Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher

Details

ID
20190300
Title
Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Rechtsfragen&nbsp;des Ständerates vom 08.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, ihrem Rat einen Entwurf zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch zu unterbreiten. Diese Vorlage geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190300"><strong>19.300</strong></a><strong>) zurück, zu der im ersten Halbjahr 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat den <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12407">Ergebnisbericht</a> zur Kenntnis genommen und sich den Argumenten, die für eine Unverjährbarkeit dieses Verbrechens sprechen, insgesamt angeschlossen. Entsprechend überweist sie die Vorlage unverändert ihrem Rat und dem Bundesrat zur Stellungnahme. Je nach Inkrafttreten dieser möglichen Gesetzesänderung würden Morde, die nach dem 1.&nbsp;Januar&nbsp;1995 begangen wurden, künftig nicht mehr verjähren. Für Verbrechen, die vor diesem Datum begangen wurden, wäre die Änderung jedoch nicht rückwirkend anwendbar. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Beratung im Ständerat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfinden. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234009">23.4009</a> von Mike Egger, die in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat angenommen wurde, vorerst auszusetzen. Diese Motion sieht eine Ausweitung der Unverjährbarkeit von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen vor. Die Kommission möchte diese Thematik vertieft prüfen, sobald die Stellungnahme des Bundesrates zur Standesinitiative vorliegt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025</strong></h2><h2 class="Titel_d"><strong>Unverjährbarkeit von Mord: Bundesrat nimmt Vorschlag der RK-S zur Kenntnis</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) soll der Mord als besonders schwere Straftat nicht mehr verjähren. Sie schlägt deshalb eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) vor. Der Bundesrat nimmt an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 zu einem entsprechenden Vorschlag der RK-S Stellung.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Im Januar 2019 hat der Kanton St. Gallen die Standesinitiative 19.300 zur Änderung des StGB eingereicht. Die Initiative fordert, die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar anzuheben. Eine knappe Mehrheit der RK-S begrüsst dieses Anliegen im Grundsatz, hat jedoch beschlossen, die Verjährungsfrist ausschliesslich für Mord (Art. 111 StGB; Art. 116 MStG) aufzuheben. Der entsprechende Entwurf der RK-S für eine Änderung des StGB und des MStG sieht vor, dass sowohl die Strafverfolgung als auch die Strafvollstreckung bei Mord künftig unverjährbar sein sollen. Auch Jahrzehnte nach dem Mord hätten Angehörige ein Interesse an der Aufklärung der Tat und an der Bestrafung des Täters.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat nimmt den Bericht der RK-S am 12. Februar 2025 zur Kenntnis. In seiner Stellungnahme hält er fest, dass das Interesse der Hinterbliebenen an der Aufklärung und Bestrafung einer schweren Straftat ernst zu nehmen ist. Allerdings macht er darauf aufmerksam, dass die Unverjährbarkeit nicht in jedem Fall das Interesse des Opfers befriedigen kann. Namentlich dann, wenn die Abschaffung der Verjährungsfrist bei den Hinterbliebenen falsche Hoffnungen auf eine Verurteilung des Täters wecken könnte. Der Nachweis Jahrzehnte nach der Tat wird nämlich immer schwieriger und unwahrscheinlicher. So reicht eine DNA-Spur oft nicht aus, um den Täter zu identifizieren. In der Regel sind zusätzliche Beweise erforderlich. Ein Freispruch aufgrund mangelnder Beweise ist jedoch häufig nicht nur eine Enttäuschung, sondern kann bei den Hinterbliebenen sogar zu einer erneuten Traumatisierung führen.</p><p class="Standard_d">Weiter führt der Bundesrat aus, dass die Interessen von Opfern und deren Angehörigen wichtig sind. Allerdings dürfen sie für die Bestrafung des Täters nicht alleine ausschlaggebend sein. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches erfüllt vor allem einen gesamtgesellschaftlichen Zweck: Mit einem Strafverfahren zeigt der Staat, dass er die Rechtsordnung verteidigt und einen Verstoss gegen die Regeln nicht duldet. Dieser Aspekt verliert jedoch mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung. Der Gesetzgeber muss sorgfältig abwägen, um diese Interessen ins Gleichgewicht zu bringen.</p><p class="Standard_d">Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, dass eine Änderung der Verjährungsfrist bei Mord von 30 Jahren hin zur Unverjährbarkeit viele Fragen aufwirft. Sollte das Parlament eine Anpassung wünschen, regt der Bundesrat folglich an, den Vorschlag der RK-S und andere Vorschriften zur Verjährung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren vertieft zu prüfen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2020 2 Keine Folge gegeben
    01.06.2021 1 Folge gegeben
    16.12.2021 2 Folge gegeben
    20.12.2023 2 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2025
    13.03.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.03.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Mord nicht mehr verjähren lassen</strong><br><strong>Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Eine Mehrheit im Ständerat will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz entsprechend anpassen, trotz Bedenken. Ausserdem hat das Parlament eine Motion überwiesen, um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen unverjährbar zu machen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 34 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Ständerat am Donnerstag Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-S), mit der Mord zu einer unverjährbaren Straftat werden soll. Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber klar. Nun hat der Nationalrat das Wort.</p><p class="Standard_d">Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben auf Ablehnung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ganz wenige und ganz schwere Fälle</p><p class="Standard_d">Die Änderung betreffe ganz wenige, aber ganz schwere Fälle, sagte Kommissionspräsident Daniel Jositsch (SP/ZH). Er erinnerte an die Morde an Kindern in den Siebziger- und Achtzigerjahren. "Sie sind für die Angehörigen auch nach dreissig oder vierzig Jahren eine starke Belastung."</p><p class="Standard_d">Neue technische Methoden liessen es zu, Delikte auch nach Jahren noch nachzuweisen. Die Änderung des Strafgesetzbuches betrifft Delikte, die bei der Inkraftsetzung noch nicht verjährt sind. Wäre das also 2025, wären es ab 1995 begangene Taten.</p><p class="Standard_d">Carlo Sommaruga (SP/GE) widersprach namens der ablehnenden Minderheit, dass Morde heute fast immer aufgeklärt werden könnten, da Täter und Opfer sich oft kennen würden. Moderne Technologien würden ihren Beitrag dazu leisten.</p><p class="Standard_d">Und im Unterschied zu unverjährbaren Delikten an Kindern, die oft erst in Kenntnis der Justiz gebracht würden, wenn sich die erwachsen gewordenen Opfer an die Polizei wendeten, würden Ermittler in der Regel rasch auf Morde aufmerksam. Auch der Bundesrat betrachtete das Vorhaben kritisch, stellte aber keinen Ablehnungsantrag.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Angehörige könnten enttäuscht werden</p><p class="Standard_d">Sommaruga und Justizminister Beat Jans erinnerten an den Fall des 1995 in Genf getöteten ägyptischen Diplomaten. Gesicherte DNA-Spuren hätten gemäss Bundesstrafgerichtsentscheid vom vergangenen Februar nicht genügt, um den Beschuldigten wegen Mordes zu verurteilen.</p><p class="Standard_d">"Unverjährbarkeit kann nicht verhindern, dass Erwartungen von Angehörigen enttäuscht werden", sagte Jans dazu. Der Bundesrat wünscht, dass die Frist zur Verfolgungsverjährung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren geprüft wird.</p><p class="Standard_d">Unverjährbar sind gemäss Schweizer Strafrecht unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und verschiedene Sexualstraftaten an Kindern. Stimmt auch der Nationalrat der Vorlage zu, würde Mord zu dieser Liste hinzugefügt.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat fällte noch einen weiteren Entscheid: Nicht nur Sexualdelikte an Kindern, sondern auch sexueller Missbrauch von unter 16-Jährigen sollen unverjährbar sein. Der Ständerat überwies mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger (SVP/SG) dazu, gegen den Willen des Bundesrates.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Opfer haben lebenslänglich"</p><p class="Standard_d">Im Ständerat setzte sich eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) durch. "Die Betroffenen haben lebenslänglich", sagte er. Gerade Missbräuche zwischen 12 und 16 Jahren erschwerten die emotionale Entwicklung der Opfer. Es sei schlimm für sie, wenn sie eines Tages das an ihnen verübte Delikt nicht mehr anzeigen könnten.</p><p class="Standard_d">Justizminister Jans wehrte sich vergeblich gegen die Forderung. "Das Höchstalter 16 für Unverjährbarkeit würde über das Ziel hinausschiessen", mahnte er. Denn unverjährbar werden könnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die ältere Person 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.</p><p class="Standard_d">Egger hatte die Motion mit Fällen von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche begründet. In einem Bericht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz seien gut tausend Fälle erfasst worden, drei Viertel davon mit minderjährigen Opfern. Zahlreiche dieser Taten müssten ungesühnt bleiben, weil sie verjährt seien.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 10.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Beratung der Vorlage ihrer Schwesterkommission zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190300">19.300</a>) aufgenommen. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2025 hat der Bundesrat beantragt, dass im Falle eines Eintretens auf den Entwurf, die Frist zur Verfolgungsverjährung nach Artikel 97 Absatz 1 Buchstabe b StGB im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren zu überprüfen sei. Die Kommission hat beschlossen, an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen zu einem entsprechenden Formulierungsvorschlag der Verwaltung durchzuführen.<br>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
12.01.2026 15:26

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