Schutz der Moorlandschaften

ShortId
92.311
Id
19920311
Updated
10.04.2024 14:43
Language
de
Title
Schutz der Moorlandschaften
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Umweltschutz;freie Schlagwörter: Moor
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Kanton Nidwalden reicht in der Form der allgemeinen Anregung gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 Bundesverfassung folgende Initiative zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung ein:</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll gewährleistet werden.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Militär und für die Region wichtigen Gewerbebetrieben möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
  • Schutz der Moorlandschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kanton Nidwalden reicht in der Form der allgemeinen Anregung gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 Bundesverfassung folgende Initiative zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung ein:</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll gewährleistet werden.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Militär und für die Region wichtigen Gewerbebetrieben möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
    • Schutz der Moorlandschaften

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