Form des eigenhändigen Testaments
- ShortId
-
92.418
- Id
-
19920418
- Updated
-
10.04.2024 13:33
- Language
-
de
- Title
-
Form des eigenhändigen Testaments
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: Testament;freie Schlagwörter: Erbrecht;freie Schlagwörter: letzwillige Verfügung;freie Schlagwörter: Zivilgesetzbuch
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und die Artikel 21 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich hiermit die folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Das Zivilgesetzbuch wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 505 Absatz 1</p><p>Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.</p><p>Artikel 520 Absatz 1</p><p>Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Bezieht sich der Formmangel auf die Angaben von Jahr, Monat und Tag, so wird die Verfügung nur für ungültig erklärt, wenn diese Angaben über die Wahrung der Form hinaus für die Verfügung von Bedeutung sind.</p>
- Form des eigenhändigen Testaments
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und die Artikel 21 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich hiermit die folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Das Zivilgesetzbuch wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 505 Absatz 1</p><p>Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.</p><p>Artikel 520 Absatz 1</p><p>Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Bezieht sich der Formmangel auf die Angaben von Jahr, Monat und Tag, so wird die Verfügung nur für ungültig erklärt, wenn diese Angaben über die Wahrung der Form hinaus für die Verfügung von Bedeutung sind.</p>
- Form des eigenhändigen Testaments
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und die Artikel 21 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich hiermit die folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Das Zivilgesetzbuch wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 505 Absatz 1</p><p>Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.</p><p>Artikel 520 Absatz 1</p><p>Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Bezieht sich der Formmangel auf die Angaben von Jahr, Monat und Tag, so wird die Verfügung nur für ungültig erklärt, wenn diese Angaben über die Wahrung der Form hinaus für die Verfügung von Bedeutung sind.</p>
- Form des eigenhändigen Testaments
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