Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID

ShortId
25.7906
Id
20257906
Updated
22.09.2025 16:16
Language
de
Title
Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID
AdditionalIndexing
1236;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Grosse Teile des Quellcodes sind bereits öffentlich zugänglich. Grundsätzlich wird der Quellcode oder Teile davon veröffentlicht, ausser die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschliessen oder einschränken. Ausnahmen müssen begründet werden. Dies entspricht den Vorgaben des EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur</span><span>&nbsp;</span><span>Erfüllung von</span><span>&nbsp;</span><span>Behördenaufgaben)) und des E-ID-Gesetzes.</span></p><p><span>Auch der Quellcode des Informationssystems zur Ausstellung und zum Widerruf der E</span><span>‑</span><span>ID wird noch vor der Inbetriebnahme veröffentlicht, mit Ausnahme jener Teile, bei denen Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dies ausschliessen. Dieses Informationssystem wird – wie die gesamte Vertrauensinfrastruktur – dem Bug-Bounty-Programm unterzogen.</span><span>&nbsp;</span></p></span>
  • <p>- Ist der Bundesrat bereit, sämtliche technischen Komponenten der E-ID, der «Swiyu-App» und insbesondere die Komponente für den Identitätsprüfungsprozess sofort öffentlich zugänglich zu machen?<br>- Ist der Bundesrat bereit einen legalen Rahmen für «Friendly Hacker» zu schaffen, um die eklatanten Schwächen des Video-Ident-Verfahrens noch vor dem Abstimmungstermin vom 28. September 2025 aufzeigen zu können?</p>
  • Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Grosse Teile des Quellcodes sind bereits öffentlich zugänglich. Grundsätzlich wird der Quellcode oder Teile davon veröffentlicht, ausser die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschliessen oder einschränken. Ausnahmen müssen begründet werden. Dies entspricht den Vorgaben des EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur</span><span>&nbsp;</span><span>Erfüllung von</span><span>&nbsp;</span><span>Behördenaufgaben)) und des E-ID-Gesetzes.</span></p><p><span>Auch der Quellcode des Informationssystems zur Ausstellung und zum Widerruf der E</span><span>‑</span><span>ID wird noch vor der Inbetriebnahme veröffentlicht, mit Ausnahme jener Teile, bei denen Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dies ausschliessen. Dieses Informationssystem wird – wie die gesamte Vertrauensinfrastruktur – dem Bug-Bounty-Programm unterzogen.</span><span>&nbsp;</span></p></span>
    • <p>- Ist der Bundesrat bereit, sämtliche technischen Komponenten der E-ID, der «Swiyu-App» und insbesondere die Komponente für den Identitätsprüfungsprozess sofort öffentlich zugänglich zu machen?<br>- Ist der Bundesrat bereit einen legalen Rahmen für «Friendly Hacker» zu schaffen, um die eklatanten Schwächen des Video-Ident-Verfahrens noch vor dem Abstimmungstermin vom 28. September 2025 aufzeigen zu können?</p>
    • Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID

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