Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt

ShortId
25.7702
Id
20257702
Updated
15.09.2025 16:06
Language
de
Title
Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt
AdditionalIndexing
1216;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Nach Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug und damit auch für den Aufbau und die Durchführung der Lernprogramme bei Sexualstraftaten (gemäss Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 198 Absatz 2 des Strafgesetzbuches; StGB; SR 311.0) zuständig. Der Bundesrat kann deshalb zu diesen Fragen keine Auskunft erteilen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss Medienberichten haben gewisse Kantone bereits ein Lernprogramm bei Sexualstraftaten eingeführt. Dazu gehören die Kantone Basel-Landschaft und Zürich. Andere sind mit deren Aufbau beschäftigt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bund ist namentlich im Rahmen der Justizvollzugskommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im engen und regelmässigen Austausch mit den Kantonen, insbesondere im Rahmen der laufenden Roadmap zur häuslichen Gewalt.</span></p></span>
  • <p>Die Täterarbeit im Bereich sexualisierter Gewalt wurde vor einem Jahr im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision in Kraft gesetzt.<br>- Wie viele Kantone haben die Täterarbeit eingeführt?<br>- Welche Kantone haben sie eingeführt und wie viele Täter wurden seither begleitet?<br>- Welche Kantone haben sie noch nicht eingeführt? Aus welchen Gründen? Wann ist die Einführung vorgesehen?<br>- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass dieser Gesetzesartikel nicht zum toten Buchstaben wird?</p>
  • Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Nach Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug und damit auch für den Aufbau und die Durchführung der Lernprogramme bei Sexualstraftaten (gemäss Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 198 Absatz 2 des Strafgesetzbuches; StGB; SR 311.0) zuständig. Der Bundesrat kann deshalb zu diesen Fragen keine Auskunft erteilen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss Medienberichten haben gewisse Kantone bereits ein Lernprogramm bei Sexualstraftaten eingeführt. Dazu gehören die Kantone Basel-Landschaft und Zürich. Andere sind mit deren Aufbau beschäftigt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bund ist namentlich im Rahmen der Justizvollzugskommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im engen und regelmässigen Austausch mit den Kantonen, insbesondere im Rahmen der laufenden Roadmap zur häuslichen Gewalt.</span></p></span>
    • <p>Die Täterarbeit im Bereich sexualisierter Gewalt wurde vor einem Jahr im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision in Kraft gesetzt.<br>- Wie viele Kantone haben die Täterarbeit eingeführt?<br>- Welche Kantone haben sie eingeführt und wie viele Täter wurden seither begleitet?<br>- Welche Kantone haben sie noch nicht eingeführt? Aus welchen Gründen? Wann ist die Einführung vorgesehen?<br>- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass dieser Gesetzesartikel nicht zum toten Buchstaben wird?</p>
    • Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt

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