Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen

ShortId
24.7389
Id
20247389
Updated
10.06.2024 16:28
Language
de
Title
Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen
AdditionalIndexing
28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Unterbringung und Unterstützung von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden oder ambulante Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen haben. Die Frage der Harmonisierung liegt daher in der Zuständigkeit der Kantone. Einzelne Kantone verfügen über entsprechende gesetzliche Grundlagen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz haben im Jahr 2020 Empfehlungen dazu verabschiedet.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
  • <p>Was kann der Bundesrat beitragen, damit ausserfamiliär untergebrachte junge Menschen, die keinen familiären Support erhalten, bis zum Alter von 25 auf bedarfsgerechte Unterstützung zurückgreifen können?<br>Es ist inzwischen breit anerkannt und von der Forschung belegt, dass die Jugendphase sich verlängert hat und junge Menschen im Übergang in die Eigenständigkeit bis 25 unterstützt werden sollen (vgl. elterliche Unterhaltspflicht, Massnahmen gemäss JStG, Kinder- und Jugendförderung).</p>
  • Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Unterbringung und Unterstützung von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden oder ambulante Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen haben. Die Frage der Harmonisierung liegt daher in der Zuständigkeit der Kantone. Einzelne Kantone verfügen über entsprechende gesetzliche Grundlagen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz haben im Jahr 2020 Empfehlungen dazu verabschiedet.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
    • <p>Was kann der Bundesrat beitragen, damit ausserfamiliär untergebrachte junge Menschen, die keinen familiären Support erhalten, bis zum Alter von 25 auf bedarfsgerechte Unterstützung zurückgreifen können?<br>Es ist inzwischen breit anerkannt und von der Forschung belegt, dass die Jugendphase sich verlängert hat und junge Menschen im Übergang in die Eigenständigkeit bis 25 unterstützt werden sollen (vgl. elterliche Unterhaltspflicht, Massnahmen gemäss JStG, Kinder- und Jugendförderung).</p>
    • Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen

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