Tier keine Sache

ShortId
92.437
Id
19920437
Updated
10.04.2024 18:59
Language
de
Title
Tier keine Sache
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Umweltschutz;Tierwelt;Eigentum;Sachenrecht;Rechtsstellung;Tierschutz
1
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L04K05070203, Rechtsstellung
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K05070104, Eigentum
  • L03K050701, Sachenrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des GVG verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Änderung des schweizerischen Rechts, um das Tier (gemäss Tierschutzgesetz) in der eidgenössischen Gesetzgebung nicht mehr als Sache, sondern als eigene Kategorie zu behandeln.</p><p>Zu prüfen ist, inwiefern als Folge einer solchen Änderung sichergestellt werden kann, dass</p><p>- bei Verletzung von Tieren dem Eigentümer bzw. Besitzer die den Umständen entsprechenden Heilungskosten zugesprochen werden;</p><p>- die Regeln über den Fund von Tieren von den Regeln über den Fund von Sachen getrennt werden;</p><p>- bei Trennung und Scheidung die Regeln für die Zusprechung der zur Familie gehörenden Haustiere festgelegt werden;</p><p>- bei Nachlässen die Unterbringung von Nachlasstieren sichergestellt wird;</p><p>- im Strafgesetzbuch anstelle der bisher als Sachbeschädigung auf Antrag zu erfolgenden Strafen für das vorsätzliche bzw. fahrlässige Verletzen und Töten eines Tieres dieser Tatbestand unabhängig, aber weiterhin als Antragsdelikt aufgeführt wird.</p>
  • Tier keine Sache
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des GVG verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Änderung des schweizerischen Rechts, um das Tier (gemäss Tierschutzgesetz) in der eidgenössischen Gesetzgebung nicht mehr als Sache, sondern als eigene Kategorie zu behandeln.</p><p>Zu prüfen ist, inwiefern als Folge einer solchen Änderung sichergestellt werden kann, dass</p><p>- bei Verletzung von Tieren dem Eigentümer bzw. Besitzer die den Umständen entsprechenden Heilungskosten zugesprochen werden;</p><p>- die Regeln über den Fund von Tieren von den Regeln über den Fund von Sachen getrennt werden;</p><p>- bei Trennung und Scheidung die Regeln für die Zusprechung der zur Familie gehörenden Haustiere festgelegt werden;</p><p>- bei Nachlässen die Unterbringung von Nachlasstieren sichergestellt wird;</p><p>- im Strafgesetzbuch anstelle der bisher als Sachbeschädigung auf Antrag zu erfolgenden Strafen für das vorsätzliche bzw. fahrlässige Verletzen und Töten eines Tieres dieser Tatbestand unabhängig, aber weiterhin als Antragsdelikt aufgeführt wird.</p>
    • Tier keine Sache

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