlich befristet und der Bundesversammlung innert vier Jahren nach Inkrafttreten des RVOG zu unterbreiten (Art. 64 Abs. 2 RVOG). Anderseits benutzt der Bundesrat die Gelegenheit, das Organisationsrecht auf Gesetzesstufe generell zu bereinigen und zu straffen. Dabei geht es insbesondere darum, die nötigen Änderungen auf Gesetzesstufe nachzuvollziehen, die sich aus der Regierungs- und Verwaltungsreform ergeben, unnötig gewordene Organisationsbestimmungen in Bundeserlassen aufzuheben sowie gesetzlich festgelegte Zuständigkeitsbestimmungen stufengerechter auszugestalten. Im Weiteren bietet die Botschaft auch die Gelegenheit, die Anpassung verschiedener Erlasse zu beantragen, die in einem weiteren Sinne von der Bereinigung des Organisationsrechts berührt werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. Juni 2001 über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
- Resolutions
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Date Council Text 01.10.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 05.03.2002 2 Abweichung 19.03.2002 1 Zustimmung 22.03.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
- Resolutions
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Date Council Text 01.10.2001 1 Annahme 05.03.2002 2 Annahme 22.03.2002 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen. 22.03.2002 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen. 09.04.2002 1 Die Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
- Resolutions
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Date Council Text 01.10.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 05.03.2002 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten der Vorlage zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 15:00