Inwieweit sektorübergreifende EU-Rechtsakte unter den EU-Unterwerfungsvertrag fallen
- ShortId
-
25.7442
- Id
-
20257442
- Updated
-
12.06.2025 11:32
- Language
-
de
- Title
-
Inwieweit sektorübergreifende EU-Rechtsakte unter den EU-Unterwerfungsvertrag fallen
- AdditionalIndexing
-
10;15;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Entscheidend dafür, ob ein EU-Rechtsakt im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme in ein Abkommen übernommen werden muss, ist die Frage, ob er in den Geltungsbereich eines der Binnenmarktabkommen fällt. Es werden somit keine EU-Rechtsakte in die Abkommen übernommen, die sich ausserhalb des klar definierten Geltungsbereichs dieser Abkommen befinden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Weder die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSDR) noch die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) fallen in den Anwendungsbereich eines der Binnenmarktabkommen Schweiz-EU. Sie gehören damit nicht zum für diese Abkommen relevanten EU-Recht und müssten daher nicht übernommen werden. Entsprechend sind sie auch nicht Teil des Pakets Schweiz-EU. </span></p></span>
- <p>- Warum ist der Bundesrat der Meinung, dass die Themen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) nicht unter den EU-Unterwerfungsvertrag fallen?<br>- Sind diese vertraglich explizit ausgenommen?<br>- Ist vertraglich ausgeschlossen, dass bei einer zukünftigen Anpassung dieser EU-Rechtsakte die Schweiz diese (neuen) Teile – aus EU-Sicht – trotzdem dynamisch übernehmen müsste?</p>
- Inwieweit sektorübergreifende EU-Rechtsakte unter den EU-Unterwerfungsvertrag fallen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Entscheidend dafür, ob ein EU-Rechtsakt im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme in ein Abkommen übernommen werden muss, ist die Frage, ob er in den Geltungsbereich eines der Binnenmarktabkommen fällt. Es werden somit keine EU-Rechtsakte in die Abkommen übernommen, die sich ausserhalb des klar definierten Geltungsbereichs dieser Abkommen befinden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Weder die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSDR) noch die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) fallen in den Anwendungsbereich eines der Binnenmarktabkommen Schweiz-EU. Sie gehören damit nicht zum für diese Abkommen relevanten EU-Recht und müssten daher nicht übernommen werden. Entsprechend sind sie auch nicht Teil des Pakets Schweiz-EU. </span></p></span>
- <p>- Warum ist der Bundesrat der Meinung, dass die Themen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) nicht unter den EU-Unterwerfungsvertrag fallen?<br>- Sind diese vertraglich explizit ausgenommen?<br>- Ist vertraglich ausgeschlossen, dass bei einer zukünftigen Anpassung dieser EU-Rechtsakte die Schweiz diese (neuen) Teile – aus EU-Sicht – trotzdem dynamisch übernehmen müsste?</p>
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