Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?

ShortId
20.5188
Id
20205188
Updated
28.07.2023 02:00
Language
de
Title
Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?
AdditionalIndexing
2836;2841;44
1
Texts
  • <p>Das BSV hat die vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und des Bundesgerichts im 2015 in diesem Fall vor der betreffenden Kassensturz-Sendung ergangenen Urteile analysiert. Das Gutachten und sämtliche gegen die Art der Erstellung wie auch gegen den Inhalt des Gutachtens vorgebrachten Einwände des Versicherten wurden von den Gerichten eingehend geprüft und als nicht stichhaltig befunden. Das Bundesgericht sprach dem Gutachten ebenfalls vollen Beweiswert zu. Inwieweit die heimlich erstellten Tonaufnahmen für diese Einschätzungen der Gerichte relevant waren, lässt sich aus den Urteilen nicht herauslesen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine weitere, umfassende Überprüfung der PMEDA AG in die Wege geleitet, um Klarheit über die Erfüllung der fachlichen Anforderungen gemäss Tarifvereinbarung zu schaffen.</p>
  • <p>Der Bundesrat antwortet in der Ip. 19.4623, dass die Medienberichte zur PMEDA AG "so weit als möglich" überprüft worden seien und sich so nicht ereignet hätten.</p><p>- Gilt dies auch für den Kassensturz-Fall, bei dem eine heimliche Tonaufnahme zeigt, dass dem in 36 Minuten gesundgeschriebenen Patienten, weder relevante Fragen zu seiner Arbeitstätigkeit gestellt, noch zwei im Gutachten erwähnte Test durchgeführt wurden?</p><p>- Wenn nein, wieso wurde er nicht überprüft respektive wann wird er überprüft?</p>
  • Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das BSV hat die vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und des Bundesgerichts im 2015 in diesem Fall vor der betreffenden Kassensturz-Sendung ergangenen Urteile analysiert. Das Gutachten und sämtliche gegen die Art der Erstellung wie auch gegen den Inhalt des Gutachtens vorgebrachten Einwände des Versicherten wurden von den Gerichten eingehend geprüft und als nicht stichhaltig befunden. Das Bundesgericht sprach dem Gutachten ebenfalls vollen Beweiswert zu. Inwieweit die heimlich erstellten Tonaufnahmen für diese Einschätzungen der Gerichte relevant waren, lässt sich aus den Urteilen nicht herauslesen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine weitere, umfassende Überprüfung der PMEDA AG in die Wege geleitet, um Klarheit über die Erfüllung der fachlichen Anforderungen gemäss Tarifvereinbarung zu schaffen.</p>
    • <p>Der Bundesrat antwortet in der Ip. 19.4623, dass die Medienberichte zur PMEDA AG "so weit als möglich" überprüft worden seien und sich so nicht ereignet hätten.</p><p>- Gilt dies auch für den Kassensturz-Fall, bei dem eine heimliche Tonaufnahme zeigt, dass dem in 36 Minuten gesundgeschriebenen Patienten, weder relevante Fragen zu seiner Arbeitstätigkeit gestellt, noch zwei im Gutachten erwähnte Test durchgeführt wurden?</p><p>- Wenn nein, wieso wurde er nicht überprüft respektive wann wird er überprüft?</p>
    • Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?

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