Umweltschutzgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20220085
- Title
- Umweltschutzgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) überwiesen. Er will damit die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie die Verschärfung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität.</strong></p><p class="Standard_d">Bei den Altlasten will der Bundesrat Anreize schaffen, damit öffentliche und private Böden möglichst rasch saniert werden. Insbesondere Kinderspielplätze können durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) sollen die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen verbindlich geregelt werden. Die Kosten der Sanierung würden zu 60 Prozent durch den Altlasten-Fonds der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) erfolgen. Dieser Fonds wird seit 2001 mit Abgaben auf die deponierten Abfälle gespeist. Die Untersuchung und Sanierung privater Kinderspielplätze und Hausgärten bleibt freiwillig. Bei Privaten ist eine finanzielle Beteiligung des VASA-Fonds von 40 Prozent an den Sanierungskosten vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Standorte, welche durch ehemalige Deponien oder frühere industrielle Aktivitäten belastet sind, sollen generell schneller untersucht und saniert werden. Der Bund will die Subventionierung der Untersuchungen bis 2032 und der Sanierung von Altlasten bis 2045 beschränken. Im Gegenzug wird der Bund administrative Aufgaben der Kantone pauschal abgelten. Und bei Sanierungen von Standorten mit unbekannten, nicht mehr existierenden oder zahlungsunfähigen Verursachern übernimmt er die Kosten der Kantone neu zu 60 Prozent, statt wie bisher zu 40 Prozent.</p><p class="Standard_d">300-Meter-Schiessanlagen sind mit Schwermetallen wie Blei belastet. Künftig soll nicht mehr pauschal jede Scheibe abgegolten werden. Der Bund wird neu stattdessen generell 40 Prozent dieser Untersuchungs- und Sanierungskosten übernehmen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abstimmen</p><p class="Standard_d">Mit der Gesetzesänderung sollen die Planung und der Bau von Wohnungen besser mit dem Lärmschutz abgestimmt werden. Für Baubewilligungen würden die lärmrechtlichen Kriterien neu bereits im Bundesgesetz aufgelistet. Dies erhöht die Rechtssicherheit. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in bereits überbauten Gebieten sollen Freiräume für die Erholung geschaffen und weitere Massnahmen für den Schutz der Ruhe vorgesehen werden. Mit diesen Anpassungen kann die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und ein angemessener Lärmschutz gewährleistet werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Aktualisierung des Umweltstrafrechts</p><p class="Standard_d">Die Umweltkriminalität hat sich im letzten Jahrzehnt zu einem Milliardengeschäft und einem der grössten Tätigkeitsbereiche der organisierten Kriminalität entwickelt. Deshalb sollen die Strafbestimmungen des USG verschärft werden. Vorgesehen ist, das Strafmass für schwere Delikte anzuheben. Zudem soll mit einer neuen Bestimmung über den Informationsaustausch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden gefördert werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
- Resolutions
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Date Council Text 07.12.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 11.03.2024 1 Abweichung 28.05.2024 2 Abweichung 10.09.2024 1 Abweichung 17.09.2024 2 Abweichung 23.09.2024 1 Zustimmung 27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 06.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat ist gegen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm</strong><br><strong>Der Ständerat will keinen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung. Das hat er am Mittwoch im Rahmen einer Debatte zur Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden.</strong></p><p class="Standard_d">Eine links-grüne Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beantragte, für den vom Luftverkehr ausgehenden Lärm neu einen spezifischen Grenzwert für die Zeit von 6 bis 7 Uhr morgens in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen.</p><p class="Standard_d">In einem Anhang dieser Verordnung sind derzeit Belastungsgrenzwerte für den Tag sowie für die Zeit zwischen 22 und 23, zwischen 23 und 24 und zwischen 5 und 6 Uhr zu finden, nicht aber für 6 bis 7 Uhr. Mit 31 zu 11 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab.</p><p class="Standard_d">Sie folgte damit den Argumenten des Kommissionssprechers Daniel Fässler (Mitte/AI), wonach mit diesem neuen Grenzwert der Flugverkehr an den Schweizer Flughäfen "noch stärker" eingeschränkt würde. Bundesrat Albert Rösti sagte zudem, ein Ja zu diesem Antrag entspreche nicht dem Ziel der Gesetzesrevision.</p><p class="Standard_d">Deren Ziel sei es, die innere Verdichtung von Siedlungen zu ermöglichen. Ausserdem prüfe sein Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation derzeit diese Grenzwerte. Dieser Überprüfung sei nicht vorzugreifen. Es sei sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu belassen, gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Lärmgrenzwerte in der Verordnung festzulegen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bedingungen fürs Bauen in Lärmgebieten</p><p class="Standard_d">Zwei Hauptziele verfolgt der Bundesrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes: Er will die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren und die Sanierung von Altlasten ankurbeln - vor allem im Fall von Kinderspielplätzen. Insbesondere Spielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein.</p><p class="Standard_d">Das Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Die Detailberatung der Vorlage unterbrach die kleine Kammer wegen der Feiern der neuen Ständeratspräsidentin und des neuen Nationalratspräsidenten dann aber. Am Donnerstag soll die Diskussion weitergehen.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Fässler sagte in der Eintretensdebatte, mit der gemäss Vorlage beabsichtigten Innenentwicklung von Siedlungsraum solle der Wohnungsbau erleichtert werden. Bundesrat Rösti sagte, 25 Jahre nach Schaffung des Altlastenfonds gelte es, den Altlastensanierung zu beschleunigen.</p><p class="Standard_d">Die Jurassische SP-Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier sagte, in der Schweiz litten eine Million Menschen unter Lärm, 90 Prozent davon in den Städten. Lärm könne krank machen. Deshalb gelte es, ein Gleichgewicht zu finden zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 07.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Bauen in lärmigem Gebiet erleichtern</strong><br><strong>Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern. So soll das Bauen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert künftig möglich sein, wenn Wohnungen über eine Komfortlüftung verfügen.</strong></p><p class="Standard_d">Eine Baubewilligung in Gebieten mit nicht eingehaltenen Lärm-Immissionsgrenzwerten soll auch erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Auch muss ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.</p><p class="Standard_d">Dafür hat sich der Ständerat am Donnerstag bei der Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes ausgesprochen. Grund für die Vorlage des Bundesrats ist ein Bundesgerichtsurteil, das laut Aussagen im Ständerat das Bauen oder Umbauen von Wohnungen in Siedlungen stark erschwert hat.</p><p class="Standard_d">Bisher entscheiden Messungen bei offenem Fenster, ob eine Wohnung als zu starkem Lärm ausgesetzt gilt oder nicht. Das sagte Daniel Fässler (Mitte/AI), Sprecher der vorberatenden Ständeratskommission. Beim Bau von Minergiehäusern sei diese Anforderung nicht mehr sinnvoll.</p><p class="Standard_d">Eine links-grüne Minderheit scheiterte mit dem Antrag, den Passus mit der kontrollierten Wohnraumlüftung zu streichen. Sie wollte an der sogenannten Lüftungsfensterpraxis vieler Kantone festhalten. Gemeint ist, dass die Immissionsgrenzwerte an mindestens an einem zum Lüften geeignetem Fenster pro lärmempfindlichem Raum eingehalten werden müssen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Gegen mehr Spielraum bei Tempo 50/30</p><p class="Standard_d">Ebenfalls keine Chance hatte diese links-grüne Minderheit mit einem Antrag zu Anforderungen an Bauzonen, in denen die Lärm-Planungswerte nicht eingehalten werden können, also in denen den Personen in den Wohnungen zu viel Lärm droht. Diese Minderheit schlug vor, den Gemeinden betriebliche Massnahmen zur Immissionsbegrenzung zu erlauben.</p><p class="Standard_d">Gemeint ist, dass die Gemeinden mehr Spielraum bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Strassen erhalten, wie Minderheitssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) ausführte. Diese links-grüne Mehrheit nahm damit ein Anliegen der Schweizerischen Städtekonferenz auf.</p><p class="Standard_d">Letztere hatte vor der Ständeratsdebatte in einer Medienmitteilung geschrieben, im Kampf gegen den Lärm brauche es in erster Linie Massnahmen an der Quelle. Eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h auf Strassen sei "eine sehr grosse Erleichterung". Der Verband begrüsste aber grundsätzlich die Stossrichtung der Revision.</p><p class="Standard_d">Der Hauseigentümerverband HEV Schweiz begrüsste den Entscheid zugunsten von "Komfortlüftungen", wie er mitteilte. Der Ständerat habe den Handlungsbedarf beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten zugunsten der Siedlungsverdichtung erkannt.</p><p class="Standard_d">Bereits am Mittwoch hatte sich der Ständerat gegen einen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung ausgesprochen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Belastete Kinderspielplätze müssen saniert werden</p><p class="Standard_d">Ein zweiter zentraler Bestandteil der Revisionsvorlage des Bundesrats sind mehrere Änderungen beim Umgang mit Altlasten. Der Ständerat beschloss, dass öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind und auf denen regelmässig Kinder spielen, der Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten unterstellt werden.</p><p class="Standard_d">Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von solchen Plätzen soll aber nicht der Inhaber des Platzes tragen, also etwa Gemeinden, sondern weiterhin prinzipiell der Verursacher der Probleme. Der Ständerat wollte auch nicht, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können.</p><p class="Standard_d">Er folgte der Meinung seiner vorberatenden Kommission, welche sagte, die Kantone könnten Kleinkinder auch durch eine Nutzungseinschränkung der betroffenen Standorte schützen. Es gehe um einen gewissen Handlungsspielraum für die Kantone.</p><p class="Standard_d">Mit der Sanierungspflicht für Kinderspielplätze können diese Sanierungsvorhaben aber gemäss Aussagen im Ständerat auch von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren.</p><p class="Standard_d">Generell geht es dem Bundesrat mit diesem Teil der Revisionsvorlage darum, die Sanierung der mit Altlasten belasteten Gebiete in der Schweiz voranzutreiben. In der Gesamtabstimmung passierte der Gesetzesentwurf klar.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 04.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat streitet um Lärmschutz bei Wohnungsbau</strong><br><strong>Der Nationalrat ist auf eine Vorlage des Bundesrats zur besseren Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung eingetreten. Es geht um eine Revision des Umweltschutzgesetzes, mit welcher die Landesregierung auch die Sanierung von Altlasten beschleunigen will.</strong></p><p class="Standard_d">Nachdem Eintreten unbestritten geblieben war, nahm der Nationalrat am Montagabend die Detailberatung der Vorlage auf. Dabei befasste er sich sofort mit einem der Kernpunkte der Vorlage: Unter welchen Umständen es erlaubt sein soll, neue Wohnungen in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Immissionsgrenzwerten zu bauen.</p><p class="Standard_d">Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass diese Frage bei zunehmender Zuwanderung und knapper werdendem Raum für den Wohnungsbau sehr wichtig sei.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Lüftungsfensterpraxis" wieder einführen</p><p class="Standard_d">Der Ständerat sprach sich im Dezember bei der Beratung der Vorlage für einige Erleichterungen im Lärmschutz aus. So soll beispielsweise der Wohnungsbau auch dann möglich sein, wenn die lärmempfindlichen Räume einer Wohnung einfach eine kontrollierte Wohnraumlüftung erhalten.</p><p class="Standard_d">Das kritisierten im Nationalrat Gabriela Suter (SP/AG) und Beat Flach (GLP/AG) im Namen ihrer Fraktionen: Kontrollierte Lüftungen seien nicht mit Klimaanlagen gleichzusetzen. Auch in solchen Wohnungen müsse man lüften können, gerade im Sommer.</p><p class="Standard_d">Flach beantragt unter anderem deshalb, die lange in der Schweiz in etlichen Kantonen praktizierte sogenannte "Lüftungsfensterpraxis" ins geänderte Umweltschutzgesetz zu schreiben. Das Bundesgericht setzte dieser Praxis 2015 mit einem Urteil zu einem Fall im Kanton Aargau ein Ende. Seitdem herrscht laut Flach, der für den Schweizer Ingenieur- und Architekturverein arbeitet, Rechtsunsicherheit.</p><p class="Standard_d">Die Praxis besagt, dass Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm dann möglich sein soll, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Unter bestimmten Bedingungen will Flach diese Regel etwas aufweichen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kommissionsmehrheit will "Mittelweg"</p><p class="Standard_d">Eine Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission schlägt hingegen eine Lösung vor, die sie als Mittelweg zwischen Flachs Vorschlag und dem Ständerat bezeichnet.</p><p class="Standard_d">Für sie sollen in der Schweiz künftig Wohnungen in Gebieten mit zu viel Lärm unter folgenden Bedingungen zulässig sein: Bei jeder Wohneinheit verfügt mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster, bei dem die Grenzwerte eingehalten sind.</p><p class="Standard_d">Zudem muss bei den übrigen Räumen eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.</p><p class="Standard_d">Alternativ sind Baubewilligungen möglich, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind, und der bauliche Mindestschutz nach Artikel 21 des Umweltschutzgesetzes wird angemessen und wirtschaftlich verhältnismässig verschärft.</p><p class="Standard_d">Die FDP-Fraktion hatte sich grundsätzlich bereits für diesen Vorschlag ausgesprochen, bevor die Sitzung am Montagabend unterbrochen wurde. Am 11. März wird der Nationalrat damit weitermachen. Die SP-Fraktion sprach sich für den Vorschlag Flach aus.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Wohnungen auch an lärmigen Strassen und Flughäfen</strong><br><strong>Der Nationalrat will den Wohnungsbau in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Immissionsgrenzwerten erleichtern. Er hat sich bei der Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes entschieden, weniger weit zu gehen als der Ständerat, aber weiter als Bundesrat, Links-Grün und GLP.</strong></p><p class="Standard_d">Der Rat stimmte am Montag einem Formulierungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zu, welchen Kommissionssprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG) als "erweiterte Lüftungsfensterpraxis" bezeichnete. Damit erreiche man ein "Gleichgewicht zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz", sagte die Kommission im Vorfeld.</p><p class="Standard_d">Konkret sollen in der Schweiz künftig Baubewilligungen für Wohnungen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert unter folgenden Bedingungen zulässig sein: bei jeder Wohneinheit verfügt mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster, bei dem die Grenzwerte eingehalten sind.</p><p class="Standard_d">Zudem muss bei den übrigen Räumen eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.</p><p class="Standard_d">Alternativ sind Baubewilligungen möglich, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind, und der Schallschutz angemessen und wirtschaftlich verhältnismässig verschärft wird.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat sprach sich im Dezember beispielsweise dafür aus, dass der Wohnungsbau auch dann möglich sein soll, wenn die lärmempfindlichen Räume einer Wohnung einfach eine kontrollierte Wohnraumlüftung erhalten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Wegen Differenzen zurück in Ständerat</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit im Nationalrat wollte, dass prinzipiell die sogenannte Lüftungsfensterpraxis des Städteverbands zum Zug kommt. Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm ist dieser Praxis zufolge dann möglich, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.</p><p class="Standard_d">Auch der Bundesrat wollte die Lüftungsfensterpraxis im Gesetz verankern. Bundesrat Albert Rösti sprach am Montag von einer einfachen und klaren Regel, die einen Kompromiss zwischen Ausbau der Wohnbautätigkeit und des Lärmschutzes biete.</p><p class="Standard_d">Mit 119 zu 67 Stimmen bei sechs Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung zu. Die Stimmen für die "erweiterte Lüftungspraxis" stammten aus der SVP-, FDP- und teilweise der Mitte-Fraktion, dagegen waren SP, Grüne und GLP.</p><p class="Standard_d">GLP-Sprecher Beat Flach (AG) kritisierte die "erweiterte Lüftungspraxis" als nicht praktikabel. Bastien Girod (Grüne/ZH) sagte, der Vorschlag führe zu mehr lärmigen, zu mehr krank machenden Wohnungen. Da nun zwischen National- und Ständerat Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück in den Ständerat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Nationalrat doppelt bei Tempo 30/50 nach</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat nahm am Montag auch einen Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter an, der im Umweltschutzgesetz festschreiben will: "Auf verkehrsorientierten Strassen kann die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden."</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat doppelte damit im Streit um Geschwindigkeitsreduktionen innerorts zur Reduktion von Lärm nach. Erst am vergangenen Mittwoch hatte der Ständerat eine Motion gutgeheissen, welche vom Bundesrat eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes im Sinn von Hurter verlangt.</p><p class="Standard_d">Weiter nahm der Nationalrat einen Antrag für die Schaffung eines neuen Spezial-Lärmgrenzwerts in Flughafennähe an. Er stammt von einer SVP/FDP-Minderheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats und will trotz Fluglärmbelastung in flughafennahen Gebieten eine Siedlungsentwicklung nach innen ermöglichen.</p><p class="Standard_d">Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsste die Entscheide des Nationalrates in einer Mitteilung als "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Schon in der Eintretensdebatte drohte Gabriela Suter (SP/AG) mit einem Referendum, sollten die Räte zu weit gehen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Sanierung von Altlasten beschleunigen</p><p class="Standard_d">Ein weiteres Hauptziel des Bundesrats mit der Gesetzesrevision ist, die Sanierung von Altlasten zu beschleunigen. Er will Anreize schaffen, damit öffentliche und private Böden möglichst rasch saniert werden. Insbesondere Kinderspielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein.</p><p class="Standard_d">Diesbezüglich entschied der Nationalrat, dass die Kantone die Inhaber dieser Plätze unter gewissen Bedingungen finanziell bei der Sanierung unterstützen können sollen. Der Ständerat wollte das nicht.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 28.05.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Bauen an lärmigen Strassen weiterhin stärker fördern</strong><br><strong>Der Ständerat will den Wohnungsbau in Gebieten mit übermässiger Lärmbelastung weiterhin stärker fördern als der Nationalrat. Das hat er am Dienstag bei einer erneuten Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes entschieden.</strong></p><p class="Standard_d">So sollen Wohnbauprojekte in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Immissionsgrenzwerten dann bewilligungsfähig sein, wenn in der Wohnung eine kontrollierte Raumlüftung installiert wird. Möglich sein soll dies auch, wenn alternativ dazu bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein ruhiges Fenster verfügt.</p><p class="Standard_d">Ermöglichen will die kleine Kammer den Wohnungsbau in den fraglichen Gebieten auch dann, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein ruhiges Fenster verfügt und ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum besteht. Der Ständerat bestätigte damit seine Haltung von Dezember 2023, als er das Gesetz ein erstes Mal beriet.</p><p class="Standard_d">Daniel Fässler (Mitte/AI), der Sprecher der Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission, begründete das Festhalten auch mit der Aussage, der Verein Minergie Schweiz habe Aussagen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA zu Komfortlüftungen als falsch bezeichnet. Der Nationalrat habe sich vermutlich vom SIA beeinflussen lassen.</p><p class="Standard_d">Auf Anfrage sagte ein Sprecherin des SIA am Dienstag auf Anfrage, der SIA habe dem Ständerat in der Tat ein zweites Schreiben zugestellt, in dem er seine Position zu Komfortlüftungen differenzierter dargestellt habe als zuvor.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bundesrat für Lüftungsfensterpraxis</p><p class="Standard_d">Auch der Nationalrat will in Zeiten von Wohnungsnot den Wohnungsbau in Gebieten mit zu viel Lärm erleichtern. Er plädierte aber im März für einen Mittelweg zwischen dem weiter gehenden Vorschlag des Ständerats und der restriktiveren Vorlage des Bundesrats.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wollte die sogenannte Lüftungspraxis ins Gesetz schreiben. Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm ist ihr zufolge dann möglich, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Der Schweizer Städteverband findet diese Lösung gut.</p><p class="Standard_d">Umweltminister Albert Rösti sagte im Ständerat, bereits sei das Referendum gegen die Vorlage angedroht worden. Es sei fraglich, ob die Bevölkerung eine Lösung akzeptiere, welche auf kontrollierte Lüftungen setze. Wenn solche Lüftungen eine Rolle spielen sollten, scheine ihm die Fassung des Nationalrats ausgewogener.</p><p class="Standard_d">Die Grünen und die SP Schweiz wiederholten am Dienstag in einer Mitteilung ihre Bereitschaft, das Referendum gegen das UWG zu ergreifen, falls der Nationalrat nicht korrigiere. Lärm mache krank.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Gegen neuen Lärmgrenzwert bei Flughäfen</p><p class="Standard_d">Nicht nur beim Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten nimmt der Ständerat weiterhin eine andere Haltung ein als der Nationalrat. Er entschied am Dienstag auch, eine vom Nationalrat zu lärmbedingten Temporeduktionen ins Gesetz geschriebene Bestimmung wieder zu streichen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hält es nicht für sinnvoll, im UWG festzulegen, dass auf verkehrsorientierten Strassen die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden kann. Weiterhin abgelehnt wird vom Ständerat auch, einen neuen Spezial-Lärmgrenzwert in Flughafennähe ins UWG aufzunehmen.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls Nein sagt der Ständerat weiterhin zu den Plänen des Nationalrats, im Rahmen der Vorlage die Bestimmungen zur Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus dem UWG zu streichen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Einigung bei Altlasten</p><p class="Standard_d">Einig geworden sind sich Stände- und Nationalrat hingegen bei der Frage, ob die Kantone die Inhaber von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten unter gewissen Bedingungen finanziell bei der Sanierung sollen unterstützen können. Der Ständerat sprach sich wie die grosse Kammer dafür aus, dass die Kantone zahlen können.</p><p class="Standard_d">Allerdings muss für den Ständerat im Gesetz auch stehen, dass grundsätzlich der Eigentümer des Standorts die Kosten trägt.</p><p class="Standard_d">Es ist ein zweites Hauptziel des Bundesrats mit der UWG-Revision, die Sanierung von Altlasten zu beschleunigen. Er will Anreize schaffen, damit öffentliche und private Böden möglichst rasch saniert werden. </p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Lärmschutz bei Wohnungsbau weniger stark lockern</strong><br><strong>Der Nationalrat will den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten weiterhin erleichtern, doch weniger stark als der Ständerat. Das hat er am Dienstag bei der zweiten Beratung einer Revision des Umweltschutzgesetzes beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer sprach sich dafür aus, dass in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen soll, bei dem bei Messungen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Lärmempfindliche Räume sind Zimmer, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.</p><p class="Standard_d">Wird eine kontrollierte Lüftung installiert, genügt es, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden. Dasselbe gilt, wenn ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht.</p><p class="Standard_d">Geht es nach dem Ständerat, sollen die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen.</p><p class="Standard_d">Diese Position gehe zu weit, lautete allgemein der Tenor im Nationalrat. Kein einziges Fenster öffnen zu können, an dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden, sei eine "schreckliche Vorstellung für die Kommission", sagte etwa Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO), Mitglied der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N).</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine Chance für Lüftungsfensterpraxis</p><p class="Standard_d">Ohne Erfolg setzte sich im Nationalrat eine Minderheit ein für die sogenannte Lüftungsfensterpraxis, welche auch der Bundesrat und der Schweizer Städteverband befürworten. Sie besagt, dass Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm dann möglich ist, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.</p><p class="Standard_d">Lange wurde diese Praxis in mehreren Kantonen angewendet, doch setzte ihr das Bundesgericht 2015 mit einem Urteil zu einem Fall im Kanton Aargau ein Ende. Der Bundesrat wollte diese Praxis im Gesetz verankern.</p><p class="Standard_d">Für die Minderheit im Nationalrat beeinträchtigt ein Abbau beim Lärmschutz die Wohnqualität und gefährdet die Gesundheit. Alle Architekten sagten ihr, mit einer kontrollierten Lüftung allein bringe man im Sommer die Wärme nicht aus den Zimmern, sagte im Rat Gabriela Suter (SP/AG) im Namen der Minderheit.</p><p class="Standard_d">Christian Wasserfallen (FDP/BE) gab zu bedenken, in der Schweiz habe es im vergangenen Jahr eine Nettozuwanderung von 100'000 Personen gegeben. Wenn man die Lüftungsfensterpraxis anwenden wolle, könne man in lärmbelasteten Gebieten faktisch keine Wohnungen bauen.</p><p class="Standard_d">Mit 130 zu 64 Stimmen sprach sich der Nationalrat für den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission aus und gegen den Antrag der Minderheit Suter zugunsten der Lüftungsfensterpraxis.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kein neuer Grenzwert in Flughafennähe</p><p class="Standard_d">Einig sind sich National- und Ständerat bei Erleichterungen für den Wohnungsbau in Flughafennähe. Der Nationalrat verzichtet auf seine ursprüngliche Forderung nach spezifischen Fluglärm-Grenzwerten in Flughafennähe.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls kein Thema mehr ist es, ins Gesetz zu schreiben, dass auf verkehrsorientierten Strassen die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden kann. Allerdings wurde im Nationalrat mehrfach darauf verwiesen, dass die beiden Räte eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger dem Bundesrat überwiesen haben. Sie soll es erschweren, auf wichtigen Strassen innerorts Tempo 30 einzuführen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Altlasten: Verursacherprinzip soll gelten</p><p class="Standard_d">Ein weiteres Kernthema der Revision des Umweltschutzgesetzes ist die Altlastensanierung. Der Bundesrat will sie beschleunigen. Der Nationalrat hält an seiner Position fest, dass grundsätzlich die Eigentümer der Standorte für die Kosten zur Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen.</p><p class="Standard_d">Das entspricht aus seiner Sicht dem Verursacherprinzip. Der Ständerat will diese Bestimmung streichen. </p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einigen sich beim Lärmschutz in neuen Wohnungen</strong><br><strong>Das Parlament lockert die Bestimmungen für den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten und treibt die Sanierung von mit Altlasten belasteten Spielplätzen voran. Der Nationalrat hat am Montag die letzten Differenzen zum Ständerat bei der Revision des Umweltschutzgesetzes ausgeräumt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 114 zu 61 Stimmen bei zehn Enthaltungen folgte die grosse Kammer der vorberatenden Kommission. Damit einigten sich die Räte in der Frage des Lärmschutzes auf einen Kompromiss.</p><p class="Standard_d">Demnach muss in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, bei dem bei Messungen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Lärmempfindliche Räume sind Zimmer, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.</p><p class="Standard_d">Wird eine kontrollierte Lüftung installiert, genügt es, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden oder ein Kühlsystem vorhanden ist. Erteilt werden kann die Baubewilligung auch, wenn zugleich ein ruhiges Fenster und ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wollte ursprünglich, dass die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Er fügte als Kompromissvorschlag jedoch den Absatz zu Klimaanlagen ein. Dies, nachdem im Nationalrat kritisiert worden war, eine kontrollierte Wohnraumlüftung könne das Lüften durch Öffnen von Fenstern nicht ersetzen.</p><p class="Standard_d">Gabriela Suter (SP/AG) beantragte ohne Erfolg, der Rat solle an der Differenz festhalten. Auch Umweltminister Albert Rösti bevorzugte die Version des Nationalrats.</p><p class="Standard_d">Ein weiteres Kernthema der Revision des Umweltschutzgesetzes ist die Altlastensanierung. Dabei geht es insbesondere um durch Düngungen und Luftverschmutzung belastete Kinderspielplätze. Die Vorlage sieht eine Pflicht zur Untersuchung und Sanierung öffentlicher Spielplätze sowie eine Subventionierung von Sanierungen durch den Altlasten-Fonds des Bundes vor. Dabei werden 60 Prozent der Sanierungskosten durch den sogenannten Vasa-Fonds getragen.</p><p class="Standard_d">Die Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten bleibt freiwillig, hier übernimmt der Vasa-Fonds 40 Prozent der Kosten. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass grundsätzlich die Eigentümer der Standorte für die Kosten zur Untersuchung und Sanierung aufkommen müssen. Er schloss sich aber am Montag dem Ständerat an und strich die Bestimmung.</p>
- Updated
- 15.05.2025 13:10