BVG-Reform

Details

ID
20200089
Title
BVG-Reform
Description
Botschaft vom 25. November 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.11.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge</b></p><p><b>Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) sollen das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten - und damit insbesondere von Frauen - verbessert werden. An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft für diese Reform verabschiedet und ans Parlament überwiesen. </b></p><p>Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Nach der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge im September 2017 ist eine Reform der beruflichen Vorsorge, insbesondere eine Senkung des Umwandlungssatzes, zur langfristigen Finanzierung der Renten unabdingbar.</p><p>In seiner Botschaft ans Parlament beantragt der Bundesrat, das Modell zu übernehmen, das auf seinen Wunsch von den Sozialpartnern - dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse - entwickelt wurde. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken. Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, liegt aktuell bei 6,8 Prozent und ist angesichts der demografischen Entwicklung und der niedrigen Zinsen zu hoch.</p><p></p><p>Einführung eines Rentenzuschlags</p><p>Die Erhaltung des Leistungsniveaus ist für den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes abzufedern, wird mit der Vorlage gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus eingeführt. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge werden einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten. Für eine Übergangszeit von 15 Jahren ist dessen Höhe im Gesetz festgelegt: Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten 200 Franken pro Monat, für die weiteren fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2020) finanziert.</p><p></p><p>Absenkung Koordinationsabzug</p><p>Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von heute 24 885 auf 12 443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität.</p><p></p><p>Anpassung Altersgutschriften</p><p>Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.</p><p>Mit der Reform BVG 21 des Bundesrats kann das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profitieren. Nach Ansicht des Bundesrates erfüllt der von mehreren Akteuren (ASIP, SGV, SVV) erarbeitete Alternativvorschlag eines der Hauptziele der Reform nicht, nämlich die Sicherung des Rentenniveaus. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. November 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform BVG 21)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.06.2022 2 Rückweisung an die Kommission
    12.12.2022 2 Abweichung
    28.02.2023 1 Abweichung
    02.03.2023 2 Abweichung
    13.03.2023 1 Abweichung
    14.03.2023 2 Abweichung
    15.03.2023 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    16.03.2023 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2021</b></p><p><b>Nationalrat für obligatorische zweite Säule ab 12'548 Franken Lohn</b></p><p><b>Der Nationalrat hat bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Sparen fürs Alter soll neu mit zwanzig Jahren beginnen. Die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst für die BVG-Pflicht wird halbiert.</b></p><p>Kernstücke der Vorlage sind die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf sechs Prozent sowie die Anpassung der Bestimmungen an die Arbeitsformen der Gegenwart, was insbesondere den Frauen, Tieflohn- und Teilzeitarbeitenden zugutekommen soll. In der Detailberatung am Dienstag folgte der Rat stets der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Dieser geht das von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss-Modell zu weit, weil es die Leistungen leicht ausbauen will.</p><p>Demnach soll die unbestrittene Senkung des Umwandlungssatzes mit einem Rentenzuschlag für alle Neurentner kompensiert werden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission bekämpft dieses "Giesskannenprinzip" mit einem Vorschlag, der lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag auszahlen will. Dieser Entscheid dürfte am Mittwoch fallen.</p><p>Obligatorisch versichert sein soll gemäss ersten inhaltlichen Beschlüssen des Nationalrats neu, wer im Jahr mindestens 12'548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21'510 Franken.</p><p></p><p>Koordinationsabzug halbiert</p><p>Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12'443 und 85'320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25'095 und 86'040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.</p><p>Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.</p><p>Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18 Prozent sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15 Prozent (45 bis 54) respektive 18 Prozent (55 bis Rentenalter). Fünf Minderheiten schlugen andere Modelle mit einer anderen Aufsplittung nach Alter und Prozentsatz vor. Sie alle scheiterten aber deutlich.</p><p>Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu zwanzig Jahre. Auch bei diesem Punkt hatten Minderheitsanträge keine Chance, die eine höhere Eintrittsschwelle verlangten.</p><p></p><p>Eintreten unbestritten - lebhafte Debatte</p><p>Vor der Detailberatung entwickelte sich im Rahmen der Eintretensdebatte eine lebhafte Diskussion, die einen Graben zwischen der Ratslinken und den Bürgerlichen offenbarte. Dass man auf die Vorlage eintreten müsse, war zwar hüben wie drüben nicht bestritten. Die beiden Lager steckten aber schon einmal ihre inhaltlichen roten Linien ab.</p><p>Dabei zeigte sich, dass der Sozialpartner-Kompromiss wohl einen schweren Stand haben dürfte. Einzig die Grünen und die SP stellten sich einigermassen vorbehaltlos dahinter. SVP, Mitte, FDP und GLP geht dieser zu weit.</p><p>Ruth Humbel (Mitte/AG) warnte gleich wie die Sprecherinnen und Sprecher der FDP und SVP davor, keine "Mini-AHV" in die BVG-Reform einzubauen. Wenn man mit der Giesskanne alle bediene, dann bremse das die im BVG systemfremde Umverteilung von den Arbeitenden zu den Rentnern in Milliardenhöhe nicht.</p><p></p><p>"Viele denken ans Auswandern"</p><p>Aus dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit interpretierte Pierre-Yves Maillard (SP/VD) nicht weniger als eine Verachtung der Bürgerlichen für die Realität der Rentnerinnen und Rentner. "Viele denken heute ans Auswandern wegen der tiefen Renten." Die heutige bürgerliche Generation sei die erste, die die Leistungen herunterfahren wolle.</p><p>Seit das Stimmvolk vor vier Jahren die gemeinsame Reform von AHV und zweiter Säule an der Urne versenkt hat, laufen die zähen Stabilisierungsversuche für die beiden Altersvorsorgewerke wieder auf getrennten Geleisen. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat mit den Beratungen zur BVG-Reform begonnen. Zuvor beschäftigte er sich mit der Differenzbereinigung zur AHV-Reform.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2021</b></p><p><b>Grosse Kammer will keinen BVG-Rentenzuschlag für alle</b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Mittwoch das Kernelement des Sozialpartner-Kompromisses aus der BVG-Reform herausgebrochen. Er will zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag auszahlen.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung kurz vor Mittag hiess der Nationalrat als Erstrat die BVG-Reform mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Dagegen stimmten die Fraktionen der Grünen und der SP, die sich ohne Erfolg für den Kompromiss der Sozialpartner von 2019 stark machten. Auch der Bundesrat trat für diese Lösung ein. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.</p><p>Beim Kernstück dieser BVG-Revision entschied grosse Kammer zuvor mit 125 zu 64 Stimmen bei drei Enthaltungen, dass die ersten fünf Jahrgänge maximal 2400 Franken Kompensation pro Jahr erhalten sollen, die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken und die letzten fünf Jahrgänge noch 1200 Franken. Davon würden 35 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in dieser Altersspanne profitieren. Den Bund kostet dieses Modell rund 800 Millionen Franken.</p><p>Damit sprach sich der Nationalrat auch gegen den Vorschlag der Grünliberalen aus. Diese schlugen eine Übergangsgeneration von 20 statt 15 Jahren vor. Der Zuschlag hätte demnach von Jahrgang zu Jahrgang stufenweise von 200 auf 10 Franken pro Monat sinken sollen und wäre nur an Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu einer halben Million Franken gegangen. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentner erfassen.</p><p>Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Beobachter gehen davon aus, dass der Ständerat deshalb wohl die Rentenzuschläge etwas ausbaut, um die Chancen der Reform an der Urne zu erhöhen.</p><p></p><p>Keine Zuschläge für alle Neurentner</p><p>Der Sozialpartner-Kompromiss vom Sommer 2019 sieht die Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf künftig 6 Prozent vor. Das heisst, dass pro 100'000 Franken Alterskapital jährlich 6000 statt 6800 Franken Rente ausbezahlt werden. Dass dieser Satz sinken muss, ist unbestritten.</p><p>Diese Kröte schlucken die Gewerkschaften allerdings nur, weil die Arbeitgeber gleichzeitig in Zuschläge für alle Neurentner eingewilligt haben, um die tieferen Renten auszugleichen. Auch der Bundesrat stellte sich in der Folge hinter den Kompromiss. Der Kompromiss würde 1,7 Milliarden Franken kosten, rund doppelt soviel wie der beschlossene Mechanismus.</p><p>Dieses Modell mit der Kompensation für alle bringe eine schnelle Verbesserung der Situation für alle, sagte der Waadtländer SP-Nationalrat und und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Pierre-Yves Maillard (SP/VD). Das Modell der Kommissionsmehrheit dagegen werde "massivste Rentenverluste für viele" zur Folge haben, sekundierte Parteikollegin Barbara Gysi (SP/ZH).</p><p></p><p>Unerwünschte Umverteilung</p><p>Der Kompromiss der Sozialpartner ist allerdings umstritten, weil er die im Prinzip in der zweiten Säule nicht gewünschte Umverteilung der Mittel von den Erwerbstätigen zu den Rentnern quasi auf längere Zeit zementieren würde. Die bürgerliche Mehrheit im Rat zielt mit ihrem Vorschlag deshalb darauf ab, die Umverteilung in Milliardenhöhe zumindest zu begrenzen.</p><p>Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) zeigte sich überzeugt, dass diese Vorlage am Schluss auch vor dem Volk bestehen werde. Der beschlossenen Mechanismus für die 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sei nachvollziehbar. Zudem müssten sich auch die Versicherer mit ihren Reserven an der Finanzierung beteiligen.</p><p>Der Kompromiss der Sozialpartner weite die Umverteilung noch aus. Ein solches Umlageverfahren habe in der zweiten Säule jedoch nichts verloren, erklärte Regine Sauter (FDP/ZH). "Wie wollen sie einer 30-jährigen Verkäuferin erklären, dass sie Zuschläge für heute gut situierte Rentner bezahlt, das ist nicht sozial", meinte sie an die Adresse der Ratslinken.</p><p></p><p>"Einziges tragfähiges Modell"</p><p>Für Gesundheitsminister Alain Berset ist der Sozialpartner-Kompromiss indes das "einzige tragfähige Modell", weil sich hier Kreise mit unterschiedlichen Interessen zusammengerauft hätten. Der Unterschied zwischen diesem Modell und jenem der siegreichen Kommissionsmehrheit sei "immens".</p><p>Dem widersprach Albert Rösti (SVP/BE). Die Kommission sei dem Bundesrat entgegengekommen. So habe sie dessen Kompensationsbeiträge eingesetzt für die Übergangsgeneration. Sie sei nur einfach gegen das Giesskannenprinzip und die Fristlosigkeit. Mit der Beschränkung profitierten nur jene, die effektiv einen Rentenverlust erlitten durch die Senkung des Umwandlungssatzes. "Am Schluss hat niemand eine tiefere Rente", so Rösti.</p><p></p><p>Sparen bereits ab 20 Jahren</p><p>In der Detailberatung am Mittwoch lehnte der Nationalrat sämtliche Minderheitsanträge aus deren Reihen der Ratslinken ab, mit einer Ausnahme. Mit der Mithilfe der Mitte-Fraktion strich er mit 112 zu 80 Stimmen einen Artikel aus der Vorlage, der zusätzliche Steuerabzüge für Einzahlungen in die dritte Säule (Vorsorge 3a) einbauen wollte.</p><p>In diese Vorlage dürfe man nicht Steueroptimierungen für Bessergestellte implementieren, so Ruth Humbel (Mitte/AG). Zudem würde das zu Steuerausfällen von 340 Millionen Franken bei den Kantonen führen, sagte Berset.</p><p>Bereits am Dienstag hatte der Nationalrat beschlossen, dass das Sparen fürs Alter bereits mit 20 Jahren statt wie derzeit mit 25 Jahren beginnen soll. Zudem hat er die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst auf 12'548 Franken halbiert.</p><p>Weiter hat die grosse Kammer die Versicherungsspanne beim koordinierten Lohn neu zwischen 12'443 und 85'320 Franken Jahreseinkommen festgelegt. Bisher liegt diese zwischen 25'095 und 86'040 Franken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.06.2022</b></p><p><b>Pensionskassenreform nach Dittli-Coup in Zusatzschlaufe</b></p><p><b>Nach einem veritablen Coup des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli geht die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) in eine Zusatzschlaufe. Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag angenommen und das Paket erneut in die Kommission zurückgeschickt. Diese soll einen Kompromissvorschlag Dittlis zur Kompensation der Übergangsgeneration prüfen.</b></p><p>Isabelle Chassot (Mitte/FR) hatte den Rückweisungsantrag am Mittwoch eingereicht und reagierte damit auf den von Dittli überraschend und kurzfristig eingereichten Kompromissvorschlag. Der Rat sprach sich dann nach über dreistündiger Debatte mit 28 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Rückweisung aus. Dagegen stimmten die Vertreter der SVP sowie einige Mandatsträger von Mitte und FDP.</p><p>Dittli will beim Anrechnungsprinzip für die Übergangsgeneration eine Schwelle einführen: Wer ein Vorsorgekapital von bis zu 215'100 Franken angespart hat bis zur Pensionierung, würde auf jeden Fall einen Kompensationsbeitrag erhalten. Wer über diesem Betrag liegt, für den würde das normale Anrechnungsprinzip gelten, wie es der Nationalrat beschlossen hat. Der Bezügerkreis würde sonst zu gross, so Dittli.</p><p></p><p>Chancenlos und zu teuer</p><p>Sein Kompromissvorschlag würde im Gegensatz zur Lösung der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) nur knapp 12 Milliarden statt rund 25 Milliarden Franken kosten, rechnete Dittli vor. Die vom Nationalrat gutgeheissene Version würde mit rund 9 Milliarden Franken zu Buche schlagen.</p><p>Die Kommissionsversion habe keine Chance im Ständerat, weil sie zu teuer sei und zu weit gehe, begründete Dittli seinen Einzelantrag. Er hatte bisher den Mehrheitsvorschlag der ständerätlichen Kommission vertreten, meinte nun aber: "Wir brauchen eine bessere und gezieltere Lösung für die Übergangsgeneration."</p><p></p><p>Kritik an Schnellschuss</p><p>Die Torpedierung des Mehrheitsvorschlags der Kommission durch den Vertreter eben dieser Kommissionsmehrheit kam im Rat nicht überall gut an. "Wir sind in der Kommissionsarbeit vom Weg abgekommen", kritisierte Hannes Germann (SVP/SH). So etwas habe er bisher noch nie erlebt.</p><p>Der Vorschlag der knappen Kommissionsmehrheit verflüchtige sich wie ein Stück Zucker in warmem Tee, brachte auch Pirmin Bischof (Mitte/SO) seine Verwunderung über das ungewöhnliche Vorgehen Dittlis zum Ausdruck. Eine Rückweisung sei aber angezeigt, um keine Kompromisslösung übers Knie zu brechen. Leider habe Dittli wohl kalte Füsse bekommen, bedauerte Paul Rechsteiner (SP/SG).</p><p>Alex Kuprecht (SVP/SZ) bat den Rat, nun zu entscheiden. Auch wenn man die Sache nochmals in die Kommission schicke, würden keine neuen Zahlen zu den Kosten herauskommen.</p><p></p><p>Dringend notwendige Reform</p><p>Das Reformpaket müsse am Schluss eine überzeugende Stabilität aufweisen, damit es an der Urne eine Chance habe. Deshalb sprach sich auch Gesundheitsminister Alain Berset für den erneuten Gang des Geschäfts in die Kommission aus. Die Konsequenzen aus Dittlis Vorschlag müsse man genau kennen.</p><p>Zuvor hatte der Ständerat eine ausführliche Eintretensdebatte geführt. Dabei bezeichneten fast ausnahmslos alle Rednerinnen und Redner die Reform als dringend notwendig. Das BVG habe ein Demografie-, ein Umverteilungs- und ein Modernisierungsproblem, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW). Die derzeit geltende Regelung beruhe auf dem Arbeitsmarkt der Siebzigerjahre.</p><p>"Heute ist ein wichtiger Tag für die soziale Zukunft unseres Landes", führte Damian Müller (FDP/LU) aus. Die Zeit der Sonntagspredigten sei vorbei. Es liege kein Franken Renteneinbusse drin. Die Kaufkraft der tiefen Renten müsse gewährleistet sein. Der Ständerat dürfe nun keine soziale Kälte zeigen.</p><p></p><p>Der Gleichstellung näherkommen</p><p>Für Maya Graf (Grüne/BL) kommt die Schweiz mit der Reform der Gleichstellung in der beruflichen Vorsorge näher. Für viele Frauen seien die Renten heute oft unwürdig tief.</p><p>Kuprecht führte aus, die Reform müsse zielgerichtet sein und nur denjenigen zukommen, die effektiv von der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent betroffen seien. Und betroffen seien gerade einmal 15 Prozent der BVG-Versicherten, ergänzte Bischof.</p><p>"Das heutige System ist besser als die Revision", wandte sich Ruedi Noser (FDP/ZH) klar gegen die Kommissionsvorlage. Sie werde die Administration explodieren lassen. Und man schaffe damit auf dreissig Jahre hinaus eine Umverteilung der Kosten von der AHV in die Pensionskassen.</p><p></p><p>Umstrittene Dauer des Zuschlags</p><p>Zur Kompensation der unbestrittenen Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent wollte die Ständeratskommission die ersten zwanzig Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang mit einem Zuschlag ausstatten. Dies hatten die Grünliberalen im Nationalrat noch erfolglos beantragt. Der Nationalrat möchte den Zuschlag nur an 15 Jahrgänge auszahlen.</p><p>Geringverdiener sollen laut Vorschlag der SGK-S grundsätzlich eine höhere Pensionskassenrente erhalten. Allerdings will sie die Eintrittsschwelle weniger tief ansetzen als der Nationalrat.</p><p>Mit dem grosszügigeren Paket als der Nationalrat wollte die SGK-S die Chancen der Reform an der Urne erhöhen. Nicht nur Links-Grün war nach der Diskussion in der grossen Kammer im vergangenen Dezember überzeugt, dass deren Beschlüsse an der Urne nicht mehrheitsfähig seien.</p><p>Nun hat der Ständerat mit der Rückweisung des Geschäfts ein neues Kapitel eröffnet.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.11.2022</b></p><p><b>Neues Modell für Koordinationsabzug bei beruflicher Vorsorge</b></p><p><b>Der Ständerat hat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für eine neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte bei der Rente besser stellen. Noch keinen Entscheid gibt es zur Kompensation der Zinssatzsenkung für die Übergangsgenerationen.</b></p><p>Die Diskussionen in der kleinen Kammer erwiesen sich am Dienstag nicht unerwartet als zäh und langwierig. Das Plenum konnte die sehr komplexe Vorlage nicht wie traktandiert zu Ende beraten. Die bislang drei Beschlüsse zu wichtigen Punkten der Vorlage fielen alle im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission aus.</p><p>Bei allen Sprecherinnen und Sprecher war der Wille spürbar, nach der äusserst knappen Annahme der AHV-Vorlage durch das Volk im Herbst nun das Versprechen einzulösen, vor allem den schlecht verdienenden und teilzeitarbeitenden Frauen zu besseren Rentenaussichten zu verhelfen. Nur verstehen je nach politischer Ausrichtung alle etwas anderes darunter. So diskutiert der Ständerat über vier Modelle, die inhaltlich zum Teil weit auseinander liegen.</p><p>Der Ständerat entschied dann, dass neu im obligatorischen Teil des BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden sollen. Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25'100 Franken.</p><p>Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen oder solche, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern und damit keine Rente fürs Alter ansparen können.</p><p></p><p>Quantensprung...</p><p>Erich Ettlin (Mitte/OW) sprach von einem "Quantensprung", den die Kommission vorschlage. Der neue Koordinationsabzug sei ein grosser Sprung im Bezug auf Mehrfachbeschäftigte und Geringverdiener. Das neue Modell werde zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber teurer, auf den Monat heruntergerechnet aber "erträglich", weil im Gegenzug mehr Menschen ein höheres Alterskapital ansparen könnten.</p><p>Der Nationalrat möchte lieber wie bisher einen fixen Koordinationsabzug, diesen aber von heute etwas über 25'000 auf rund 12'500 Franken halbieren. Das wäre administrativ die deutlich einfachere Lösung, erklärte Damian Müller (FDP/LU) im Namen einer der Minderheiten, die diese Lösung der grossen Kammer bevorzugt.</p><p>Die 85-Prozent-Lösung der Mehrheit sei "ein Sprung ins Nichts". Die entsprechenden Lohnabzüge für Teilzeitler mit tiefen Löhnen seien höher als das, was sie am Schluss im Gegenzug erhielten. Die Kosten würden bei diesem Modell zu stark steigen, warnte auch Bundesrat Alain Berset.</p><p>Genau das Gegenteil behauptete Maya Graf (Grüne/BL). Es gelte, den Systemfehler des hohen fixen Koordinationsabzugs zu korrigieren. Alle hätten mit der vorgeschlagenen Lösung eine gleich gute Versicherung, egal wie hoch das Einkommen sei. Die höheren Lohnabzüge seien deshalb "vertretbar".</p><p>Um mehr Menschen mit geringen Löhnen eine Pensionskasse zu ermöglichen, hat der Ständerat am Dienstag weiter entschieden, dass bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17'200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden kann. Diese Eintrittsschwelle liegt aktuell bei rund 21'500 Franken. Der Nationalrat möchte sogar nur 12'548 Franken. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat zudem den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken wie die grosse Kammer.</p><p></p><p>...oder Verfassungbruch?</p><p>Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen, diesen Rentenausfall von rund 12 Prozent also nicht mehr rechtzeitig kompensieren können.</p><p>Ohne vollständige Kompensation für alle sei die der Revision zugrunde liegende Senkung des Umwandlungssatzes "verfassungswidrig", erklärte der ehemalige Gewerkschaftsboss Paul Rechsteiner (SP/SG). Alle zur Debatte stehenden Modelle seien viel schlechter als das Sozialpartnermodell, hinter das sich auch der Bundesrat gestellt hat. Es sei absehbar, dass die Vorlage an der Urne entschieden werde. "Und dort werden die Lohnabhängigen entscheiden, nicht die Banken und Versicherungen."</p><p>Pirmin Bischof (Mitte/SO) wiederum meinte, der Kommission sei es ganz gut gelungen, den Auftrag aus dem Nationalrat zu erfüllen, das Problem der Tieflöhner und Mehrfachjobs zu lösen. "Ganz gelungen ist es uns nicht", aber das Kommissionsmodell sei besser als die Lösung von Nationalrat und Bundesrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2022</b></p><p><b>Die halbe Übergangsgeneration soll von Rentenzuschlägen profitieren</b></p><p><b>Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen laut Beschluss des Ständerates 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge (BVG) erhalten. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Der Ständerat will mit der BVG-Reform insbesondere Teilzeitarbeitende und Geringverdiener besserstellen.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung hat die kleine Kammer die BVG-Revision mit 25 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat. Dieser hatte sich vor Jahresfrist für ein noch sparsameres Konzept entschieden und den Sozialpartnerkompromiss, den auch der Bundesrat unterstützt, aus der Reform herausgebrochen.</p><p>Das vom Ständerat am Montag favorisierte Modell sieht vor, dass rund jede und jeder zweite Versicherte der Übergangsgeneration von Zuschlägen profitieren soll. Es orientiert sich am Modell des Nationalrates, von dem schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Übergangsgeneration profitieren sollen, erweitert aber den Kreis der Bezüger und will tiefe Vorsorgeguthaben verstärkt besserstellen. Dies soll vor allem oft Teilzeit arbeitenden Frauen zugute kommen.</p><p>Um Teilzeit- und Mehrfachangestellte besser zu stellen, hielt der Rat auch an seinen ursprünglichen Beschlüssen fest, die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug spürbar zu senken. Insgesamt dürften zusätzlich rund 200'000 Personen von der Senkung der Eintrittsschwelle profitieren. Beim Modell des Nationalrates wären es rund 460'000 Personen.</p><p>Die Gesamtkosten für das vom Ständerat beschlossene Konzept werden auf rund 11,7 Milliarden Franken geschätzt. Die Version des Nationalrates würde auf gut neun Milliarden Franken zu stehen kommen, der vom Bundesrat unterstützte Kompromiss der Sozialpartner auf knapp 30 Milliarden Franken, weil hier alle Versicherten Zuschüsse erhalten sollen.</p><p></p><p>Voller Ausgleich bis 215'000 Franken</p><p>Herzstück des ständerätlichen Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben.</p><p>Die ersten fünf Jahrgänge sollen monatlich 200 Franken erhalten, die nächsten fünf Jahrgänge noch 150 Franken und die letzten fünf Jahrgänge jeweils 100 Franken.</p><p>Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.</p><p>Minderheitsanträge, die diese Schwelle heraufsetzen wollten, lehnte die kleine Kammer ab. Gescheitert sind auch alle anderen Minderheiten, die sich für die Variante des Bundesrates, also den Kompromiss der Sozialpartner, und die Variante des Nationalrates aussprachen.</p><p>Mit 24 zu 19 Stimmen am knappsten scheiterte die Variante, die 20 statt nur 15 Jahrgänge von einem Zuschlag profitieren lassen wollte. Von diesem etwas grosszügigeren Modell hätten rund 60 Prozent der Übergangsgeneration ganz oder teilweise profitieren sollen.</p><p></p><p>Zusatzschlaufe mit Blick auf hohe Kosten</p><p>In der Sommersession lag im Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission eine noch grosszügigere Vorlage auf dem Tisch. Damit hätten rund 70 Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Der Rat entschied sich dann aber für eine Zusatzschlaufe, weil der Bezügerkreis zu gross sei und die Reform sonst zu kostspielig werde.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset versuchte in einem flammenden Plädoyer vergeblich, den Rat auf grosszügigere Modelle umzustimmen, die bei einer Volksabstimmung eine Chance hätten. Nicht einmal die Hälfte der Übergangsgeneration profitiere in der vom Ständerat nun beschlossenen Variante von einem Kompensationszuschlag, und dies in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. "Eine gute Hälfte hat nichts davon. Wie wollen Sie die Reform so zu einem guten Ende bringen?"</p><p>Das Modell des Ständerates sei "knausrig" und zudem sehr komplex, so Berset weiter. Es würden nur leicht mehr Menschen davon profitieren als beim Modell des Nationalrates. Die Guthabengrenze von 215'000 Franken für den vollen Kompensationszuschlag entspreche bei einem Umwandlungssatz von sechs Prozent einer monatlichen Pensionskassenrente von rund 1200 Franken. Zusammen mit einer vollen AHV-Rente komme man so auf rund 3700 Franken. Er zweifle, ob das für ein gutes Leben ausreiche.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.02.2023</b></p><p><b>Parlament einigt sich bei Pensionskassenreform in den Kernpunkten</b></p><p><b>Die Reform der beruflichen Vorsorge nimmt Form an. Der Nationalrat ist am Dienstag in verschiedenen Kernpunkten der Vorlage dem Ständerat gefolgt - etwa bei der Frage der Kompensation für tiefere Renten und beim Koordinationsabzug. Doch das Geschäft bleibt umstritten.</b></p><p>Die grosse Kammer diskutierte während drei Stunden verschiedene Differenzen bei der BVG-Reform. Mit dem Paket soll die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war.</p><p>Dies führt zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration. Breiter Konsens in der Politik besteht, dass dies geändert werden muss - etwa durch eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was eine Rentenkürzung bedeutet. Wie diese Leistungseinbusse kompensiert werden soll, ist umstritten.</p><p></p><p>Bersets Appell verhallt</p><p>National- und Ständerat haben sich nun darauf geeinigt, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten sollen. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren.</p><p>Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.</p><p>Der Bundesrat schlug gemäss dem sogenannten Sozialpartner-Kompromiss einen Zuschlag während 15 Jahren nach Umsetzung der Reform von gestaffelt 100 bis 200 Franken pro Monat vor. Mit 110 zu 81 Stimmen folgte die grosse Kammer nun aber dem Konzept des Ständerats.</p><p>Diese Lösung ist in den Augen einer bürgerlichen Mehrheit zielgerichtet und eine mehrheitsfähig, wie verschiedentlich zu hören war. Anders sieht das die Ratslinke: Sie droht seit längerem mit einem Referendum, weil die Reform aus ihrer Sicht eine "Abbauvorlage" ist. Sie wollte zum ursprünglichen Sozialpartnerkompromiss zurückkehren - war damit aber erfolglos.</p><p>Auch Sozialminister Alain Berset gab zu bedenken, dass während der AHV-Abstimmung im vergangene Jahr verschiedene Versprechen abgegeben worden seien. Mit der nun gewählten Lösung erhalte die Hälfte der Betroffenen keine Kompensation.</p><p></p><p>Warnung vor "Reformstau"</p><p>Auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, sind sich die Räte näher gekommen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein.</p><p>Die neue Lösung soll nach Ansicht der Mehrheit die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden - das sind oft Frauen - besserstellen. Eine Differenz besteht noch in den Details: Der Ständerat will einen proportionalen Abzug von 15 Prozent, der Nationalrat von 20 Prozent.</p><p>Die Ratslinke machte sogleich klar, dass dieser Entscheid an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung zur vorliegenden Reform nichts ändern werde. "Die Renten bleiben für Leute mit tiefen Einkommen weiterhin zu tief", sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG).</p><p>Kommissionssprecher Thomas de Courten (SVP/BL) konterte: Das Ziel der Vorlage sei es, die zweite Säule nachhaltig zu sichern, nicht auszubauen. Er bezeichnete den Sozialpartner-Kompromiss als "gescheitert". Melanie Mettler (GLP/BE) warnte die Gegner der Vorlage vor einem "Reformstau". Die vorliegende Lösung sei gut für Teilzeitarbeitende.</p><p></p><p>Mehrere Hürden folgen</p><p>Weil weiterhin Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Dabei geht es unter anderem um die sogenannte Eintrittsschwelle. Sie sagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken. Der Nationalrat möchte daran festhalten, der Ständerat will diese Schwelle auf rund 17'000 Franken senken.</p><p>Daneben verbleiben mit den Entscheiden des Nationalrats in weiteren kleineren Punkten Differenzen zum Ständerat. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich am Donnerstag beraten. Ziel ist es, dass die Vorlage Ende der Frühjahrssession verabschiedet wird. Wenn sie die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2023</b></p><p><b>Bei der Pensionskassenreform verbleiben letzte Differenzen</b></p><p><b>Die Reform der beruflichen Vorsorge biegt im Parlament langsam auf die Zielgerade ein. Der Ständerat ist am Donnerstag bei der konkreten Ausgestaltung des flexiblen Koordinationsabzugs dem Nationalrat gefolgt. Weiterhin zu reden gibt die sogenannte Eintrittsschwelle.</b></p><p>Diese sagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken. Der Nationalrat möchte daran festhalten, der Ständerat will diese Schwelle auf 17'640 Franken senken, wie er bei seiner zweiten Beratung der Vorlage mit 30 zu 12 Stimmen bekräftigte. Damit sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.</p><p>Mit der Version des Ständerats wären 140'000 Arbeitnehmende und 60'000 Einkommen neu obligatorisch versichert. Eine Minderheit um Ständerat Damian Müller (FDP/LU) gab ohne Erfolg zu bedenken, dass die Senkung der Eintrittsschwelle einen ungerechtfertigten administrativen Aufwand bedeuten würde. Es gehe schätzungsweise um Verwaltungskosten von 30 bis 50 Millionen Franken im Jahr.</p><p>In der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, haben sich die Räte geeinigt. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein. Der Ständerat hatte ursprünglich einen proportionalen Abzug von 15 Prozent vorgeschlagen, folgte nun aber mit 25 zu 17 Stimmen dem Nationalrat.</p><p>Neben der Eintrittsschwelle verbleiben mit den Entscheiden des Ständerats in wenigen kleineren Punkten Differenzen zum Nationalrat. Beispielsweise geht es dabei um den Umgang mit Temporärangestellten. </p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2023</b></p><p><b>Räte streiten sich bei Pensionskassenreform um letzte Differenzen</b></p><p><b>Die Reform der beruflichen Vorsorge ist auch nach der dritten Beratung im Nationalrat nicht bereinigt. Weiterhin zu reden gibt die sogenannte Eintrittsschwelle. Die grosse Kammer hat am Montag einen Kompromissvorschlag gemacht.</b></p><p>Die Eintrittsschwelle gibt an, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken. Der Nationalrat wollte zuerst die Schwelle auf 12'548 Franken senken und später an der heutigen Schwelle festhalten. Der Ständerat will die Grenze auf 17'640 Franken senken, wie er zuletzt bekräftigte. Mit einer Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.</p><p>Der Nationalrat will nun den Weg zu einem Kompromiss ebnen und setzt die Grenze bei 19'845 Franken an, wie er mit 98 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss. Mit der Version des Nationalrats wären rund 100'000 Arbeitnehmende und Einkommen neu obligatorisch versichert. Mit der Version des Ständerats wären es rund 200'000 Arbeitnehmende und Einkommen.</p><p>Neben der Eintrittsschwelle verbleibt mit den Entscheiden des Nationalrats in einem weiteren Punkt eine Differenz zum Ständerat. Es geht um den Einkauf in die Pensionskassen. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben.</p><p>Die Vorlage geht nun noch einmal an den Ständerat und soll am Freitag vom Parlament verabschiedet werden. Wenn die Reform die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben. Linke Kreise haben bereits seit längerem ein Referendum gegen die Vorlage angekündigt.</p><p>Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) ist mit der Revision nicht zufrieden. Das "Fuder ist überladen", schreibt er. Er kritisiert unter anderem die Lösung beim Koordinationsabzug. Demnach sollen künftig immer achtzig Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein. Die Kosten für die Landwirtschaft seien dabei "nicht mehr tragbar", moniert der SBV.</p><p>Er empfiehlt deshalb dem Parlament, die Vorlage bereits in der Schlussabstimmung abzulehnen. Weil die SP und die Grünen geschlossen gegen die Reform stimmen dürften, könnte der Ausgang knapp werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.03.2023</b></p><p><b>Letzte Details der Pensionskassenreform gehen in Einigungskonferenz</b></p><p><b>Die Reform der beruflichen Vorsorge ist auch nach sieben Runden in den Räten nicht bereinigt. Die Einigungskonferenz muss nun über eine Lösung befinden. Die Räte stimmen in den nächsten Tagen über den entsprechenden Antrag ab. Weiterhin zu reden gibt die Eintrittsschwelle.</b></p><p>Diese gibt an, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken. Der Nationalrat wollte die Schwelle zuerst auf 12'548 Franken senken, später an der heutigen Schwelle festhalten und schlug schliesslich einen Kompromiss bei 19'845 Franken vor.</p><p>Der Ständerat will die Grenze aber bei 17'640 Franken setzen, wie er am Dienstag bekräftigte. Mit einer stärkeren Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden. Einen Antrag von Jakob Stark (SVP/TG), mit Rücksicht auf die Arbeitgeber das Angebot des Nationalrats anzunehmen, lehnte der Ständerat mit 32 zu 8 Stimmen und mit einer Enthaltung ab.</p><p>Mit der Version des Ständerats wären rund 140'000 Arbeitnehmende neu und zusätzlich 60'000 Einkommen obligatorisch besser versichert. Mit der Version des Nationalrats wären es rund 70'000 neu versicherte Arbeitnehmende und zusätzliche 30'000 Einkommen. Die Version des Ständerats wäre rund 100 Millionen Franken im Jahr teurer. Die Verwaltungskosten beliefen sich auf geschätzt 30 bis 50 Millionen Franken.</p><p>Neben der Eintrittsschwelle verbleibt in einem weiteren Punkt eine Differenz. Es geht um den Einkauf in die Pensionskassen. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben. Der Ständerat will Vorsorgeeinrichtungen neu verpflichten, einen Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen zu ermöglichen.</p><p>Die Vorlage geht nun an die Einigungskonferenz, die aus Mitgliedern von National- und Ständerat besteht. Sie versucht, bei den zwei offenen Punkten eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte in den Räten, 17.03.2023</b></p><p><b>Umstrittene Pensionskassenreform nimmt parlamentarische Hürde</b></p><p><b>Die Pensionskassenreform steht. Das Parlament hat die Vorlage am Freitag in der Schlussabstimmung verabschiedet - der Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen, der Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine Volksabstimmung gilt als sicher.</b></p><p>Das Parlament diskutierte die BVG-Reform in den vergangenen 15 Monaten während Dutzenden Stunden. Dazu kamen ellenlange Debatten in den vorberatenden Kommissionen. Nun verabschiedete das Parlament die Änderungen beim Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.</p><p>Mit der sogenannten Reform BVG 21 soll die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war.</p><p>Dies führt zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration. Breiter Konsens im Parlament bestand, dass dies geändert werden muss - etwa durch eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was eine Rentenkürzung bedeutet. Wie diese Leistungseinbusse kompensiert werden soll, war und bleibt aber umstritten.</p><p></p><p>Geld für Hälfte der Übergangsgeneration</p><p>Das Parlament einigte sich darauf, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge ein Teil der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten soll. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren.</p><p>Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.</p><p>Der Bundesrat schlug gemäss dem sogenannten Sozialpartner-Kompromiss einen Zuschlag während 15 Jahren nach Umsetzung der Reform von gestaffelt 100 bis 200 Franken pro Monat vor. Das Parlament wollte von diesem Kompromiss aber nichts wissen.</p><p><b></b></p><p>Massnahmen für Teilzeitarbeitende</p><p>Geeinigt haben sich die Räte auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein. Die neue Lösung soll nach Ansicht der Mehrheit die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden - das sind oft Frauen - besserstellen.</p><p>Geeinigt hat sich das Parlament auch auf eine neue Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge. Diese besagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken. Neu sind es 19'845 Franken.</p><p>Mit der Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden. Mit der vom Parlament beschlossenen Version werden rund 70'000 Arbeitnehmende neu und zusätzlich 30'000 Einkommen obligatorisch besser versichert. Das kostet rund 100 Millionen Franken, die Verwaltungskosten belaufen sich dabei auf geschätzt 15 bis 25 Millionen Franken.</p><p></p><p>Kritik von verschiedener Seite</p><p>Diese Vorlage ist in den Augen einer bürgerlichen Mehrheit zielgerichtet und mehrheitsfähig, wie in den vergangenen Wochen verschiedentlich zu hören war. Anders sieht das die Ratslinke: Sie droht seit längerem mit einem Referendum, weil die Reform aus ihrer Sicht eine "Abbauvorlage" ist. Sie wollte zum ursprünglichen Sozialpartnerkompromiss zurückkehren - war damit aber erfolglos.</p><p>Auch Sozialminister Alain Berset gab zu bedenken, dass im Zusammenhang mit der AHV-Abstimmung im vergangenen Jahr verschiedene Versprechen abgegeben worden seien. Mit der nun gewählten Lösung erhalte die Hälfte der Betroffenen keine Kompensation.</p><p>Über die Vorlage wird dereinst das Volk abstimmen. Dass ein Referendum gegen die BVG-Reform zustande kommt, steht ausser Frage.</p><p>Spannend sein wird auch, ob im Abstimmungskampf auch Bürgerliche an der Seite der Linken gegen die Vorlage kämpfen werden. Unter anderem der Schweizer Bauernverband hat bereits durchblicken lassen, dass er mit der Reform nicht zufrieden ist. Die Kosten für die Landwirtschaft seien "nicht mehr tragbar".</p>
Updated
10.04.2024 15:49

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