Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Details

ID
20230039
Title
Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
Description
Botschaft vom 10. Mai 2023 zum Adressdienstgesetz
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.05.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will 2025 einen nationalen Adressdienst einführen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der nationale Adressdienst ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Gegenwärtig sind Adressabfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich.</strong></p><p class="Standard_d">Durch den nationalen Adressdienst (NAD) können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) verwendet für den NAD die adressrelevanten Teile der Personendaten, die im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern quartalsweise an das BFS geliefert werden. Im NAD werden die Daten mit tagesaktuellen Mutationsmeldungen ergänzt. Dieser eCH-Meldungstyp kommt bereits beim Austausch zwischen Einwohnerregistern und Bundespersonenregistern zum Einsatz.</p><p class="Standard_d">Der Zugriff auf den NAD wird entsprechend dem Datenschutz und abhängig vom Verwendungszweck eingeschränkt. Die Daten dürfen von den Nutzern ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags bezogen werden. Das BFS vergibt die Zugriffsberechtigungen und kontrolliert die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Effizientes, modernes Datenmanagement</p><p class="Standard_d">Der NAD vereinfacht in vielfältiger Weise die Adressverwaltung bei den Verwaltungsstellen auf allen drei Staatsebenen sowie bei den berechtigten Dritten mit gesetzlichem Auftrag. Einige Beispiele sind die Reduktion von Zahlungsverlusten wegen unzustellbarer Rechnungen an nicht mehr auffindbare Personen, die Verminderung von Retouren bei schriftlicher Korrespondenz und die Verringerung des Aufwands für den Aufbau und die Pflege von Schnittstellen sowie für das Datenmanagement. Hinzu kommt ein qualitativer Mehrwert in Form verbesserter Datenqualität, einheitlicherer Verwaltungspraxis sowie besserer Transparenz der Datenverwendung durch die Behörden.</p><p class="Standard_d">Der Aufbau des NAD ist ein Projekt der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) und wird durch diese finanziert. Er soll 2025 starten. Die Betriebskosten des NAD sollen durch Gebühren der Nutzer vollständig gedeckt werden. Die Einwohnerdienste der Gemeinden, die die Adressdaten in den Einwohnerregistern pflegen, können den NAD gebührenfrei nutzen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. Mai 2023 zum Adressdienstgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.02.2024 1 Abweichung
Proceedings
Updated
25.04.2024 11:34

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