Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Details

ID
20230022
Title
Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz
Description
Botschaft vom 15. Februar 2023 zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Botschaft zum BEKJ verabschiedet.</p><p class="Standard_d">Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, wie beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.</p><p class="Standard_d">Wegen des raschen technologischen Wandels enthält das BEKJ nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssen, namentlich die Finanzierung, die Gebühren, den Datenschutz und die Haftung. Die Pflicht zur Benutzung einer digitalen Kommunikationsplattform wird in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt.</p><p class="Standard_d">Mehrere Kommunikationsplattformen werden anerkannt</p><p class="Standard_d">Die neue nationale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kosten für den Aufbau der Plattform werden mit 28 Millionen Franken veranschlagt. Vorgesehen ist, dass sich der Bund daran mit 25 Prozent beteiligt. Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform werden über Gebühren finanziert.</p><p class="Standard_d">Bereits in seinem Richtungsentscheid vom Juni 2022 hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf beschlossen, dass sich die Kantone nicht zwingend an der neuen nationalen Kommunikationsplattform beteiligen müssen. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben. Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleistet wird.</p><p class="Standard_d">Die zentrale Kommunikationsplattform wird ausschliesslich in Justizverfahren angewendet. Für die Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste deshalb zu gegebener Zeit eine eigene Plattform entwickelt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Februar 2023 zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 25.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will sichere Plattform für Justizvollzugsbehörden</strong><br><strong>Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Das hat der Nationalrat am Montag beschlossen. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) mit 133 zu 53 Stimmen bei 0 Enthaltungen an.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hatte die Vorlage zur verstärkten Digitalisierung im Justizbereich im Vorfeld ebenfalls angenommen. "Die Digitalisierung in der Justiz führt zu einer effizienteren Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten", sagte Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH).</p><p class="Standard_d">Die eidgenössischen Prozessgesetze sähen seit 2011 vor, dass die Übermittlung von Eingaben und Verfügungen durch Verfahrensbeteiligte auf dem elektronischen Weg erfolgen könne. Aber nur in einigen wenigen Fällen finde die Kommunikation elektronisch statt, so Marti weiter.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der RK-N beantragte dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gerade wenn es um einen raschen Wandel in der Technologie gehe, müssten extreme Risiken von Beginn weg mitgedacht werden, sagte Minderheitssprecher Pirmin Schwander (SVP/SZ). Dies sei bei dieser Vorlage - z.B. mit Bezug auf einen Totalausfall einer solchen Plattform wegen eines Cyberangriffs - nicht der Fall.</p><p class="Standard_d">Ausserdem bezweifelte die Minderheit, dass es durch die Inbetriebnahme der Plattformen zu grösseren Effizienzgewinnen und tieferen Kosten komme.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Rechtsfragen&nbsp;des Ständerates vom 31.01.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat mit der Eintretensdebatte zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230022">23.022</a>) begonnen und beschlossen, dass sie vor ihrem Entscheid über das Eintreten weitere Anhörungen durchführen und dazu Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft sowie der Justizbehörden einladen will.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Standard_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Standard_d">058 322 97 47,</p><p class="Standard_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Standard_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
26.03.2024 22:00

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