Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026. Genehmigung der Bundesbeschlüsse

Details

ID
20250052
Title
Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026. Genehmigung der Bundesbeschlüsse
Description
Botschaft vom 6. Juni 2025 zur Genehmigung der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.06.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Botschaft zu den internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen für den AIA über Kryptowerte verabschiedet. Die Vorlage wird derzeit im Parlament beraten, der AIA über Kryptowerte soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten.</p><p class="Standard_d">Mit der heute verabschiedeten Vorlage schlägt der Bundesrat 74 für den Kryptomarkt relevante Staaten vor, mit denen die Schweiz ab 2026 automatisch Informationen über Kryptowerte austauschen soll. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G20-Staaten (ohne USA, China und Saudi-Arabien). Ein Austausch soll erst erfolgen, wenn die Partnerstaaten am Informationsaustausch mit der Schweiz interessiert sind und sie die Voraussetzungen des Melderahmens für Kryptowerte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfüllen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat soll zudem vor dem eigentlichen Austausch von Daten über Kryptowerte nochmals prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen der AIA aktiviert wurde, die Voraussetzungen des Standards weiterhin erfüllen. Zu diesem Zweck soll der bestehende Prüfmechanismus für den AIA über Finanzkonten künftig auch den AIA über Kryptowerte erfassen, was entsprechende Änderungen des entsprechenden Bundesbeschlusses bedingt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Juni 2025 zur Genehmigung der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026
    Resolutions
    Date Council Text
    10.09.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten und des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte durch die Partnerstaaten
    Resolutions
    Date Council Text
    10.09.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 04.11.2025</strong></h2><p class="Standard_d">In der Herbstsession 2025 hat die Bundesversammlung die multilaterale Vereinbarung und entsprechende nationale Umsetzungsvorschriften zur Ausweitung des automatischen Informationsaustausches (AIA) auf Kryptowerte verabschiedet. Mit der Vorlage&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250052">25.052</a>&nbsp;beantragt der Bundesrat nun die Aktivierung des AIA ab 2026 mit 74 für die Kryptobranche relevanten Staaten, sofern diese die Voraussetzungen des entsprechenden OECD-Melderahmens erfüllen. Inzwischen haben mehrere Schlüsselmärkte bekanntgegeben, dass sie - entgegen dem international ursprünglich vereinbarten Zeitplan – den AIA nicht per 1. Januar 2026, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehen werden. Zudem sind in der OECD Umsetzungsfragen wieder aufgenommen worden, die möglicherweise eine Neuauslegung des Krypto AIA-Standards zur Folge haben könnten. Um diesen internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat die Kommission mit 18 Stimmen zu 0 und 4 Enthaltungen entschieden, die Beratung der Vorlage zu sistieren und im kommenden Jahr wiederaufzunehmen, wenn Klarheit über das Vorgehen der anderen Staaten und die Auslegung des Standards durch die internationale Staatengemeinschaft besteht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
14.11.2025 10:33

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