Warum gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz nur unvollständig?

ShortId
24.7577
Id
20247577
Updated
16.09.2024 16:00
Language
de
Title
Warum gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz nur unvollständig?
AdditionalIndexing
10;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur EU-Fluggastrechteverordnung gibt es zahlreiche Entscheide des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die in den EU-Staaten für die Gerichte unmittelbare Geltung haben. Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung der Verordnung in der Schweiz können daher rühren, dass die EuGH-Entscheide zwar eine wichtige Grundlage für die Auslegung und Anwendung des relevanten EU-Luftrechts durch schweizerische Bundesbehörden und Gerichte bilden, diese aber grundsätzlich nicht zu binden vermögen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Frage, inwiefern bei der Umsetzung und Anwendung von übernommenem EU-Recht die Gerichtspraxis des Europäischen Gerichtshofs in der Schweiz zwingend berücksichtigt werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der EU. </span></p></div>
  • <p>Schweizer Bürger sind bei Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung der EU immer wieder benachteiligt, weil die Schweiz es verpasst hat, auch die dazugehörenden EU-Gerichtspraxis zu übernehmen.<br>- Welches waren die Beweggründe des Bundesrates, auf die Übernahme der EU-Gerichtspraxis zu verzichten?<br>- Wann und wie beabsichtigt er, diese Lücke endlich zu schliessen?</p>
  • Warum gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz nur unvollständig?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur EU-Fluggastrechteverordnung gibt es zahlreiche Entscheide des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die in den EU-Staaten für die Gerichte unmittelbare Geltung haben. Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung der Verordnung in der Schweiz können daher rühren, dass die EuGH-Entscheide zwar eine wichtige Grundlage für die Auslegung und Anwendung des relevanten EU-Luftrechts durch schweizerische Bundesbehörden und Gerichte bilden, diese aber grundsätzlich nicht zu binden vermögen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Frage, inwiefern bei der Umsetzung und Anwendung von übernommenem EU-Recht die Gerichtspraxis des Europäischen Gerichtshofs in der Schweiz zwingend berücksichtigt werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der EU. </span></p></div>
    • <p>Schweizer Bürger sind bei Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung der EU immer wieder benachteiligt, weil die Schweiz es verpasst hat, auch die dazugehörenden EU-Gerichtspraxis zu übernehmen.<br>- Welches waren die Beweggründe des Bundesrates, auf die Übernahme der EU-Gerichtspraxis zu verzichten?<br>- Wann und wie beabsichtigt er, diese Lücke endlich zu schliessen?</p>
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